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| BFH, 10.12.1991 - VII B 219/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ermessen bei der Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 26.04.1991 - III 409/90
- BFH, 10.12.1991 - VII B 219/91
- BVerfG, 07.02.1992 - 2 BvR 129/92
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.09.1991 - VII R 34/90
Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 284 AO kann auch ohne …
Auszug aus BFH, 10.12.1991 - VII B 219/91
Der Senat hat mit Urteil vom 24. September 1991 VII R 34/90 über die Rechtsfrage, auf die der Kläger sein Begehren auf Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache stützt (§ 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO -), entschieden.
- BFH, 22.09.1998 - VII B 188/98
Grundsätzliche Bedeutung; eidesstattliche Versicherung
Er hat den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch dann nicht für verletzt angesehen, wenn die aus § 284 AO 1977 folgende Eintragung des Vollstreckungsschuldners in das Schuldnerverzeichnis wirtschaftliche und berufsrechtliche Konsequenzen für den Vollstreckungsschuldner haben kann (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Dezember 1991 VII B 219/91, BFH/NV 1992, 508, …und Urteil vom 22. September 1992 VII R 96/91, BFH/NV 1993, 220). - BFH, 22.09.1992 - VII R 96/91
Ermessensgerechtheit der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen …
Wie der Senat entschieden hat (grundlegend Urteil vom 24. September 1991 VII R 34/90, BFHE 165, 477 [BFH 24.09.1991 - VII R 34/90], BStBl II 1992, 57; seither mehrfach, vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Dezember 1991 VII B 219/91, BFH/NV 1992, 508, …und vom 8. Januar 1992 VII S 29/91, BFH/NV 1992, 578), ist eine auf § 284 AO 1977 gestützte Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch dann ermessensgerecht, wenn der Vollstreckungsschuldner eine eidesstattliche Versicherung nach § 95 AO 1977 anbietet. - BFH, 22.01.2001 - VII B 288/00
Beschwerde - Eidesstattliche Versicherung - Aufforderung - Verhältnismäßigkeit - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist eine auf § 284 der Abgabenordnung (AO 1977) gestützte Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch dann ermessensgerecht, wenn der Vollstreckungsschuldner eine eidesstattliche Versicherung nach § 95 AO 1977 anbietet (grundlegend entschieden im Urteil vom 24. September 1991 VII R 34/90, BFHE 165, 477, BStBl II 1992, 57; Beschluss vom 10. Dezember 1991 VII B 219/91, BFH/NV 1992, 508;… Urteil vom 22. September 1992 VII R 96/91, BFH/NV 1993, 220).
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