Rechtsprechung
| BVerwG, 12.11.1976 - VII B 21.76 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulassung eines Fahrzeuges - Zuteilung eines Kennzeichens - Erteilung eines Kraftfahrzeugscheins - Sachbescheidungsinteresse - Stillegung
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 11.07.1974 - AN 9565-V/74
- BVerwG, 12.11.1976 - VII B 21.76
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Bayern, 08.08.2018 - 5 ZB 18.844
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Rn. 5 Vielmehr geht die höchstrichterliche Rechtsprechung vom allgemeinen Grundsatz aus, dass "jede Verwaltungstätigkeit ein - wie auch immer geartetes - öffentliches oder privates Bedürfnis zu befriedigen hat und deshalb dann zumindest unterbleiben darf und in der Regel wohl auch unterbleiben muss, wenn sie ohne jeden erkennbaren Sinn ist" (BVerwG, B.v. 12.11.1976 - VII B 21.76 - Buchholz 442.16 § 27 StVZO Nr. 2 = juris Rn. 3 m.w.N.). - VGH Bayern, 21.03.2023 - 19 ZB 21.689
Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis
Danach besteht der allgemeine Grundsatz, dass "jede Verwaltungstätigkeit ein - wie auch immer geartetes - öffentliches oder privates Bedürfnis zu befriedigen hat und deshalb dann zumindest unterbleiben darf und in der Regel wohl auch unterbleiben muss, wenn sie ohne jeden erkennbaren Sinn ist" (BVerwG, B.v. 12.11.1976 - VII B 21.76 - juris Rn. 3 m.w.N.). - VG Stuttgart, 07.01.2020 - 4 K 1469/19
Kein Sachbescheidungsinteresse für Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Rn. 12 Auch das Bundesverwaltungsgericht geht vom allgemeinen Grundsatz aus, dass jede Verwaltungstätigkeit ein - wie auch immer geartetes - öffentliches oder privates Bedürfnis zu befriedigen hat und deshalb dann zumindest unterbleiben darf und in der Regel wohl auch unterbleiben muss, wenn sie ohne jeden erkennbaren Sinn ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.11.1976 - VII B 21.76 - Buchholz 442.16 § 27 StVZO Nr. 2).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2026 - 3 L 43/26
Sachbescheidungsinteresse beim Antrag auf Ausstellung eines …
Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach jede Verwaltungstätigkeit ein - wie auch immer geartetes - öffentliches oder privates Bedürfnis zu befriedigen hat und deshalb dann zumindest unterbleiben darf und in der Regel wohl auch unterbleiben muss, wenn sie ohne jeden erkennbaren Sinn ist (BVerwG, Beschluss vom 12. November 1976 - VII B 21.76 - juris Rn. 3 m.w.N.). - VG München, 11.12.2019 - M 25 K 17.2264
Sachbescheidungsinteresse für einen Staatsangehörigkeitsausweis
Vielmehr ist nach der Rechtsprechung vom allgemeinen Grundsatz auszugehen, dass "jede Verwaltungstätigkeit ein - wie auch immer geartetes - öffentliches oder privates Bedürfnis zu befriedigen hat und deshalb dann zumindest unterbleiben darf und in der Regel wohl auch unterbleiben muss, wenn sie ohne jeden erkennbaren Sinn ist" (BVerwG, B.v. 12.11.1976 - VII B 21.76 - Buchholz 442.16 § 27 StVZO Nr. 2 - juris Rn. 3 m.w.N.). - VG Aachen, 20.09.2019 - 9 K 2944/18
Untätigkeitsklage; Staatsangehörigkeitsausweis; Sachbescheidungsinteresse
Rn. 31 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 1976 - VII B 21.76 -, juris, Rn. 3 m.w.N. - BFH, 03.08.1976 - VII B 17/76
Wert des Beschwerdegegenstandes - Richterablehnungsverfahren - Streitwert der …
Weitere Verfahren: VII B 18/76, VII B 19/76, VII B 20/76, VII B 21/76, VII B 22/76, VII B 23/76, VII B 37/76. - VG Bayreuth, 24.11.2022 - B 9 K 22.370
Kein Anspruch auf Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
Vielmehr geht die höchstrichterliche Rechtsprechung vom allgemeinen Grundsatz aus, dass "jede Verwaltungstätigkeit ein - wie auch immer geartetes - öffentliches oder privates Bedürfnis zu befriedigen hat und deshalb dann zumindest unterbleiben darf und in der Regel wohl auch unterbleiben muss, wenn sie ohne jeden erkennbaren Sinn ist" (BVerwG, B.v. 12.11.1976 - VII B 21.76 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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