Rechtsprechung
| BFH, 16.03.2007 - VII B 21/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Judicialis
- IWW
- rabüro.de
Flugreisende müssen Bedeutung des roten und des grünen Ausgangs an den Flughäfen kennen
- RA Kotz
Reisender - Wareneinführung nach Deutschland aus Drittland - Einfuhrabgaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZollVG § 32 Abs. 3 ; AO § 370 § 378
Benutzung des "grünen Ausgangs beim Mitführen abgabepflichtiger Waren als leichtfertige Steuerhinterziehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der "grüne" Flughafenausgang
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bedeutung des "grünen" Flughafenausgangs
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einreisen eines Reisenden aus einem Drittland nach Deutschland mit anzumeldenden und zollpflichtigen Waren; Kenntnis der Bedeutung des roten und des grünen Ausgangs an Flughäfen; Leichtfertige Steuerverkürzung bei Benutzung des grünen Ausgangs in der Annahme des ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Fluggäste mit zu verzollenden Waren dürfen am Flughafen nicht durch den grün gekennzeichneten Ausgang!
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Benutzung des "grünen" Flughafenausgangs mit zu verzollenden Waren stellt regelmäßig eine leichtfertige Abgabeverkürzung dar
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Benutzung des "grünen" Flughafenausgangs trotz Mitführens abgabepflichtiger Waren ist leichtfertige Steuerverkürzung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bedeutung des "grünen" Flughafenausgangs
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BFH zur Nutzung des "grünen" Flughafenausgangs bei zu verzollenden Waren
- 123recht.net (Pressemeldung, 2.5.2007)
"Grüner Flughafenausgang" nur ohne zollpflichtige Waren // Unkenntnis schützt nicht vor Strafe
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zollzuschlag bei Benutzen des "grünen Ausgangs" an den Flughäfen
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
ZollVG - Leichtfertige Steuerverkürzung bei der Einreise nach Deutschland
- steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)
Zoll am Flughafen: Falscher Ausgang ist nicht immer schädlich
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 21.12.2005 - 4 K 3516/04
- BFH, 16.03.2007 - VII B 21/06
Papierfundstellen
- BFHE 216, 468
- BB 2007, 1098
- DB 2007, 1290
Wird zitiert von ... (7)
- FG Düsseldorf, 29.06.2015 - 4 K 359/14
Einfuhr von Goldschmuck aus der Türkei: Zollbefreiung als Übersiedlungsgut oder …
Rn. 49 Dieses Ergebnis entspricht auch dem Sinn nach den Beschlüssen des BFH vom 16.03.2007, VII B 21/06, BFHE 216, 468 und vom 21.09.2007, VII B 81/07, BFH/NV 2008, 126. - BFH, 21.09.2007 - VII B 81/07
Erstattung von Einfuhrabgaben; Benutzung des grünen Ausgangs eines Reisenden auf …
Dies ist schon deshalb nicht zu beanstanden, weil von offensichtlicher Fahrlässigkeit der Klägerin auszugehen ist, denn es kann im Allgemeinen angenommen werden, dass ein Reisender mit wenigstens durchschnittlicher Auffassungsgabe die entsprechenden Hinweise an den Flughafenausgängen bemerkt und erkennt, dass er mit anmeldepflichtigen Waren den roten Ausgang benutzen und die Waren dort bei der Zollstelle anmelden muss (Senatsbeschluss vom 16. März 2007 VII B 21/06, BFH/NV 2007, 1263, ZfZ 2007, 152). - FG Düsseldorf, 25.03.2011 - 4 K 120/11
Vor-"Sicht" bei Erwerb von Brillen im Ausland
Dabei ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass einem mit den Gegebenheiten an den Flughäfen in der Gemeinschaft einigermaßen vertrauten Reisenden geläufig ist, dass er mit Waren, von denen er weiß oder bei denen er zumindest für möglich halten muss, dass sie einfuhrabgabenpflichtig sind, den roten Ausgang benutzen und diese dort anmelden muss (BFH-Beschluss vom 16. März 2007 VII B 21/06, BFHE 216, 468).
- FG Hamburg, 02.03.2023 - 4 K 114/22
Zölle - Reiseverkehr: Zur Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Einfuhrabgaben und …
Ein Reisender muss sich insbesondere über die Bedeutung des grünen Ausgangs an den Flughäfen Kenntnis verschaffen, wenn er aus einem Drittland nach Deutschland mit Waren einreist, bei denen es zumindest möglich ist, dass sie anzumelden und für sie Einfuhrabgaben zu entrichten sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 16. März 2007 VII B 21/06, BFHE 216, 468, zur leichtfertigen Steuerverkürzung). - FG Hessen, 09.02.2022 - 7 K 1411/20
Erlass von Einfuhrabgaben für die Einfuhr zweier Goldarmreifen im Reiseverkehr
Diese Ordnungswidrigkeit hat die Klägerin zumindest fahrlässig begangen, weil sie sich vor dem Verbringen der Ware nach Deutschland als Reisende insbesondere auch über die Bedeutung des roten und des grünen Ausgangs an den Flughäfen Kenntnis verschaffen muss (vgl. BFH, Beschluss vom 16. März 2007, VII B 21/06, BFHE 216, 468, zur leichtfertigen Steuerverkürzung). - FG München, 06.09.2012 - 14 K 1265/11
Einreisefreimenge nur für persönlich mitgeführtes Reisegepäck
Ein Reisender muss sich insbesondere auch über die Bedeutung des roten und des grünen Ausgangs an den Flughäfen Kenntnis verschaffen, wenn er aus einem Drittland nach Deutschland mit Waren einreist, von denen er weiß oder bei denen er zumindest für möglich halten muss, dass sie anzumelden und für sie Einfuhrabgaben zu entrichten sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 16. März 2007 VII B 21/06, BFHE 216, 468, zur leichtfertigen Steuerverkürzung). - FG München, 23.10.2008 - 14 K 1743/06
Festsetzung eines Zollzuschlags im Reiseverkehr
Ein Reisender muss sich insbesondere auch über die Bedeutung des roten und des grünen Ausgangs an den Flughäfen Kenntnis verschaffen, wenn er aus einem Drittland nach Deutschland mit Waren einreist, von denen er weiß oder bei denen er zumindest für möglich halten muss, dass sie anzumelden und für sie Einfuhrabgaben zu entrichten sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 16. März 2007 VII B 21/06, BFHE 216, 468, zur leichtfertigen Steuerverkürzung).
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