Rechtsprechung
| BFH, 29.06.2006 - VII B 19/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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AO 1977 § 284; ; AO 1977 § 284 Abs. 1; ; AO 1977 § 284 Abs. 3; ; AO 1977 § 284 Abs. 3 Satz 1; ; AO 1977 § 284 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Ermessen bei der zusammengefassten Aufforderung zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses und der eidesstattlichen Versicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 19.12.2005 - 15 K 215/05
- BFH, 29.06.2006 - VII B 19/06
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BFH, 26.07.2005 - VII R 57/04
Eidesstattliche Versicherung - Vermögensverzeichnis: Ergänzung oder Berichtigung …
Auszug aus BFH, 29.06.2006 - VII B 19/06
Der zweite Akt der eidesstattlichen Versicherung, deren förmliche Abgabe, sei aufschiebend bedingt durch die Erfüllung des ersten Aktes, der Vorlage des Vermögensverzeichnisses, so dass nach Vorlage des Vermögensverzeichnisses eine erneute Ermessensprüfung vorgenommen werde, verbunden mit der Möglichkeit, auch in diesem Stadium trotz Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung noch von deren Abgabe abzusehen (Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 27. November 2003 VII B 278/03, BFH/NV 2004, 607, und BFH-Urteil vom 26. Juli 2005 VII R 57/04, BFHE 210, 205, BStBl II 2005, 814).Da der Gesetzgeber in § 284 Abs. 3 Satz 1 AO 1977 zum Ausdruck gebracht hat, dass die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Bekräftigung des abgegebenen Vermögensverzeichnisses den Regelfall darstellt und nach § 284 Abs. 3 Satz 2 AO 1977 das Ermessen der Vollstreckungsbehörde erst bei der Frage einsetzt, ob sie im konkreten Einzelfall von der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung absehen kann (…vgl. Senatsbeschluss vom 5. September 2002 VII B 71/02, BFH/NV 2003, 139), ist offenkundig, dass die zusammengefasste Aufforderung zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses und der eidesstattlichen Versicherung keinen Hinweis auf --nur im Ausnahmefall-- noch anzustellende Ermessenserwägungen enthalten muss (vgl. zum sog. "intendierten Ermessen" Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 1997 3 C 22.96, BVerwGE 105, 55, und Senatsurteil in BFHE 210, 205, BStBl II 2005, 814).
- BFH, 05.09.2002 - VII B 71/02
Abnahme der eidesstattlichen Versicherung; Vermögensverzeichnis
Auszug aus BFH, 29.06.2006 - VII B 19/06
Da der Gesetzgeber in § 284 Abs. 3 Satz 1 AO 1977 zum Ausdruck gebracht hat, dass die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Bekräftigung des abgegebenen Vermögensverzeichnisses den Regelfall darstellt und nach § 284 Abs. 3 Satz 2 AO 1977 das Ermessen der Vollstreckungsbehörde erst bei der Frage einsetzt, ob sie im konkreten Einzelfall von der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung absehen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 5. September 2002 VII B 71/02, BFH/NV 2003, 139), ist offenkundig, dass die zusammengefasste Aufforderung zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses und der eidesstattlichen Versicherung keinen Hinweis auf --nur im Ausnahmefall-- noch anzustellende Ermessenserwägungen enthalten muss (vgl. zum sog. "intendierten Ermessen" Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 1997 3 C 22.96, BVerwGE 105, 55, und Senatsurteil in BFHE 210, 205, BStBl II 2005, 814).Der Senat hat in seinem Beschluss in BFH/NV 2003, 139 hervorgehoben, der Gesetzgeber habe selbst in § 284 Abs. 3 Satz 1 AO 1977 zum Ausdruck gebracht, dass die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorrangig das abgegebene Vermögensverzeichnis bekräftigen solle ("hat abzugeben") und dass das Ermessen der Vollstreckungsbehörde erst bei der Frage einsetze, ob sie im konkreten Einzelfall von der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung absehen könne.
- BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96
Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …
Auszug aus BFH, 29.06.2006 - VII B 19/06
Da der Gesetzgeber in § 284 Abs. 3 Satz 1 AO 1977 zum Ausdruck gebracht hat, dass die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Bekräftigung des abgegebenen Vermögensverzeichnisses den Regelfall darstellt und nach § 284 Abs. 3 Satz 2 AO 1977 das Ermessen der Vollstreckungsbehörde erst bei der Frage einsetzt, ob sie im konkreten Einzelfall von der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung absehen kann (…vgl. Senatsbeschluss vom 5. September 2002 VII B 71/02, BFH/NV 2003, 139), ist offenkundig, dass die zusammengefasste Aufforderung zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses und der eidesstattlichen Versicherung keinen Hinweis auf --nur im Ausnahmefall-- noch anzustellende Ermessenserwägungen enthalten muss (vgl. zum sog. "intendierten Ermessen" Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 1997 3 C 22.96, BVerwGE 105, 55, und Senatsurteil in BFHE 210, 205, BStBl II 2005, 814).
