Rechtsprechung
| BFH, 28.08.2008 - VII B 240/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Haftung des Geschäftsführers wegen Überwachungsverschuldens bei Beauftragung eines Steuerberaters
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Überwachungsverschuldens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 25.10.2007 - 14 K 4182/05
- BFH, 28.08.2008 - VII B 240/07
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BFH, 04.05.2004 - VII B 318/03
Geschäftsführerhaftung; Beauftragung eines Steuerberaters
Auszug aus BFH, 28.08.2008 - VII B 240/07
Mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde macht der Kläger geltend, das FG habe seine Haftung in Abweichung zum Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Mai 2004 VII B 318/03 (BFH/NV 2004, 1363) bejaht.In den vom FG in Bezug genommenen Entscheidungen vom 30. August 1994 VII R 101/92 (BFHE 175, 509, BStBl II 1995, 278), vom 20. April 2006 VII B 163/05 (…BFH/NV 2006, 1439) und vom 25. Juni 1997 VIII B 35/96 (…BFH/NV 1998, 8), aber auch in dem in der Beschwerde zur Begründung der Divergenz genannten Beschluss in BFH/NV 2004, 1363 hat der BFH ausgeführt, dass dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner zwar ein Verschulden des steuerlichen Beraters der GmbH bei der Fertigung von Steuererklärungen nicht zugerechnet werden kann.
- BFH, 30.08.1994 - VII R 101/92
Dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner kann ein Verschulden des …
Auszug aus BFH, 28.08.2008 - VII B 240/07
In den vom FG in Bezug genommenen Entscheidungen vom 30. August 1994 VII R 101/92 (BFHE 175, 509, BStBl II 1995, 278), vom 20. April 2006 VII B 163/05 (…BFH/NV 2006, 1439) und vom 25. Juni 1997 VIII B 35/96 (…BFH/NV 1998, 8), aber auch in dem in der Beschwerde zur Begründung der Divergenz genannten Beschluss in BFH/NV 2004, 1363 hat der BFH ausgeführt, dass dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner zwar ein Verschulden des steuerlichen Beraters der GmbH bei der Fertigung von Steuererklärungen nicht zugerechnet werden kann. - BFH, 11.12.2002 - IX B 124/02
Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung der Einheitlichkeit der …
Auszug aus BFH, 28.08.2008 - VII B 240/07
Insbesondere reichen sie nicht aus, eine Divergenz geltend zu machen (BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2002 IX B 124/02, BFH/NV 2003, 495). - BFH, 25.06.1997 - VIII B 35/96
Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Umfang der …
Auszug aus BFH, 28.08.2008 - VII B 240/07
In den vom FG in Bezug genommenen Entscheidungen vom 30. August 1994 VII R 101/92 (BFHE 175, 509, BStBl II 1995, 278), vom 20. April 2006 VII B 163/05 (…BFH/NV 2006, 1439) und vom 25. Juni 1997 VIII B 35/96 (BFH/NV 1998, 8), aber auch in dem in der Beschwerde zur Begründung der Divergenz genannten Beschluss in BFH/NV 2004, 1363 hat der BFH ausgeführt, dass dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner zwar ein Verschulden des steuerlichen Beraters der GmbH bei der Fertigung von Steuererklärungen nicht zugerechnet werden kann. - BFH, 20.04.2006 - VII B 163/05
Geschäftsführerhaftung; Beratung durch Steuerberatungsgesellschaft
Auszug aus BFH, 28.08.2008 - VII B 240/07
In den vom FG in Bezug genommenen Entscheidungen vom 30. August 1994 VII R 101/92 (BFHE 175, 509, BStBl II 1995, 278), vom 20. April 2006 VII B 163/05 (BFH/NV 2006, 1439) und vom 25. Juni 1997 VIII B 35/96 (…BFH/NV 1998, 8), aber auch in dem in der Beschwerde zur Begründung der Divergenz genannten Beschluss in BFH/NV 2004, 1363 hat der BFH ausgeführt, dass dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner zwar ein Verschulden des steuerlichen Beraters der GmbH bei der Fertigung von Steuererklärungen nicht zugerechnet werden kann.
- BGH, 13.10.2011 - IX ZR 193/10
Steuerberaterhaftung: Geschäftsführer als in den Schutzbereich eines …
Für den Fall der Unterzeichnung einer vom Steuerberater entworfenen Umsatzsteuererklärung kann eine Haftung des die Unterschrift leistenden Geschäftsführers in Frage kommen, wenn er selbst nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls Anlass und Möglichkeiten hatte, die Richtigkeit der Steuererklärung zu überprüfen (BFH/NV 2008, 1983 mwN). - BFH, 26.11.2008 - V B 210/07
Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH für Umsatzsteuerschulden
Nach der Rechtsprechung des BFH ist zwar generell davon auszugehen, dass der Geschäftsführer einer GmbH, der die Sachkunde eines ihm als zuverlässig bekannten --und als Angehöriger eines rechtsberatenden oder steuerberatenden Berufs befugten-- steuerlichen Beraters in Anspruch nimmt, sich auf diesen verlässt und bei gewissenhafter Ausübung seiner Überwachungspflichten keinen Anlass findet, die steuerliche Korrektheit der Arbeit des steuerlichen Beraters in Frage zu stellen, nicht grob fahrlässig handelt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2008 VII B 240/07, BFH/NV 2008, 1983;… vom 4. Mai 2004 VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363).Welche Überwachungsmaßnahmen von einem Geschäftsführer zu treffen sind, wenn er die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten auf Mitarbeiter überträgt, hängt weitgehend von den Umständen des Einzelfalls ab (BFH-Urteil vom 30. August 1994 VII R 101/92, BFHE 175, 509, BStBl II 1995, 278; BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1983).
