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| BFH, 06.04.1993 - VII B 250/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.01.1991 - III S 10/90
Ablehnung eines Antrages auf Prozeßkostenhilfe aufgrund unvollständig …
Auszug aus BFH, 06.04.1993 - VII B 250/92
Anschluß an BFH-Beschluß vom 9. Januar 1991 III S 10/90.
- LAG Schleswig-Holstein, 08.03.2002 - 3 Ta 22/02
Prozeßkostenhilfe, Versagung, Erklärung über die persönlichen und …
Eine solche verfahrensleitende Anordnung hat das Arbeitsgericht nicht nur einmal, sondern zweimal, allerdings ohne Erfolg, getroffen (ebenso im Ergebnis OLG München, Senat für Familiensachen vom 25.09.1995 - 12 UF 986/95 - in FamRZ 1996, 418; BFH, Entscheid vom 06.04.1993 - VII B 250/92 - in Juris Nr. STRE935056260). - BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
PKH für NZB
Er ist auch nicht schon deshalb abzulehnen, weil die Antragsteller ihm nicht die nach § 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) erforderliche Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgesehenen Vordruck sowie entsprechende Belege innerhalb der Rechtsmittelfrist beigefügt haben (BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 1993 IX B 70/92, und vom 6. April 1993 VII B 250/92, jeweils BFH/NV 1993, 682). - BFH, 02.07.1998 - IX B 37/98
Vermietung und Verpachtung - Werbungskostenüberschüsse - Prozeßkostenhilfe - …
Ist der Vordruck in wesentlichen Punkten unvollständig ausgefüllt und können die Lücken auch nicht durch beigefügte Anlagen, die vergleichbar übersichtlich und klar sind, geschlossen werden, kann der Antrag auf PKH abgelehnt werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 6. April 1993 VII B 250/92, BFH/NV 1993, 682;… vom 9. Januar 1991 III S 10/90, BFH/NV 1991, 836;… vom 17. März 1987 VII B 152/86, BFH/NV 1987, 733).
- BFH, 13.11.2000 - IX B 94/00
PKH
Ist der Vordruck in wesentlichen Punkten unvollständig ausgefüllt und können die Lücken auch nicht durch beigefügte Anlagen, die vergleichbar übersichtlich und klar sind, geschlossen werden, oder sind die erforderlichen Belege über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beteiligten nicht vorgelegt worden, kann der Antrag auf PKH abgelehnt werden (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Januar 1991 III S 10/90, BFH/NV 1991, 836; vom 6. April 1993 VII B 250/92, BFH/NV 1993, 682;… vom 26. Juli 1995 V B 68/95, BFH/NV 1996, 65). - LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2006 - 1 Ta 32/06
Prozesskostenhilfe, Versagung, Beendigung der Instanz, Erklärung über die …
Eine solche verfahrensleitende Anordnung hat das Arbeitsgericht nicht nur einmal, sondern zweimal, allerdings ohne Erfolg, getroffen (ebenso im Ergebnis OLG München, Senat für Familiensachen vom 25.09.1995 -12 UF 986/95 - in FamRZ 1996, 418; BFH, Entscheid vom 06.04.1993 - VII B 250/92 - in Juris Nr. STRE935056260). - LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2008 - 1 Ta 80/08
Prozesskostenhilfe, Versagung, Erklärung über die persönlichen und …
Eine solche verfahrensleitende Anordnung hat das Arbeitsgericht nicht nur einmal, sondern zweimal, allerdings ohne Erfolg, getroffen (ebenso im Ergebnis OLG München, Senat für Familiensachen vom 25.09.1995 -12 UF 986/95 - in FamRZ 1996, 418; BFH, Entscheid vom 06.04.1993 - VII B 250/92 - in Juris Nr. STRE935056260). - LAG Schleswig-Holstein, 31.07.2003 - 1 Ta 65/03
Prozesskostenhilfe, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Belege, …
Eine solche verfahrensleitende Anordnung hat das Arbeitsgericht nicht nur einmal, sondern zweimal, allerdings ohne Erfolg, getroffen (ebenso im Ergebnis OLG München, Senat für Familiensachen vom 25.09.1995 - 12 UF 986/95 - in FamRZ 1996, 418; BFH, Entscheid vom 06.04.1993 - VII B 250/92 - in Juris Nr. STRE935056260). - LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2003 - 1 Ta 21/03
Prozesskostenhilfe, Belege, Nachreichen, Fristablauf
Eine solche verfahrensleitende Anordnung hat das Arbeitsgericht nicht nur einmal, sondern zweimal, allerdings ohne Erfolg, getroffen (ebenso im Ergebnis OLG München, Senat für Familiensachen vom 25.09.1995 - 12 UF 986/95 - in FamRZ 1996, 418; BFH, Entscheid vom 06.04.1993 - VII B 250/92 - in Juris Nr. STRE935056260). - BFH, 25.05.1994 - IV S 3/94
Nachreichen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse …
Der Antrag war aber schon deshalb abzulehnen, weil der Kläger ihm nicht die nach § 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) erforderliche Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgesehenen Vordruck sowie entsprechende Belege innerhalb der Rechtsmittelfrist beigefügt hat (BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 1993 IX B 70/92 und vom 6. April 1993 VII B 250/92, beide BFH/NV 1993, 682).
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