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Rechtsprechung
   BFH, 02.08.2006 - VII B 34/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21264
BFH, 02.08.2006 - VII B 34/06 (https://dejure.org/2006,21264)
BFH, Entscheidung vom 02.08.2006 - VII B 34/06 (https://dejure.org/2006,21264)
BFH, Entscheidung vom 02. August 2006 - VII B 34/06 (https://dejure.org/2006,21264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 284

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Einwendungen gegen die Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer eidesstattlichen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.10.2001 - VII B 15/01

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Vorlage eines …

    Auszug aus BFH, 02.08.2006 - VII B 34/06
    Außerdem ist die Gefährdung der wirtschaftlichen und persönlichen Existenz ein Faktor, der allgemein im Rahmen des § 284 AO 1977 in Erwägung zu ziehen ist und vom Gesetzgeber sogar bewusst in Kauf genommen wird, um das Ziel der eidesstattlichen Versicherung als Druckmittel zur Steigerung der Zahlungsmoral des Vollstreckungsschuldners zu erreichen (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2001 - VIII B 18/01

    Beschwerde - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche Bedeutung - …

    Auszug aus BFH, 02.08.2006 - VII B 34/06
    Gibt es zu der betreffenden Rechtsfrage bereits Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH), so ist insbesondere zu begründen, weshalb trotzdem weiterer oder ggf. erneuter Klärungsbedarf besteht (BFH-Beschluss vom 5. September 2001 VIII B 18/01, BFH/NV 2002, 205).
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