Rechtsprechung
| BFH, 07.03.2003 - VII B 237/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AO 1977 § 284; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 284; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 3
NZB; eidesstattliche Versicherung - datenbank.nwb.de
Verwendung amtlicher Vordrucke zur Vermögensverzeichnisaufstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 07.03.2003 - VII B 237/02
Dazu ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479). - BFH, 27.06.1985 - I B 23/85
Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen - …
Auszug aus BFH, 07.03.2003 - VII B 237/02
Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605), die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. die Hinweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 115 Rz. 23). - BFH, 09.05.1989 - VII B 205/88
Anordnung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die aktuellen …
Auszug aus BFH, 07.03.2003 - VII B 237/02
Als Maxime ist nämlich anerkannt, dass der Gläubiger die eidesstattliche Versicherung nicht verlangen kann, wenn er die Vermögensverhältnisse des Schuldners bereits zuverlässig kennt, mithin ein Vermögensverzeichnis als Quelle für weitere Erkenntnisse über das Vermögen des Vollstreckungsschuldners nach den Umständen offensichtlich nicht in Betracht kommt (BFH-Beschluss vom 9. Mai 1989 VII B 205/88, BFH/NV 1990, 79;… vgl. dazu Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 284 AO 1977 Rz. 66).
- BFH, 22.09.2008 - VII B 215/07
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und zuverlässige Kenntnis der …
Außerdem weiche die Entscheidung von dem Beschluss des BFH vom 7. März 2003 VII B 237/02 (BFH/NV 2003, 885) ab, weil der BFH anders als das FG auch andere Mittel als die eidesstattliche Versicherung als geeignet ansehe, zuverlässige Kenntnis der Vermögensverhältnisse zu erlangen.Der von der Klägerin beanstandete Satz des FG, dass eine zuverlässige Kenntnis der Vermögensverhältnisse nur dadurch erlangt werden könne, dass auf den Steuerpflichtigen der dem Verfahren nach § 284 AO anhaftende psychologische Druck tatsächlich ausgeübt werde, kann zu der "Maxime ..., dass der Gläubiger die eidesstattliche Versicherung nicht verlangen kann, wenn er die Vermögensverhältnisse des Schuldners bereits zuverlässig kennt" (Beschluss vom 7. März 2003 VII B 237/02, BFH/NV 2003, 885), schon deshalb keine Divergenz begründen, weil im Streitfall die Vermögensverhältnisse dem FA ja gerade nicht zuverlässig bekannt waren.
- BFH, 18.10.2006 - XI B 14/06
Ausführungen zur Bildung einer Rückstellung wegen Verlusten aus Mietverträgen
Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605; vom 7. März 2003 VII B 237/02, BFH/NV 2003, 885), die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. die Hinweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23).Dazu ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; in BFH/NV 2003, 885;… Gräber/ Ruban, a.a.O., § 116 Rz 31 und 32).
- BFH, 29.07.2004 - I B 154/03
Voraussetzungen einer vGA bei Leistungen aufgrund von Zahlungsverpflichtungen aus …
Außerdem muss die betreffende Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 V B 179/01, BFH/NV 2003, 520; vom 7. März 2003 VII B 237/02, BFH/NV 2003, 885).
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