Rechtsprechung
| BVerwG, 12.12.1958 - VII B 21.58 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,2092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.02.1958 - V A 86.57
- BVerwG, 12.12.1958 - VII B 21.58
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.06.1955 - II C 234.53
Geltung des Deutschen Beamtengesetzes für die Rechtsverhältnisse der …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1958 - VII B 21.58
Da auch die Nachprüfbarkeit einer Verletzung der Aufklärungspflicht sich nach dem anzuwendenden Recht richtet (Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 10. Juni 1955 - BVerwG II C 234.53 - in NJW 1955 S. 1611) und hier ausschließlich Landesrecht angewandt worden ist, kann das Bundesverwaltungsgericht auch nicht nachprüfen, ob das Berufungsgericht seiner Aufklärungspflicht in tatsächlicher Hinsicht in vollem Umfange entsprochen hat.
- BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61 Wenn auch die Zulassung der Revision nicht auf § 126 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 01.07.1957 (BGBl. I S. 667, GVBl. Berlin S. 753) - BRRG - gestützt werden konnte, weil es sich, wie der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 29.07.1960 - BVerwG VII B 35.60 - in Buchh. 421.0. Nr. 8 und vom 12.12.1958 - BVerwG VII B 21.58 - und vom 07.07.1961 - BVerwG VII B 73.60), bei der gegen eine Prüfungsentscheidung erhobenen Klage nicht um eine Klage aus dem Beamtenverhältnis handelt, so ist die Zulassung mit Rücksicht auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gleichwohl gerechtfertigt.
- BVerwG, 07.07.1961 - VII B 73.60
Revisisbilität von Prüfungsentscheidungen der juristischen Staatsprüfung
Das entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl.Beschlüsse vom 29. Juli 1960 - BVerwG VII B 35.60 - in Buchh. 421.0. Nr. 8 undvom 12. Dezember 1958 - BVerwG VII B 21.58 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.