Rechtsprechung
| BFH, 15.11.2004 - VII B 197/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 62 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 62a Abs. 2; ; StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § 3 Nr. 3
- BRAK-Mitteilungen
Rechtsanwaltsaktiengesellschaft - Zur Vertretungsberechtigung vor dem Bundesfinanzhof
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Keine Vertretungsbefugnis einer durch die Landesjustizverwaltung nicht zugelassenen Rechtsanwalts-AG vor dem BFH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 07.05.2003 - 11 K 5286/01
- BFH, 15.11.2004 - VII B 197/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.06.2004 - IX B 71/04
Rechtsanwaltsgesellschaften in der Rechtsform der AG; Postulationsfähigkeit
Auszug aus BFH, 15.11.2004 - VII B 197/03
Die nach § 62a Abs. 2 FGO i.V.m. § 3 Nr. 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) Rechtsanwaltsgesellschaften, die durch Personen nach § 3 Nr. 1 StBerG tätig werden, eingeräumte Vertretungsbefugnis vor dem BFH steht einer solchen Gesellschaft allerdings nur dann zu, wenn die Gesellschaft nach deutschem Recht als solche zum Beruf zugelassen ist und die Zulassung im Zeitpunkt der Vornahme der betreffenden Prozesshandlung vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Juni 2004 IX B 71/04, BFH/NV 2004, 1290). - BFH, 15.11.2004 - VII B 103/04
Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter
Auszug aus BFH, 15.11.2004 - VII B 197/03
Der Senat hat diese Entscheidung des FG mit Beschluss vom 15. November 2004 VII B 103/04 bestätigt.
- OLG Frankfurt, 20.06.2005 - 20 VA 3/04
Automatisiertes Mahnverfahren: Anfechtung der Ablehnung der Änderung einer …
Auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs setzt etwa die Postulationsfähigkeit einer in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betriebenen Rechtsanwaltsgesellschaft im Verfahren nach der Finanzgerichtsordnung deren Zulassung zur Prozessvertretung im Zeitpunkt der jeweiligen Prozesshandlung voraus (vgl. beispielhaft BFH, Beschluss vom 28.01.2005, Az. XI K 1/03; Beschluss vom 07.12.2004, Az. X B 44/04; Beschluss vom 01.12.2004, Az. XI B 102/04; Beschluss vom 30.11.2004, Az. VI B 138/04; Beschlüsse vom 15.11.2004, Az. VII B 197/03 und VII B 103/04; Beschluss vom 29.10.2004, Az. III B 49/04; Beschlüsse vom 15.07.2004, Az. III B 87/03 und III B 86/03; Beschluss vom 03.06.2004, Az. IX B 71/04; sämtliche zitiert nach juris).
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