Rechtsprechung
| BFH, 24.07.2000 - VII B 233/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
AO 1977 § 227; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Zuckersteuer - Verwechselung des Vorzeichens - Differenzberechnung - Steuervorteil - Festsetzungsfrist - Änderungs von Bescheiden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 227; FGO § 115 Abs. 2, 3
Grundsätzliche Bedeutung bei Erlaßentscheidung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84
Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die …
Auszug aus BFH, 24.07.2000 - VII B 233/99
Außerdem bestehe eine Divergenz zu den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. April 1981 VI R 169/78 (BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611) und vom 11. August 1987 VII R 121/84 (BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512). - BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78
Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 24.07.2000 - VII B 233/99
Außerdem bestehe eine Divergenz zu den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. April 1981 VI R 169/78 (BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611) und vom 11. August 1987 VII R 121/84 (BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512). - BFH, 30.09.1996 - X B 131/96
Auszug aus BFH, 24.07.2000 - VII B 233/99
Die Beschwerde übersieht insoweit, dass das FG ersichtlich von der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 30. September 1996 X B 131/96, BFH/NV 1997, 326) ausgegangen ist, wonach eine Erlassmaßnahme nach § 227 AO 1977 wegen sachlicher Härte bei Unanfechtbarkeit des den Steuerpflichtigen belastenden Verwaltungsakts nur dann in Betracht kommt, wenn zum einen der unanfechtbare Verwaltungsakt offensichtlich und eindeutig fehlerhaft ist und --also kumulativ-- der Steuerschuldner das seinerseits Erforderliche getan hat, um die richtige Festsetzung zu erreichen. - BFH, 04.10.1996 - VIII B 2/96
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 24.07.2000 - VII B 233/99
Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus welchen Gründen und in welchem Umfang die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Oktober 1996 VIII B 2/96, BFH/NV 1997, 411, m.w.N.).
- BFH, 02.12.2009 - X B 242/08
Gewerblicher Grundstückshandel: Bloß indizielle Bedeutung der Drei-Objekt-Grenze …
Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung erfordert, dass die Allgemeinheit ein abstraktes Interesse an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts hat, ferner, dass die Rechtsfrage klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2000 VII B 233/99, BFH/NV 2001, 175).Unabhängig davon, inwieweit es dafür ausreicht darzustellen, dass diese Frage für eine Vielzahl von Fällen von Bedeutung sei (verneinend u.a. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 175), ist nicht erkennbar, dass sich die Frage tatsächlich noch in einer nennenswerten Anzahl von Fällen stellen wird.
- BFH, 02.04.2002 - VII B 66/01
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Ferner sind zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache Angaben dazu notwendig, inwiefern die richtige Antwort auf die im angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu dieser Frage in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2000 VII B 192/00, BFH/NV 2001, 818, und vom 24. Juli 2000 VII B 233/99, BFH/NV 2001, 175). - FG Baden-Württemberg, 06.10.2005 - 8 K 137/05
Rückwirkende Kraftfahrzeugsteuerermäßigung wegen Schwerbehinderung entgegen …
Eine Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung voraus, dass die im Streitfall maßgebende Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt und es sich aus rechtssystematischen Gründen um eine bedeutsame und für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln müsse (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2000 VII B 233/99, BFH/NV 2001, 175;… BFH-Beschluss vom 26. Juni 2000 III B 19/00, BFH/NV 2001, 48; Seer, in Tipke/Kruse, FGO, § 115 Tz. 41 m. w. N.).
- BFH, 01.10.2002 - VII B 85/02
Erstattungsanspruch - Aufrechnung - Untergang - Umbuchungen - Mitwirkungspflicht …
Darüber hinaus sind Angaben dazu erforderlich, inwiefern die richtige Antwort auf die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu ihr in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2000 VII B 233/99, BFH/NV 2001, 175). - BFH, 14.05.2002 - VII B 210/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - Sonderprüfung - Steuernachzahlung - …
Ferner sind Angaben dazu erforderlich, inwiefern die richtige Antwort auf die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu ihr in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2000 VII B 233/99, BFH/NV 2001, 175, 176). - BFH, 02.04.2002 - VII B 310/00
Teilrücknahme eines Haftungsbescheides; NZB
Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache ist vor allem erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage benennt, auf ihre Klärungsbedürftigkeit und die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, inwiefern die richtige Antwort auf die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, welche unterschiedlichen Auffassungen dazu in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden und weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 24. Juli 2000 VII B 233/99, BFH/NV 2001, 175, 176). - BFH, 05.12.2001 - VII B 8/01
Lohnsteuerhilfeverein - Beratungsstelle - Feststellungsklage - …
Ferner sind zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache Angaben dazu erforderlich, inwiefern die richtige Antwort auf die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu ihr in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2000 VII B 233/99, BFH/NV 2001, 175 bis 176). - BFH, 29.04.2002 - VII B 143/01
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; eidesstattliche Versicherung; …
Darüber hinaus sind Angaben dazu erforderlich, inwiefern die richtige Antwort auf die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu ihr in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2000 VII B 233/99, BFH/NV 2001, 175). - BFH, 21.03.2002 - VII B 132/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - Filialunternehmen - GmbH - KG - …
Ferner sind Angaben dazu erforderlich, inwiefern die richtige Antwort auf die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu ihr in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2000 VII B 233/99, BFH/NV 2001, 175).
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