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| BVerwG, 27.05.1975 - VII B 36.75, VII B 37.75 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslaufendes Recht - Ausgleichsabgabe - Eingeführtes Frischfleisch - Zulassung der Revision
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 23.06.1975 - VII C 45.73
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Ungeeignetheit zum Führen von …
Der Senat hat in mehreren Entscheidungen (vgl. Beschluß vom 6. Juli 1973 - BVerwG VII B 37.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 38) ausgeführt, der für das Entziehungsverfahren maßgebende Grundsatz, daß die bei Abschluß des Verwaltungsverfahrens bestehende Sach- und Rechtslage bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung zugrunde zu legen sei, schließe eine Anwendung des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG -) vom 18. März 1971 (BGBl. I S. 243) jedenfalls dann aus, wenn das Verwaltungsverfahren vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes seinen Abschluß gefunden habe. - BFH, 15.02.1979 - V B 28/78
Rechtsanwalt - Honorarrechnung - Ausweisung der Umsatzsteuer - Durchlaufende …
Für das Jahr 1967, in dem die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes 1951 anzuwenden sind, fehlt es der Streitsache schon deshalb an einer grundsätzlichen Bedeutung, weil das Umsatzsteuergesetz 1951 ausgelaufenes Recht ist und gleichartige Fälle nicht anhängig sind (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 19. Juni 1973 VII B 32/72, BFHE 109, 425, BStBl II 1973, 685, und Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 1975 VII B 36/75, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 115, Rechtsspruch 147).
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