Rechtsprechung
| BFH, 23.04.2007 - VII B 310/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 227
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NZB: Insolvenzverfahren, Erstattungsanspruch
- datenbank.nwb.de
Aufrechnung des Finanzamts im Insolvenzverfahren gegen aus sachlichen Billigkeitsgründen erlassenen Erstattungsanspruch des Schuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 19.09.2006 - 1 K 2633/04
- BFH, 23.04.2007 - VII B 310/06
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03
Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Tätigkeit des vorläufigen …
Auszug aus BFH, 23.04.2007 - VII B 310/06
Nach denselben Grundsätzen muss auch der Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Entstehung und damit die Aufrechenbarkeit eines steuerrechtlichen Anspruchs des Schuldners gegen die Finanzbehörde beurteilt werden (vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, jeweils m.w.N.). - BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03
Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Auszug aus BFH, 23.04.2007 - VII B 310/06
Nach denselben Grundsätzen muss auch der Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Entstehung und damit die Aufrechenbarkeit eines steuerrechtlichen Anspruchs des Schuldners gegen die Finanzbehörde beurteilt werden (vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193, jeweils m.w.N.).
- BFH, 01.04.2008 - X B 201/07
Steuerforderungen als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung
Für die Behandlung von Steueransprüchen ergebe sich daraus, dass eine Steuerforderung immer dann Insolvenzforderung sei, wenn der zu Grunde liegende zivilrechtliche Sachverhalt, der zu der Entstehung der Steueransprüche führe, vor Insolvenzeröffnung verwirklicht worden sei (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83; BFH-Beschluss vom 23. April 2007 VII B 310/06, BFH/NV 2007, 1452). - FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 6 K 6229/15
Kein Aufrechnungsverbot nach § 96 InsO, wenn eine vom Insolvenzgläubiger zu …
Rn. 23 Der BFH hat wiederholt entschieden, dass es auch unter der Geltung der InsO hinsichtlich der Frage, ob ein steuerrechtlicher Anspruch zur Insolvenzmasse gehört oder ob die Forderung des Gläubigers eine Insolvenzforderung ist, nicht darauf ankommt, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war (vgl. BFH, Beschluss vom 23. April 2007, VII B 310/06, BFH/NV 2007, 1452 ). - BFH, 31.01.2008 - VII B 119/07
Aufrechnung gegen Steuererstattungsanspruch im Gesamtvollstreckungsverfahren - …
Des Weiteren hat der Senat wiederholt entschieden, dass es sowohl im früheren Konkurs- als auch im Insolvenzverfahren des Steuerpflichtigen hinsichtlich der Frage, ob ein Anspruch zur Konkurs-/Insolvenzmasse gehört oder ob die Forderung eines Gläubigers eine Konkurs-/Insolvenzforderung ist, nicht darauf ankommt, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach konkurs- bzw. insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war (vgl. zuletzt: Senatsbeschluss vom 23. April 2007 VII B 310/06, BFH/NV 2007, 1452, m.w.N.). - FG Sachsen, 08.12.2009 - 1 K 604/08
Unzulässigkeit einer Aufrechnung des Finanzamts eines während des …
Der BFH hat wiederholt entschieden, dass es auch unter der Geltung der InsO hinsichtlich der Frage, ob ein steuerrechtlicher Anspruch zur Insolvenzmasse gehört oder ob die Forderung des Gläubigers eine Insolvenzforderung ist, nicht darauf ankommt, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juni 2006 VII B 329/05, BStBl II 2006, 641 , und vom 23. April 2007 VII B 310/06, BFH/NV 2007, 1452 ). - FG Berlin-Brandenburg, 08.08.2007 - 11 V 11178/07
Behandlung von Steueransprüchen als Insolvenzforderung unter Berücksichtigung des …
Für die Behandlung von Steueransprüchen ergibt sich daraus, dass eine Steuerforderung immer dann Insolvenzforderung ist, wenn der zu Grunde liegende zivilrechtliche Sachverhalt, der zu der Entstehung der Steueransprüche führt, vor Insolvenzeröffnung verwirklicht worden ist (Bundesfinanzhof [BFH] , Urteil vom 21.09.1993 - VII R 119/91 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II], 1994, 83; BFH, Beschluss vom 23.04.2007 - VII B 310/06 -, n. v., m.w.N.).
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