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Rechtsprechung
   BFH, 29.11.1999 - VII B 208/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9658
BFH, 29.11.1999 - VII B 208/99 (https://dejure.org/1999,9658)
BFH, Entscheidung vom 29.11.1999 - VII B 208/99 (https://dejure.org/1999,9658)
BFH, Entscheidung vom 29. November 1999 - VII B 208/99 (https://dejure.org/1999,9658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 5; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Mandantengefährung - Steuerberater - Eintragung im Schuldnerverzeichnis - Vermögensverfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 5
    Widerruf der Bestellung als Steuerberater

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92

    Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters

    Auszug aus BFH, 29.11.1999 - VII B 208/99
    Ob unter Berücksichtigung dieser Grundsätze die Gefährdung der Interessen der Auftraggeber tatsächlich ausgeschlossen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und ist keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BFH, Urteil vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203).
  • BFH, 19.11.1998 - VII B 196/98

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater

    Auszug aus BFH, 29.11.1999 - VII B 208/99
    Danach ist die durch die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis begründete Vermutung des Vermögensverfalls, die zum Widerruf der Bestellung als Steuerberater führt, widerlegbar, wenn der betreffende Steuerberater nachweist, dass die Interessen seiner Auftraggeber durch den Vermögensverfall nicht gefährdet sind (vgl. BFH, Beschluss vom 19. November 1998 VII B 196/98, BFH/NV 1999, 522).
  • BFH, 11.11.1994 - VII B 129/94

    Bestehen einer gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls

    Auszug aus BFH, 29.11.1999 - VII B 208/99
    Allein daraus, dass der Antragsteller nicht mit Fremdgeld in Berührung kommt, ergibt sich die Nichtgefährdung der Interessen der Auftraggeber jedenfalls dann nicht, wenn der Kläger in eigenen Angelegenheiten nachlässig ist (vgl. BFH, Beschluss vom 11. Oktober 1994 VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441).
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