Rechtsprechung
| BFH, 24.10.2008 - VII B 28/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Unwirksame Abtretung bei Angabe "sonstige Gründe" als Abtretungsgrund
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
"Sonstige Gründe" in der Abtretungsanzeige keine ausreichende Bezeichnung des Abtretungsgrunds
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Inhaltliche Anforderungen an die Begründung und die schlüssige Darlegung der Gründe einer Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 115 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO); Zur Zulässigkeit einer Angabe von "sonstigen Gründen" als Abtretungsgrund im Rahmen von § 116 Abs. 3 S. 3 FGO und ...
Verfahrensgang
- FG Hessen, 28.08.2007 - 10 K 651/06
- BFH, 24.10.2008 - VII B 28/08
Wird zitiert von ...
- FG Nürnberg, 17.11.2011 - 4 K 1315/09
Keine Hinweispflicht des Finanzamtes auf fehlende Angabe des Abtretungsgrundes in …
Rn. 25 2. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist eine Abtretungsanzeige unwirksam, wenn der Abtretungsgrund nicht angegeben wird (Urteil vom 05.10.2004 VII R 37/03, BStBl II 2005, 238, …sowie Beschlüsse vom 22.07.2010 VII B 227/09, BFH/NV 2010, 2238, vom 29.07.2005 VII B 340/04, BFH/NV 2005, 1969 und vom 24.10.2008 VII B 28/08).
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