Rechtsprechung
| BFH, 22.06.2010 - VII B 244/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Begriff der Betriebsstätte nicht klärungsbedürftig - schriftliche Mitteilung eines Außenprüfers als verjährungshemmende Prüfungshandlung
- openjur.de
Begriff der Betriebsstätte nicht klärungsbedürftig; schriftliche Mitteilung eines Außenprüfers als verjährungshemmende Prüfungshandlung
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, AO § 12, StromStG § 2 Nr 4, StromStG § 9 Abs 3, AO § 171 Abs 4
Begriff der Betriebsstätte nicht klärungsbedürftig - schriftliche Mitteilung eines Außenprüfers als verjährungshemmende Prüfungshandlung - rechtsinformationen.bund.de
Begriff der Betriebsstätte nicht klärungsbedürftig - schriftliche Mitteilung eines Außenprüfers als verjährungshemmende Prüfungshandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 12 AO, § 2 Nr 4 StromStG, § 9 Abs 3 StromStG, § 171 Abs 4 AO
Begriff der Betriebsstätte nicht klärungsbedürftig - schriftliche Mitteilung eines Außenprüfers als verjährungshemmende Prüfungshandlung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 12 AO, § 2 Nr 4 StromStG, § 9 Abs 3 StromStG, § 171 Abs 4 AO
Begriff der Betriebsstätte nicht klärungsbedürftig - schriftliche Mitteilung eines Außenprüfers als verjährungshemmende Prüfungshandlung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 12; StromStV §16 Abs. 1; StromStG § 9 Abs. 3
Betriebsstättenbegriff i.S.d. § 12 Abgabenordnung ( AO ) bezüglich einer ein geschlossenes System der Zucht, Brut, Aufzucht und Mast von Geflügel betreibenden Zweigniederlassung; Entnahme von Strom aus Anlagen eines Unternehmens des Produzierenden Gewerbes für eigene ... - datenbank.nwb.de
Einstufung einer Geschäftseinrichtung oder Anlage als Betriebsstätte i.S. des § 12 AO von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig; schriftliche Mitteilung eines Außenprüfers als bloße Vorbereitungshandlung oder als verjährungshemmende Prüfungshandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsstätte
- Betriebsstättenbegriff
- Grundlegende Definition
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 30.06.2009 - 4 K 154/09
- FG Hamburg, 05.10.2009 - 4 K 154/09
- BFH, 22.06.2010 - VII B 244/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 13.06.2006 - I R 84/05
Verpachteter Betrieb keine Betriebsstätte des Verpächters - Voraussetzung für …
Auszug aus BFH, 22.06.2010 - VII B 244/09
Rn. 7 Zudem weiche das erstinstanzliche Urteil von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Juni 2006 I R 84/05 (BFHE 214, 178, BStBl II 2007, 94) ab.Rn. 14 4. Entgegen der Behauptung der Beschwerde hat das FG keinen abstrakten Rechtssatz aufgestellt, der von einem Rechtssatz in der BFH-Entscheidung in BFHE 214, 178, BStBl II 2007, 94 abweicht.
- BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83
Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im …
Auszug aus BFH, 22.06.2010 - VII B 244/09
Schließlich gehört zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die Nichterhebung weiterer (angebotener) Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529). - BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03
NZB: Darlegung von Zulassungsgründen
Auszug aus BFH, 22.06.2010 - VII B 244/09
Rn. 16 a) Wird geltend gemacht, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Antrag des im Termin zur mündlichen Verhandlung anwesenden Prozessvertreters der Klägerin von Amts wegen umfassender aufklären müssen, ist u.a. darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei der weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern das Ergebnis einer weiteren Beweiserhebung auf der Grundlage des materiellen Rechtsstandpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493, 494, m.w.N.). - BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03
NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Auszug aus BFH, 22.06.2010 - VII B 244/09
Schließlich gehört zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die Nichterhebung weiterer (angebotener) Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529).
- OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10
Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine …
Ob dessen tatbestandliche Voraussetzungen erfüllt sind, bedarf einer Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der konkreten Ausprägung von räumlichen und zeitlichen Komponenten der unterhaltenen Geschäftseinrichtung oder Anlage (vgl. BFH, Beschl. v. 22.6.2010 - VII B 244/09 -, juris Rn. 12;… BFH, Beschl. v. 12.9.2000 - III B 48/99 -, juris Rn. 5). - FG Hamburg, 24.10.2013 - 4 K 137/12
Stromsteuerrecht: Stromsteuerentlastung nach § 10 StromStG
Abzustellen ist vielmehr darauf, ob die D in den Lagern eine eigenbetriebliche Tätigkeit entfalten konnte und ob die Einflussmöglichkeiten der Klägerin geeignet waren, die Selbständigkeit infrage zu stellen; die Einstufung der D als selbständiges Unternehmen in diesem Sinne hängt dabei von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BFH, Urteil vom 02.11.2010, VII R 48/10; FG Hamburg, Urteil vom 05.10.2010, 4 K 154/09, bestätigt durch BFH, Beschluss vom 22.06.2010, VII B 244/09).
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