Rechtsprechung
| BFH, 08.11.1972 - VII B 41/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Akten - Beiziehung zum Beweis - Beweisbeschluß - Wille des Gerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 107, 357
- BStBl II 1973, 229
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.10.1963 - VI ZR 125/62
Auszug aus BFH, 08.11.1972 - VII B 41/71
Das FG hat aus der Entscheidung des BGH VI ZR 125/62 vom 29. Oktober 1963 (NJW 1964, 107) zu Unrecht gefolgert, daß die Beiziehung der Akten gemäß § 272b ZPO stets eine Beweisaufnahme in Gang setze und somit den Beginn eines Beweisaufnahmeverfahrens darstelle. - OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1960 - 2 B 59/60
Auszug aus BFH, 08.11.1972 - VII B 41/71
Deshalb müssen, damit eine Beweisaufnahme erforderlich wird, entweder Parteibehauptungen streitig sein oder -- bei dem Amtsermittlungsgrundsatz des finanzgerichtlichen Verfahrens -- unbestrittene Darlegungen nach der Auffassung des Gerichts einer Nachprüfung von Amts wegen bedürfen (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 30. November 1960, 2 B 59/60;… Tschischgale-Luetgebrune-Lappe, Kostenrechtsprechung zu BRAGebO § 31, Ziff. 3, Rdnr. 4).
- FG Hessen, 26.11.2002 - 12 Ko 1552/00
Erörterungsgebühr; Kosten; mehrere Verfahren; Erörterungstermin; Beiziehung; …
Dabei muss allerdings der objektive Wille des Gerichts, Beweis erheben zu wollen, nach außen erkennbar werden (BFH- Beschluss vom 8.11.1972 VII B 41/71, BStBl II 1973, 229).Die Berücksichtigung einer Beweisgebühr kommt aber nicht in Betracht, wenn eine Akte lediglich zur bloßen Information oder Sammlung des Prozessstoffes beigezogen wird (z.B. BFH in BStBl II 1973, 229; Beschluss des FG des Saarlandes vom 7.5.1980 I 296/80, EFG 1981, 45; Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 18.12.2001 3 KO 1/00, EFG 2002, 497).
- FG Hamburg, 23.11.2005 - V 213/02
Verfahrensrecht/Kostenrecht: Voraussetzungen für eine Erledigungs- und eine …
Dabei muss allerdings der objektive Wille des Gerichts, Beweis erheben zu wollen, nach außen erkennbar werden (BFH- Beschluss vom 8.11.1972, VII B 41/71, BStBl II 1973, 229 ). - BFH, 17.08.1976 - VII B 7/75
Anhörung einer Partei - Beweisaufnahme - Erörterung der Sachlage - Erörterung der …
Deshalb müssen, damit eine Beweisaufnahme erforderlich wird, entweder Parteibehauptungen streitig sein oder -- bei dem Amtsermittlungsgrundsatz im finanzgerichtlichen Verfahren -- unbestrittene Darlegungen nach der Auffassung des Gerichts einer Nachprüfung von Amts wegen bedürfen (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 8. November 1972 VII B 41/71, BFHE 107, 357, BStBl II 1973, 229).
- FG Niedersachsen, 10.06.2005 - 3 KO 24/05
Charakter einer gerichtlichen Kostenentscheidung als Verhandlungsgebühr im Sinne …
Dabei muss allerdings der objektive Wille des Gerichts, Beweis erheben zu wollen, nach außen erkennbar werden (BFH- Beschluss vom 8.11.1972 VII B 41/71, BStBl II 1973, 229). - FG Köln, 16.09.2002 - 10 Ko 2211/02
Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten/Entstehen einer Beweisgebühr
Liegt hingegen ein Zweifelsfall vor, bei dem sich aus der Sitzungsniederschrift und/oder den Urteilsgründen nicht ohne weiteres ergibt, ob das FG eine Beweisaufnahme durch Parteivernehmung durchführen oder die Streitsache mit dem Kläger lediglich erörtern wollte, so kann der Urkundsbeamte aus der Tatsache, dass die Anhörung einer Partei ohne Beachtung besonderer Förmlichkeiten vor sich gegangen ist, im Regelfall schließen, dass eine Beweiserhebung weder beabsichtigt war noch stattgefunden hat (BFH-Beschlüsse vom 8. November 1972 VII B 41/71, BFHE 107, 357, BStBl II 1973, 229, vom 17. August 1976 VII B 7/75, BStBl II 1976, 687, in dem die Vernehmung des Kostengläubigers nach dem Sitzungsprotokoll eindeutig der Beweisaufnahme über einen streitigen Sachverhalt diente, zumal sich das Gericht in den Urteilsgründen mit den Aussagen des Kostengläubigers eingehend auseinander setzte und im Einzelnen würdigte). - FG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - 2 KO 2625/09
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Entstehen einer Beweisgebühr - …
Dabei muss allerdings der objektive Wille des Gerichts, Beweis erheben zu wollen, nach außen erkennbar werden (BFH- Beschluss vom 8. November 1972 VII B 41/71, BStBl II 1973, 229; Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10. Juni 2005 3 KO 24/05, EFG 2006, 928).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 01.10.1971 - VII B 41.71 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 28.10.1970 - 63 IV 69
- BVerwG, 01.10.1971 - VII B 41.71
- BVerwG, 10.11.1972 - VII C 53.71
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