Rechtsprechung
| BFH, 27.04.2000 - VII B 39/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 3
Hilfsweise erhobene NZB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.06.1982 - VII B 115/81
Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 27.04.2000 - VII B 39/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist eine hilfsweise für den Fall der Nichtstatthaftigkeit der gleichzeitig eingelegten Verfahrensrevision erhobene Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig, weil sie als bedingt eingelegt anzusehen ist und es sich bei dieser Bedingung um eine echte Bedingung, nicht lediglich um eine - unschädliche - Bezeichnung eines innerprozessualen Bedingungsverhältnisses handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603, …und vom 14. August 1997 VII B 132/97, BFH/NV 1998, 194;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rz. 54, m. w. N.). - BFH, 14.08.1997 - VII B 132/97
Zulässigkeit einer unter einer Bedingung eingelegten Beschwerde
Auszug aus BFH, 27.04.2000 - VII B 39/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist eine hilfsweise für den Fall der Nichtstatthaftigkeit der gleichzeitig eingelegten Verfahrensrevision erhobene Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig, weil sie als bedingt eingelegt anzusehen ist und es sich bei dieser Bedingung um eine echte Bedingung, nicht lediglich um eine - unschädliche - Bezeichnung eines innerprozessualen Bedingungsverhältnisses handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603, und vom 14. August 1997 VII B 132/97, BFH/NV 1998, 194;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rz. 54, m. w. N.).
- BFH, 27.06.2006 - X B 70/06
Unzulässigkeit einer bedingt eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde
Ein bedingt eingelegtes Rechtsmittel ist wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits unzulässig (BFH-Beschluss vom 27. April 2000 VII B 39/00, BFH/NV 2000, 1233). - BFH, 23.07.2003 - II B 25/03
Rechtsmittel, bedingte Einlegung
Ein bedingt eingelegtes Rechtsmittel ist wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits unzulässig (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. April 2000 VII B 39/00, BFH/NV 2000, 1233;… vom 8. März 2000 VI B 413/98, BFH/NV 2000, 984;… vom 3. August 2000 IV B 61/00, BFH/NV 2001, 59;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., Vor § 115 Rz. 10, m.w.N.). - BFH, 18.05.2001 - X B 64/01
Rechtsmittel - Bedingung - Bestimmtheit - Antragserfordernisse - Zulassungsgrund …
Das Rechtsmittel ist unzulässig, weil es --zusammen mit der Revision und "hilfsweise" zu ihr unter einer Bedingung eingelegt wurde und die darin liegende Prozesshandlung infolgedessen nicht die erforderliche Bestimmtheit aufweist (…s. z.B. die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. November 1999 VII B 188/99, BFH/NV 2000, 477;… vom 8. März 2000 VI B 413/98, BFH/NV 2000, 984; vom 27. April 2000 VII B 39/00, BFH/NV 2000, 1233;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, Rz. 4, 11 und 14 vor § 33, Rz. 10 vor § 115, m.w.N.). - BFH, 04.07.2003 - VIII B 38/03
NZB: bedingte Einlegung
Ein bedingt eingelegtes Rechtsmittel ist wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits unzulässig (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. April 2000 VII B 39/00, BFH/NV 2000, 1233;… vom 8. März 2000 VI B 413/98, BFH/NV 2000, 984;… vom 3. August 2000 IV B 61/00, BFH/NV 2001, 59;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., Vor § 115 Rz. 10, m.w.N.).
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