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Rechtsprechung
   BFH, 13.07.2006 - VII B 296/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8461
BFH, 13.07.2006 - VII B 296/05 (https://dejure.org/2006,8461)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2006 - VII B 296/05 (https://dejure.org/2006,8461)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - VII B 296/05 (https://dejure.org/2006,8461)
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  • Judicialis

    AO 1977 § 171 Abs. 4; ; AO 1977 § 171 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Anordnung einer Betriebsprüfung bei Festsetzungsverjährung; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei kumulativer Urteilsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.07.1985 - VIII R 48/85

    Eine Außenprüfung kann sich auch auf Steueransprüche erstrecken, die …

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - VII B 296/05
    Er wendet sich vielmehr ausdrücklich gegen die vom FG zugrunde gelegte Rechtsauffassung des BFH insbesondere im Urteil vom 23. Juli 1985 VIII R 48/85 (BFHE 145, 3, BStBl II 1986, 433) zur Zulässigkeit einer Prüfung verjährter Steuerfestsetzungen in einer Betriebsprüfung.
  • BFH, 23.12.2004 - III B 14/04

    NZB: kumulative Urteilsbegründung, Mängel im Kassenbuch, Schätzung

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - VII B 296/05
    Hat das FG sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (z.B. BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2004 III B 14/04, BFH/NV 2005, 667).
  • BFH, 28.07.2003 - III B 125/02

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - VII B 296/05
    Das Vorbringen betrifft auch keinen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445, m.w.N.), der ausnahmsweise zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO führt.
  • BFH, 27.05.2005 - VII B 38/04

    Ap; Auskunftsersuchen an Bank

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - VII B 296/05
    Der BFH hat vielmehr in ständiger Rechtsprechung an der vom Kläger beanstandeten Rechtsauffassung festgehalten (Beschluss vom 27. Mai 2005 VII B 38/04, BFH/NV 2005, 1496, m.w.N.).
  • BFH, 28.12.2001 - VII B 109/01

    Divergenz; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - VII B 296/05
    Auf die vom Kläger behauptete Divergenz kommt es --abgesehen von Zweifeln an der nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gebotenen Darlegung der sich vermeintlich widersprechenden tragenden Rechtssätze (dazu z.B. BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2001 VII B 109/01, BFH/NV 2002, 663, m.w.N.)-- ebenso wenig an wie auf die vom Kläger als grundsätzlich klärungsbedürftig dargestellte Rechtsfrage.
  • BFH, 03.07.1986 - IV R 258/84

    Anordnung, sich für Ermittlungsmaßnahmen hinsichtlich einer Betriebsprüfung …

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - VII B 296/05
    Dies gilt auch hinsichtlich des Vorbringens, dass das FG rechtsfehlerhaft nicht davon ausgegangen sei, dass im Streitfall nach dem BFH-Urteil vom 3. Juli 1986 IV R 258/84 (BFH/NV 1987, 685) der Eintritt der Festsetzungsverjährung "auf der Hand liege".
  • BFH, 24.07.2026 - IX B 12/26

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; richterliche …

    In einem solchen Fall muss daher für jede der selbständig tragenden Erwägungen des FG ein Zulassungsgrund dargelegt werden und vorliegen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 06.03.2006 - X B 102/05, BFH/NV 2006, 1134; vom 13.07.2006 - VII B 296/05, BFH/NV 2006, 1799, unter II., und Senatsbeschluss vom 15.05.2024 - IX B 1/24, Rz 2;… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 116 Rz 27b).
  • BFH, 31.05.2007 - III B 109/06

    Steuerpflichtiger Personalrabatt und Kindergeld

    Hat das FG seine Entscheidung --wie im Streitfall-- auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, reicht es nicht aus, dass nur hinsichtlich einer der Gründe eine Divergenz vorliegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13. Juli 2006 VII B 296/05, BFH/NV 2006, 1799, m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2008 - III B 59/07

    Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des Urteils

    Da das Urteil insoweit kumulativ begründet ist, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt wird, muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden (…BFH-Beschlüsse vom 23. Dezember 2004 III B 14/04, BFH/NV 2005, 667; vom 13. Juli 2006 VII B 296/05, BFH/NV 2006, 1799).
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