- BFH, 12.12.2001 - III B 103/01
FGO-Novelle; neues Zulassungsrecht
Auszug aus BFH, 29.06.2006 - VII B 19/06
Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass die aufgeworfene Rechtsfrage im angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden kann und klärungsbedürftig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2001 III B 103/01, BFH/NV 2002, 652). - BFH, 22.10.2002 - VII B 306/01
NZB; Vergütung ausgefallener MinöSt
Auszug aus BFH, 29.06.2006 - VII B 19/06
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 306/01, BFH/NV 2003, 208). - BFH, 07.12.2000 - VII B 206/00
Eidesstattliche Versicherung gem. § 284 AO
Auszug aus BFH, 29.06.2006 - VII B 19/06
Im Beschluss vom 7. Dezember 2000 VII B 206/00 (BFH/NV 2001, 577) hat der Senat judiziert, dass die Verpflichtungen des Vollstreckungsschuldners, ein Vermögensverzeichnis vorzulegen und die Richtigkeit desselben zu Protokoll an Eides statt zu versichern, trotz der gesetzlichen Regelung in unterschiedlichen Absätzen des § 284 AO 1977 als Einheit anzusehen seien. - BFH, 27.11.2003 - VII B 278/03
Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung: Druckmittel zur …
Auszug aus BFH, 29.06.2006 - VII B 19/06
Der zweite Akt der eidesstattlichen Versicherung, deren förmliche Abgabe, sei aufschiebend bedingt durch die Erfüllung des ersten Aktes, der Vorlage des Vermögensverzeichnisses, so dass nach Vorlage des Vermögensverzeichnisses eine erneute Ermessensprüfung vorgenommen werde, verbunden mit der Möglichkeit, auch in diesem Stadium trotz Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung noch von deren Abgabe abzusehen (Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 27. November 2003 VII B 278/03, BFH/NV 2004, 607, und BFH-Urteil vom 26. Juli 2005 VII R 57/04, BFHE 210, 205, BStBl II 2005, 814).
- FG Köln, 12.10.2016 - 3 V 593/16
Wirkung eines Haftbefehls zur Erzwingung einer Vermögensauskunft ausgesetzt
Ein rechtsfehlerhafter Gebrauch des Ermessens liegt deswegen nur vor, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände des Falls bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere als die vorgeprägte Entscheidung möglich erscheinen lassen, und diese Umstände von der Behörde nicht erwogen worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.6.1997 3 C 22.96, BVerwGE 105, 55;… daran anknüpfend BFH, Beschlüsse vom 5.9.2002 VII B 71/02, BFH/NV 2003, 139 und vom 29.6.2006 VII B 19/06, BFH/NV 2006, 1795). - FG Hamburg, 29.05.2026 - 6 V 85/26
Abgabenordnung: Finanzgerichtlicher Eilrechtsschutz von Vollstreckungsschuldnern …
Ein rechtsfehlerhafter Gebrauch des Ermessens liegt deswegen nur vor, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände des Falls bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere als vorgeprägte Entscheidung möglich erscheinen lassen, und diese Umstände von der Behörde nicht erwogen worden sind (FG Köln…, Beschluss vom 12. Oktober 2016, 3 V 593/16, EFG 2017, 6, juris-Rn. 57; vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. Juni 1997, 3 C 22/96, NJW 1998, 2233, juris-Rn. 14;… BFH, Beschlüsse vom 5. September 2002, VII B 71/02, BFH/NV 2003, 139, juris-Rn. 7 und vom 29. Juni 2006, VII B 19/06, BFH/NV 2006, 1795, juris-Rn. 10 zu § 284 Abs. 3 a.F.). - BFH, 29.04.2010 - VI B 153/09
Häusliches Arbeitszimmer bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten - …
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es unter anderem dann, wenn die Rechtsfrage durch höchstrichterliche Rechtsprechung bereits geklärt ist und neue Gesichtspunkte, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung erfordern, nicht erkennbar sind (BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 2006 VII B 19/06, BFH/NV 2006, 1795;… vom 14. November 2006 IV B 13/04, BFH/NV 2007, 728). - BFH, 24.05.2007 - VII S 22/06
Rüge der Besetzung wegen fehlerhafter Vereidigung ehrenamtlicher Richter; Rüge …
Ein Hinweis auf ein mögliches Absehen von der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist entbehrlich (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 VII B 19/06, BFH/NV 2006, 1795, m.w.N.). - BFH, 28.08.2007 - VII B 68/06
Besetzungsrüge
Ein Hinweis auf ein mögliches Absehen von der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist entbehrlich (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 VII B 19/06, BFH/NV 2006, 1795, m.w.N.).
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