Es ist entsprechend der BFH-Rechtsprechung davon ausgegangen, dass ein gewissenhafter und sorgfältiger Geschäftsführer sich über die Richtigkeit der buch- und belegmäßigen Erfassung im Streitfall bei herausgehobenen Geschäftsvorfällen vergewissern muss (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 1983;… vom 11. Dezember 2002 IX B 124/02, BFH/NV 2003, 495).
- BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20
Haftung für pauschalierte Lohnsteuer
Rn. 32 Nach der Rechtsprechung des BFH ist zwar generell davon auszugehen, dass der Geschäftsführer einer GmbH dann nicht schuldhaft handelt, wenn er die Sachkunde eines ihm als zuverlässig bekannten --und als Angehöriger eines rechtsberatenden oder steuerberatenden Berufs befugten-- steuerlichen Beraters in Anspruch nimmt, sich auf diesen verlässt und bei gewissenhafter Ausübung seiner Überwachungspflichten keinen Anlass hat, die steuerliche Korrektheit der Arbeit des steuerlichen Beraters in Frage zu stellen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 28.08.2008 - VII B 240/07, BFH/NV 2008, 1983, …und vom 04.05.2004 - VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363).
- BFH, 18.09.2018 - XI R 54/17
Zum Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei unterlassenem …
Dabei ist die Konkretisierung der Überwachungsmaßnahmen weitgehend von den Umständen des Einzelfalls abhängig (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 30. August 1994 VII R 101/92, BFHE 175, 509, BStBl II 1995, 278; BFH-Beschlüsse vom 28. August 2008 VII B 240/07, BFH/NV 2008, 1983;… in BFH/NV 2009, 362). - OLG Köln, 21.10.2010 - 8 U 12/10
Bei Geschäftsführerhaftung nach § 69 AO kein Rückgriff auf Steuerberater
Nach der Rechtsprechung des BFH ist zwar generell davon auszugehen, dass der Geschäftsführer einer GmbH, der die Sachkunde eines ihm als zuverlässig bekannten - und als Angehöriger eines rechtsberatenden oder steuerberatenden Berufs befugten - steuerlichen Beraters in Anspruch nimmt, sich auf diesen verlässt und bei gewissenhafter Ausübung seiner Überwachungspflichten keinen Anlass findet, die steuerliche Korrektheit der Arbeit des steuerlichen Beraters in Frage zu stellen, nicht grob fahrlässig handelt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 28.08.2008 - VII B 240/07 -, BFH/NV 2008, 1983). - FG Köln, 12.06.2013 - 3 K 1178/07
Frage der Inanspruchnahme eines ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH für …
Für den Fall der Unterzeichnung einer von einem Steuerberater gefertigten Umsatzsteuererklärung kann eine Haftung des die Unterschrift leistenden Geschäftsführers einer GmbH jedenfalls nur in Betracht kommen, wenn er selbst nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls Anlass und Möglichkeiten hatte, die Richtigkeit der Steuererklärung zu überprüfen (BFH-Beschluss vom 28.08.2008 - VII B 240/07, BFH/NV 2008, 1983). - FG Nürnberg, 03.07.2019 - 5 K 827/16
Haftungsbescheid für Umsatzsteuer - persönliche Haftung des Geschäftsführers für …
Unter diesen Umständen handelte der Kläger nicht grob fahrlässig (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28.08.2008 VII B 240/07, BFH/NV 2008, 1983;… vom 04.05.2004 VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363). - FG Düsseldorf, 31.01.2022 - 11 K 2812/17
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Umsatzsteuerschulden einer GmbH; …
Die Haftung des Vertreters ist jedoch insbesondere bejaht worden, wenn dieser konkreten Anlass gehabt hätte, eine Steuererklärung in einzelnen Punkten inhaltlich zu überprüfen, etwa weil die gemachten Angaben erheblich von den Vorjahren abwichen (BFH Beschluss vom 28.08.2008 VII B 240/07, BFH/NV 2008, 1983). - FG Hamburg, 09.10.2025 - 5 K 91/24
Haftung des Geschäftsführers für Säumniszuschläge nach Abberufung; Haftung bei …
Gleichwohl haftet er für eine persönliche Verletzung der ihm (selbst) obliegenden Pflichten, insbesondere der Auswahl- und Überwachungspflicht bezüglich derjenigen Personen, denen er die Erledigung der ihm auferlegten steuerlichen Pflichten übertragen hat (BFH, Beschlüsse vom 28. August 2008, VII B 240/07, BFH/NV 2008, 1983;… vom 4. Mai 2004, VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363).
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