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Rechtsprechung
   BFH, 20.11.1984 - VII B 39/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,7082
BFH, 20.11.1984 - VII B 39/84 (https://dejure.org/1984,7082)
BFH, Entscheidung vom 20.11.1984 - VII B 39/84 (https://dejure.org/1984,7082)
BFH, Entscheidung vom 20. November 1984 - VII B 39/84 (https://dejure.org/1984,7082)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1985, 1160
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.05.1980 - VII B 9/80

    Durchsuchungsermächtigung - Vollstreckungsvoraussetzung - Befristung einer …

    Auszug aus BFH, 20.11.1984 - VII B 39/84
    NV: Allein die Tatsache, daß über ein Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung noch nicht entschieden ist, hindert nicht die Vollstreckung der entsprechenden angefochtenen Steuerbescheide (vgl. BFH-Beschluß vom 12.5.1980 VII B 9/80).
  • BFH, 26.04.1988 - VII B 176/87

    Bestehen eines Konkursgrundes und Rechtfertigung des Konkursantrags nach Vorlage …

    Auch der Senat hat, wenngleich ohne nähere Erörterung, Anträge auf Regelungsanordnungen dahin, daß ein vom FA gestellter Konkursantrag zurückzunehmen oder nicht weiter zu betreiben sei, für statthaft erachtet (…Beschluß vom 23. Juli 1985 VII B 29/85, BFH/NV 1986, 41; vgl. auch Beschluß vom 20. November 1984 VII B 39/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, § 69 FGO R. 266 - Nr. 1 c a. E.).

    Es kann offenbleiben, ob es wegen der einschneidenden Folgen eines Konkurses für den Gemeinschuldner der Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes für die erstrebte einstweilige Regelung nicht bedarf (vgl. Beschluß VII B 39/84, Nr. 3) und ob einem auf "Rücknahme" des Konkursantrags gerichteten Begehren der Grundsatz entgegenstände, daß das Eilverfahren einem Hauptverfahren nicht vorgreifen darf (…vgl. BFH/NV 1986, 41 f.;… FG Rheinland-Pfalz, a. a. O.).

    Auf die Frage, ob die Antragstellerin mit Einwendungen gegen die noch nicht bestandskräftigen Bescheide auf die gegebenen Rechtsbehelfsmöglichkeiten zu verweisen ist (§ 256 AO 1977; dazu Beschluß VII B 39/84, Nr. 3;… Scymczak, a. a. O., Rz. 10), kommt es nicht an.

  • BFH, 11.12.1990 - VII B 94/90

    Zuständigkeit des Finanzgerichts bei Antrag gegen Antrag des Finanzgerichts auf …

    Unter Berücksichtigung dieser Rechtslage kann die Beantragung eines Konkursverfahrens aufgrund vollziehbarer, aber noch nicht bestandskräftiger Steuerforderungen nicht als ermessensfehlerhaft beanstandet werden (ebenso Senatsbeschluß vom 20. November 1984 VII B 39/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 69, Rechtsspruch 266).
  • FG Sachsen-Anhalt, 10.01.2013 - 3 V 1340/12

    Zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweilige Anordnung beim …

    Bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, so ist es ermessensfehlerhaft, den Insolvenzantrag auf den angefochtenen Bescheid zu stützen (…Frotscher, Besteuerung in der Insolvenz, 7. Aufl. 2010, S. 281;… Fritsch in Pahlke/Koenig, AO, 2. Aufl. 2009, § 251, Rz 22; wohl bejahend FG Hamburg Beschluss vom 25. Februar 2011 2 V 8/11, EFG 2011, 1400; auch für den Fall überwiegender Erfolgsaussichten des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung offen gelassen in BFH-Beschluss vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787, in Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 20. November 1984 VII B 39/84, ZIP 1985, 1160;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2003 VII B 265/01, BFH/NV 2004, 464, und FG Hamburg Beschluss vom 25. Februar 2011 2 V 8/11, EFG 2011, 1400).
  • BFH, 19.12.1989 - VII R 30/89

    Rechtmäßigkeit des Antrags eines Finanzamts auf Eröffnung des Konkursverfahrens …

    Die Revision beruft sich für die angeblich gegenteilige Auffassung des Senats zu Unrecht auf den Beschluß vom 20. November 1984 VII B 39/84 (Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung, § 69, Rechtsspruch 266).
  • AG Duisburg, 07.07.1999 - 60 IN 119/99

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …

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  • FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00

    Rechtsbehelfe gegen einen vom Finanzamt gestellten Insolvenzantrag

    Da die Beantragung des Insolvenzverfahrens eine Maßnahme der Vollstreckung darstellt, kann unter Berücksichtigung dieser Rechtslage die Beantragung eines Insolvenzverfahrens aufgrund vollziehbarer, aber noch nicht bestandskräftiger Steuerforderungen nicht als ermessensfehlerhaft beanstandet werden (BFH-Urteil BFH/NV 1991, 787 und BFH-Beschluß vom 20. November 1984 VII B 39/84 für den Fall des Konkursantrags).
  • BFH, 25.04.1989 - VII B 214/88

    Möglichkeit zur Rücknahme eines Konkursantrags des Finanzamts bei bereits …

    Der Senat hat es bisher offengelassen, ob es einer Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes bedarf, wenn sich der Antrag auf eine einstweilige Anordnung zur Rücknahme des Konkursantrags richtet (…BFH/NV 1988, 762, 764; Beschluß vom 20. November 1984 VII B 39/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, § 69 FGO, Rechtsspruch 266).
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