Rechtsprechung
| BFH, 01.02.2000 - VII B 256/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
AO 1977 § 69; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Geschäftsführer einer GmbH - Haftung - Pflichtverletzung - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben - Lohnauszahlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 69
Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuerrückstände - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BFH, 20.01.1998 - VII R 80/97
Haftung des Vereinsvorsitzenden für Lohnsteuer
Auszug aus BFH, 01.02.2000 - VII B 256/99
Der Senat hat zuletzt in seinem Urteil vom 20. Januar 1998 VII R 80/97 (BFH/NV 1998, 814) im Einzelnen ausgeführt, dass finanzielle Schwierigkeiten einer Gesellschaft den für die Abführung der Lohnsteuer verantwortlichen Geschäftsführer nicht ohne weiteres entlasten.
- BFH, 09.12.2005 - VII B 124/05
Geschäftsführerhaftung; Insolvenzverfahren - LSt-Zahlung als anfechtbare …
Denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH vermag die Erwartung, Lohnsteuerrückstände später durch Kredite eines privaten Kreditgebers, durch Realisierung von Außenständen, durch öffentliche Fördermittel oder durch eine Aufrechnung mit vermeintlichen Steuerguthaben ausgleichen zu können, den Vertreter in der Liquiditätskrise von seiner Pflicht zur entsprechenden Kürzung der Löhne und zur Abführung der auf die gekürzten Löhne entfallenden Lohnsteuer nicht zu entlasten (…vgl. Senatsentscheidungen vom 24. März 2004 VII B 317/03, BFH/NV 2004, 1069; vom 1. Februar 2000 VII B 256/99, BFH/NV 2000, 939;… vom 5. Mai 1999 VII B 311/98, BFH/NV 1999, 1445;… vom 24. November 1998 VII B 75/98, BFH/NV 1999, 898, …und vom 20. Januar 1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814). - BFH, 24.03.2004 - VII B 317/03
Geschäftsführerhaftung
Darüber hinaus habe das FG den Senatsbeschluss vom 1. Februar 2000 VII B 256/99 (BFH/NV 2000, 939) im Ergebnis falsch angewendet, weil das Vorsteuer-Guthaben nicht als "Kredit oder sonstiges Fördermittel" im Sinne der Senatsentscheidung angesehen werden könne.Der Senat vermag nicht zu erkennen, dass das FG den Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 939 --wie der Kläger behauptet-- falsch angewendet hat.
- FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2243/12
Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen …
Allenfalls eine plötzliche und unvorhersehbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft kann im Einzelfall zu einer Exkulpation des gesetzlichen Vertreters führen (vgl. BFH, Beschlüsse v. 01.02.2000, VII B 256/99, juris; v. 24.03.2004, VII B 317/03, juris; v. 06.07.2005, VII B 296/04, juris; s.a. FG Köln, Urteil v. 25.02.2014, 10 K 2954/10, juris; FG München, Urteil v. 15.12.2008, 15 K 4118/07, juris).
- BFH, 06.07.2005 - VII B 296/04
LSt-Haftung: Vorstandsmitglieder einer AG
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH vermag die Erwartung, Lohnsteuerrückstände später durch Kredite eines privaten Kreditgebers, durch Realisierung von Außenständen, durch öffentliche Fördermittel oder durch eine Aufrechnung mit vermeintlichen Steuerguthaben ausgleichen zu können, den Vertreter in der Liquiditätskrise von seiner Pflicht zur entsprechenden Kürzung der Löhne und zur Abführung der auf die gekürzten Löhne entfallenden Lohnsteuer nicht zu entlasten (…vgl. Senatsentscheidungen vom 24. März 2004 VII B 317/03, BFH/NV 2004, 1069; vom 1. Februar 2000 VII B 256/99, BFH/NV 2000, 939;… vom 5. Mai 1999 VII B 311/98, BFH/NV 1999, 1445;… vom 24. November 1998 VII B 75/98, BFH/NV 1999, 898, …und vom 20. Januar 1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814). - FG Saarland, 15.01.2008 - 2 K 2338/01
Geschäftsführerhaftung nach § 69 AO wegen Lohnsteuerschulden: Verschulden bei …
Auch soweit der Kläger in der Erwartung gehandelt hat, die Lohnsteuerrückstände später aufgrund von Krediten, sonstiger Fördermittel oder durch die Unterstützung der saarländischen Landesregierung ausgleichen zu können, entlastet ihn dies nicht (…vgl. BFH vom 24. März 2004 VII B 317/03, BFH/NV 2004, 1069; vom 1. Februar 2000 VII B 256/99, BFH/NV 2000, 939).Denn für die vorsätzliche Erfüllung des Haftungstatbestandes nach § 69 AO reicht die bewusste, nicht fristgerechte Abführung der Steuerabzugsbeträge aus; eine spätere Tilgung der dadurch entstandenen Rückstände mittels nachträglich beschaffter Finanzierungsmittel würde nicht die Erfüllung des gesetzlichen Haftungstatbestandes, auf den sich nach § 69 AO der Verschuldensvorwurf bezieht, sondern lediglich die Haftungsfolge beseitigen können (BFH vom 1. Februar 2000 VII B 256/99, BFH/NV 2000, 939).
