Rechtsprechung
| BFH, 24.08.2009 - VII B 255/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Zollbefreiung für Rückwaren trotz Unregelmäßigkeiten
- Judicialis
ZK Art. 49 Abs. 1 Buchst. b; ; ZK Art. 185 Abs. 1; ; ZK Art. 204 Abs. 1 Buchst. a; ; ZK Art. 212a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abweichen eines Finanzgerichturteiles bei der Auslegung des Begriffes der offensichtlichen Fahrlässigkeit von der Rechtsprechung des EuGH als erforderlicher Zulassungsgrund für eine Beschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Beurteilung des Vorliegens ...
- datenbank.nwb.de
Zollbefreiung für Rückwaren; offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 08.10.2008 - 4 K 60/07
- BFH, 24.08.2009 - VII B 255/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 11.11.1999 - C-48/98
Söhl & Söhlke - Zollkodex der Gemeinschaften und Durchführungsverordnung - …
Auszug aus BFH, 24.08.2009 - VII B 255/08
Dieser hat im Zusammenhang mit anderen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die diesen Begriff verwenden, entschieden, dass zur Beantwortung der Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit vorliegt, insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers berücksichtigt werden müssen (EuGH-Urteil vom 11. November 1999 C-48/98, --Söhl & Söhlke--, Slg. 1999, I-7877); dabei sind die im Rahmen des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK für die Prüfung, ob der Irrtum der Zollbehörde einem Wirtschaftsteilnehmer erkennbar war, herangezogenen Kriterien entsprechend anzuwenden (EuGH-Urteil vom 13. März 2003 C-156/00, Slg. 2003, I-2527, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2003, 189).Anders als die Beschwerde meint, kann dem EuGH-Urteil in Slg. 1999, I-7877 nicht entnommen werden, dass sich nur derjenige Beteiligte auf mangelnde Erfahrung berufen kann, der bisher nicht oder noch nicht in nennenswertem Umfang mit Ein- bzw. Ausfuhrgeschäften in Berührung gekommen ist.
- BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97
Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im …
Auszug aus BFH, 24.08.2009 - VII B 255/08
Die schlüssige Darlegung dieses Verfahrensmangels erfordert nämlich Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunkts hätte aufdrängen müssen, obwohl der Beteiligte selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Beteiligten günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93). - EuGH, 13.03.2003 - C-156/00
Niederlande / Kommission - "Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2000) …
Auszug aus BFH, 24.08.2009 - VII B 255/08
Dieser hat im Zusammenhang mit anderen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die diesen Begriff verwenden, entschieden, dass zur Beantwortung der Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit vorliegt, insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers berücksichtigt werden müssen (EuGH-Urteil vom 11. November 1999 C-48/98, --Söhl & Söhlke--, Slg. 1999, I-7877); dabei sind die im Rahmen des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK für die Prüfung, ob der Irrtum der Zollbehörde einem Wirtschaftsteilnehmer erkennbar war, herangezogenen Kriterien entsprechend anzuwenden (EuGH-Urteil vom 13. März 2003 C-156/00, Slg. 2003, I-2527, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2003, 189). - BFH, 17.08.2007 - VII B 1/07
Erstattung aus Billigkeitsgründen
Auszug aus BFH, 24.08.2009 - VII B 255/08
Bei der Beantwortung dieser Frage handelt es sich um eine Einzelfallbeurteilung des Tatsachengerichts auf der Grundlage seiner tatsächlichen Feststellungen, das dabei die komplexen Verhältnisse des Einzelfalls zusammenfassend zu würdigen hat, wobei es die zu berücksichtigenden Kriterien je nach Sachlage unterschiedlich gewichten kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17. August 2007 VII B 1/07, BFH/NV 2008, 123).
- BFH, 20.05.2014 - VII R 47/13
Einfuhrabgabenpflicht bei Nichtbeachtung des Zollflugplatzzwangs
Der Tatrichter hat die Verhältnisse des Einzelfalls zusammenfassend zu würdigen, wobei er die zu berücksichtigenden Kriterien je nach Sachlage unterschiedlich gewichten kann (Senatsbeschlüsse vom 24. August 2009 VII B 255/08, BFH/NV 2010, 80, 81, …und vom 17. August 2007 VII B 1/07, BFH/NV 2008, 123, 124). - BFH, 20.04.2010 - VII B 157/09
Abgabenbegünstigung wegen besonderer Verwendung trotz Unregelmäßigkeiten
Das Gleiche gilt, soweit das FG auf offensichtliche Fahrlässigkeit erkannt hat, da es sich hierbei um eine Entscheidung aufgrund dem Tatrichter vorbehaltener Tatsachenwürdigung handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2009 VII B 255/08, BFH/NV 2010, 80), der die Beschwerde lediglich ihre eigene Würdigung sowie ihre sich darauf gründende Ansicht entgegengesetzt, dass das FG die Voraussetzungen offensichtlicher Fahrlässigkeit im Streitfall "zu Unrecht bejaht" habe. - FG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - 11 K 73/19
Einfuhrabgaben: Erfolgloser Erstattungsantrag des Zollschuldners nach Art. 117 …
Wenngleich die Zollschuld mithin durch eine Unregelmäßigkeit entstehen kann, muss aber auch in den Fällen des Art. 212a i.V.m. Art. 185 Abs. 1 ZK eine Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vorliegen bzw. zumindest beabsichtigt sein (vgl. zu letzterem den Sachverhalt im BFH-Beschluss vom 24. August 2009 - VII B 255/08, BFH/NV 2010, 80;… Niestedt in Krenzler/Herrmann/Niestedt, EU-Außenwirtschafts- und Zollrecht, Art. 203 UZK Rn. 14;… Zimmermann in Dorsch, Zollrecht, Art. 185 ZK Rn. 4).
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