Rechtsprechung
| BFH, 10.03.1992 - VII B 250/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ungleichbehandlung von Personenkraftwagen mit Selbstzündemotor, Dieselbetrieb, und sonstigen Kraftfahrzeugen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.09.1990 - II R 50/88
Gegenstand der Schenkung bei Zuwendung des Erlöses aus einem Grundstücksverkauf
Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VII B 250/91
Ohne eine entsprechende Erörterung (unter Einbeziehung auch der Frage, ob der Gesetzgeber die von ihm getroffene Regelung als taugliches Mittel zur Erreichung seiner Ziele ansehen konnte; Senat, Urteil vom 10. Juli 1990 VII R 12/88, BFHE 162, 141, 144 [BFH 26.09.1990 - II R 50/88], BStBl II 1990, 929) kann es jedoch nicht zu Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Steuervorschrift kommen. - BFH, 10.07.1990 - VII R 12/88
Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Halter nicht schadstoffarmer PKW …
Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VII B 250/91
Ohne eine entsprechende Erörterung (unter Einbeziehung auch der Frage, ob der Gesetzgeber die von ihm getroffene Regelung als taugliches Mittel zur Erreichung seiner Ziele ansehen konnte; Senat, Urteil vom 10. Juli 1990 VII R 12/88, BFHE 162, 141, 144 [BFH 26.09.1990 - II R 50/88], BStBl II 1990, 929) kann es jedoch nicht zu Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Steuervorschrift kommen. - BFH, 04.02.1987 - III B 151/86
Grundsätzliche Bedeutung - Abgeltung von Unterhaltungsleistungen - Freibetrag - …
Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VII B 250/91
Die Darlegung muß erwarten lassen, daß eine Entscheidung im Revisionsverfahren geeignet ist, im Hinblick auf weitere Streitfälle zur Wahrung der Rechtseinheit beizutragen oder die Rechtsfortbildung zu fördern (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluß vom 4. Februar 1987 III B 151/86, BFHE 148, 530, 532, BStBl II 1987, 339). - BFH, 08.05.1989 - X B 189/88
Anforderungen an die Beschwerdeschrift bezüglich der Nichtzulassung einer …
Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VII B 250/91
Der Beschwerdeführer muß vielmehr erläutern, gegen welche Verfassungsnorm die Vorschrift nach seiner Ansicht verstößt, und dies näher begründen (…Klein / Ruban, Der Zugang zum Bundesfinanzhof, 1986, Rdnr. 160; vgl. auch BFH, Beschluß vom 8. Mai 1989 X B 189/88, BFH/NV 1990, 243).
- BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren
Vielmehr muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverfassungsgerichts - im Einzelnen aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG Beschluss vom 11. November 1993, 6 BKa 15/92, Juris-Nr. KSRE040673418 ; ebenso BFH Beschlüsse vom 10. März 1992, VII B 250/91, BFH/NV 1992, 771 und vom 21. November 2000, IV B 153/99, Juris-Nr. STRE200150062 ). - BFH, 04.02.2002 - VII B 63/01
Kfz-Steuer; Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung nicht schadstoffarmer Kfz
Sofern jedenfalls die Rechtssache eine im Revisionsverfahren klärungsbedürftige Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 2 KraftStG aufwürfe --was indes nicht der Fall ist--, würde ihr dies nach der ständigen Rechtsprechung des BFH grundsätzliche Bedeutung verleihen (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 10. März 1992 VII B 250/91, BFH/NV 1992, 771) und folglich eine Zulassung der Revision bereits nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO erfordern.
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