- FG Köln, 18.06.2003 - 4 K 2106/01
Lohnsteueranmeldung; Haftung
Er ist damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen, und die Nichtrealisierung dieser Erwartungen liegt in seiner Risikosphäre (vgl. Beschluss des BFH vom 1. Februar 2000 VII B 256/99, BFH/NV 2000, 939 …und Urteile des BFH vom 20. Januar 1998 VII R 80/9, BFH/NV 1998, 814 …und vom 20. April 1993 VII R 67/92, BFH/NV 1994, 142, 143, m. w. N.). - FG Thüringen, 28.09.2016 - 3 K 1046/13
Haftung des Vorstands einer AG für nicht abgeführte Lohnsteuer
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH vermag die Erwartung, Lohnsteuerrückstände später durch Kredite eines privaten Kreditgebers, durch Realisierung von Außenständen, durch öffentliche Fördermittel oder durch eine Aufrechnung mit vermeintlichen Steuerguthaben ausgleichen zu können, den Vertreter in der Liquiditätskrise von seiner Pflicht zur entsprechenden Kürzung der Löhne und zur Abführung der auf die gekürzten Löhne entfallenden Lohnsteuer regelmäßig nicht zu entlasten (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.03.2004 VII B 317/03, BFH/NV 2004, 1069; vom 01.02.2000 VII B 256/99, BFH/NV 2000, 939;… vom 05.05.1999 VII B 311/98, BFH/NV 1999, 1445;… vom 24.11.1998 VII B 75/98, BFH/NV 1999, 898, …und vom 20.01.1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814). - FG Münster, 03.03.2016 - 1 K 2245/12
Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Geschäftsführer einer KG entstandenen …
Allenfalls eine plötzliche und unvorhersehbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft kann im Einzelfall zu einer Exkulpation des gesetzlichen Vertreters führen (vgl. BFH, Beschlüsse v. 01.02.2000, VII B 256/99, juris; v. 24.03.2004, VII B 317/03, juris; v. 06.07.2005, VII B 296/04, juris; s.a. FG Köln, Urteil v. 25.02.2014, 10 K 2954/10, juris; FG München, Urteil v. 15.12.2008, 15 K 4118/07, juris). - BFH, 23.08.2000 - VII B 4/00
Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens - Haftungsbescheid - Rückständige …
Hierzu hätte er sich aber auch mit der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Senats auseinandersetzen müssen, wonach finanzielle Schwierigkeiten und das Vertrauen auf den Zufluss von Mitteln aus Forderungseingängen, Kreditmitteln oder von der Behörde erwarteter Förderungsmittel, die zu einem späteren Ausgleich der Steuerrückstände hätten verwendet werden sollen, den Geschäftsführer vom Vorwurf zumindest grob fahrlässiger Pflichtverletzung bei nicht rechtzeitiger Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen in der Regel nicht entlasten (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1998 VII R 80/97, BFH/NV 1998, 814, und Senatsbeschluss vom 1. Februar 2000 VII B 256/99, BFH/NV 2000, 939, 940).
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