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| BFH, 06.06.1989 - VII B 229/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85
Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid, der mangels zeitraumbezogener Aufgliederung des …
Auszug aus BFH, 06.06.1989 - VII B 229/88
Das kommt etwa dann in Betracht, wenn für den Verwaltungsakt auf keine vertretbare Weise eine rechtliche Grundlage gefunden werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 22.11.1988 VII R 173/85; Literatur).3.
- FG Saarland, 02.10.1996 - 1 K 157/95 Hinsichtlich der von der Klägerin hilfsweise erklärten Erledigung der Hauptsache ist bereits fraglich, ob eine solche Erklärung prozessual zulässig ist (vgl. BFH, Beschluß vom 6. Juni 1989 VII B 229/88, juris; s.a. BFH, Beschluß vom 26.8.1980 VII S 15/80 , BStBl. II 1981, 37 betr. die hilfsweise Erledigungserklärung durch den Beklagten).
Die Rechtshängigkeit der Hauptsache entfällt nur, wenn die Beteiligten übereinstimmend und bedingungslos die Hauptsache für erledigt erklärt haben (BFH, Urteil vom 6. Juni 1989, VII B 229/88, juris, m.w.N.).
- BFH, 06.06.1989 - VII B 230/88
Bestätigung eines klageabweisenden Urteils bei Erledigungserklärung des …
Anmerkung: Die Begründung ist identisch mit derjenigen des Beschlusses vom 6. Juni 1989 VII B 229/88 (nicht amtlich veröffentlicht).
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