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Rechtsprechung
   BFH, 11.02.1992 - VII B 253/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7406
BFH, 11.02.1992 - VII B 253/91 (https://dejure.org/1992,7406)
BFH, Entscheidung vom 11.02.1992 - VII B 253/91 (https://dejure.org/1992,7406)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 1992 - VII B 253/91 (https://dejure.org/1992,7406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ausreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Beschwerdegrund

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.09.1990 - II R 50/88

    Gegenstand der Schenkung bei Zuwendung des Erlöses aus einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 11.02.1992 - VII B 253/91
    Es fehlen indessen Ausführungen zu der Frage, inwieweit die beanstandete Ungleichbehandlung, vor allem unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Befugnis des Gesetzgebers, der Besteuerung aus Gründen der Praktikabilität pauschale Maßstäbe zugrunde zu legen (dazu unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts z. B. Senat, Urteil vom 10. Juli 1990 VII R 12/88, BFHE 162, 141, 144 [BFH 26.09.1990 - II R 50/88], BStBl II 1990, 929), gegen eine Verfassungsnorm verstoßen könnte.
  • BFH, 10.07.1990 - VII R 12/88

    Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Halter nicht schadstoffarmer PKW …

    Auszug aus BFH, 11.02.1992 - VII B 253/91
    Es fehlen indessen Ausführungen zu der Frage, inwieweit die beanstandete Ungleichbehandlung, vor allem unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Befugnis des Gesetzgebers, der Besteuerung aus Gründen der Praktikabilität pauschale Maßstäbe zugrunde zu legen (dazu unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts z. B. Senat, Urteil vom 10. Juli 1990 VII R 12/88, BFHE 162, 141, 144 [BFH 26.09.1990 - II R 50/88], BStBl II 1990, 929), gegen eine Verfassungsnorm verstoßen könnte.
  • BFH, 20.03.1986 - IV R 182/83

    Fristgebundener Schriftsatz - Telebriefverfahren - Sorgfaltspflichten des …

    Auszug aus BFH, 11.02.1992 - VII B 253/91
    Mit der Telebrief-Übermittlung durch Eilzustellung hat der Kläger den Weg gewählt, der nach der der Gehilfin seines Prozeßbevollmächtigten erteilten postamtlichen Auskunft den noch rechtzeitigen Zugang der Beschwerdeschrift gewährleistete (vgl. auch Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. März 1986 IV R 182/83, BFHE 146, 220, 222, BStBl II 1986, 563).
  • BFH, 08.05.1989 - X B 189/88

    Anforderungen an die Beschwerdeschrift bezüglich der Nichtzulassung einer …

    Auszug aus BFH, 11.02.1992 - VII B 253/91
    Der Beschwerdeführer muß vielmehr erläutern, gegen welche Verfassungsnorm die Vorschrift nach seiner Ansicht verstößt, und dies näher begründen (…Klein / Ruban, Der Zugang zum Bundesfinanzhof, 1986, Rdnr. 160; vgl. auch BFH, Beschluß vom 8. Mai 1989 X B 189/88, BFH/NV 1990, 243).
  • BFH, 26.02.2003 - I B 47/02

    Grundsätzliche Bedeutung

    Insoweit ist zu verlangen, dass der Beschwerdeführer den gerügten Verfassungsverstoß zumindest inhaltlich näher begründet (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 1992 VII B 253/91, BFH/NV 1992, 753;… vom 1. Oktober 1999 VII B 153/99, BFH/NV 2000, 310), während die Beschwerdebegründung der Klägerin dazu keine Ausführungen enthält.
  • BFH, 28.12.2001 - VII B 110/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfassungswidrigkeit einer Norm

    Der Beschwerdeführer muss vielmehr erläutern, gegen welche Verfassungsnorm die Vorschrift nach seiner Ansicht verstößt, und dies näher begründen (BFH-Beschluss vom 11. Februar 1992 VII B 253/91, BFH/NV 1992, 753).
  • BFH, 24.07.2000 - VII B 16/00

    Verfassungswidrigkeit einer Norm, Darlegung der grundsätzliche Bedeutung

    Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift insbesondere erläutern, gegen welche Verfassungsnorm die Vorschrift nach seiner Ansicht verstößt, und dies näher begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Februar 1992 VII B 253/91, BFH/NV 1992, 753, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 01.10.1999 - VII B 153/99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm geltend gemacht, muß der Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift insbesondere erläutern, gegen welche Verfassungsnorm die Vorschrift nach seiner Ansicht verstößt, und dies näher begründen (vgl. Senatsbeschluß vom 11. Februar 1992 VII B 253/91, BFH/NV 1992, 753, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 27.08.1993 - X B 36/93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auch wenn die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auf einen Verstoß gegen das Grundgesetz (GG) gestützt wird, muß die grundsätzliche Bedeutung dargelegt werden (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1989 X R 189/88, BFH/NV 1990, 243; vom 11. Februar 1992 VII B 253/91, BFH/NV 1992, 753; vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842).
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