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| BVerwG, 17.03.1966 - VII B 26.66 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Beibringung eines Zeugnisses oder Gutachtens bei berechtigten Zweifeln der Verkehrsbehörde an der Eignung zum Kraftfahrzeugführer - Absinken der Leistungsfähigkeit älterer Kraftfahrer infolge des Alterungsprozesses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.10.1965 - VI A 12/65
- BVerwG, 17.03.1966 - VII B 26.66
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59
Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel
Auszug aus BVerwG, 17.03.1966 - VII B 26.66
Diese Vorschrift ist vom Senat in seinem Urteil vom 2. Dezember 1960 - BVerwG VII C 43.59 - (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59]) dahin ausgelegt worden, daß die Anforderung des Gutachtens nach der Sachlage berechtigte Zweifel der Verkehrsbehörde an der Eignung zum Kraftfahrzeugführer voraussetze.
- BVerwG, 16.12.1976 - 7 B 146.76
Pflicht des Tatsachenrichters zur Einholung weiterer Gutachten bei erkennbaren …
Daß die im Gutachten festgestellten Mängel noch nicht zu Unfällen geführt haben, schließt die Annahme der mangelnden Eignung, wie der Senat wiederholt betont hat, nicht aus (vgl. Beschluß vom 7. März 1966 - BVerwG VII B 145.65 - [Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 22]; Beschluß vom 17. März 1966 - BVerwG VII B 26.66 - [Buchholz 442.16 § 3 StVZO Nr. 2]).
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