Rechtsprechung
| BVerwG, 28.11.1957 - VII B 41.57 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,1605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 31.01.1957 - VI W 1.57
- BVerwG, 28.11.1957 - VII B 41.57
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.03.1956 - II B 173.54
Prozessfähigkeit bei Beherrschung einer Partei durch Querulantenwahn
Auszug aus BVerwG, 28.11.1957 - VII B 41.57
Die vom Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen (BVerwG II B 173.54, Beschluß vom 7. März 1956).Das hat insbesondere das Bundesverwaltungsgericht in demBeschluß vom 7. März 1956 - BVerwG II B 173.54 - in Sachen des Klägers schon einmal ausgesprochen.
- BVerwG, 14.06.1960 - II C 36.60
Versorgungsanspruch eines Revieroberwachtmeisters - Feststellungen zur …
Nach dieser Rechtsprechung gelten die in der Zivilprozeßordnung enthaltenen Rechtsgrundsätze über die Prozeßfähigkeit auch für die an einer Verwaltungsstreitsache als Prozeßpartei beteiligte natürliche Person; somit ist eine von einem Prozeßunfähigen erhobene Klage auch im Verwaltungsstreitverfahren unzulässig (BVerwG, Beschluß vom 13. Januar 1956 - BVerwG I B 34.54 -;Beschluß vom 27. Februar 1956 - BVerwG V B 233.54 -;Beschluß vom 29. Dezember 1958 - BVerwG I B 115.58 -;Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG III B 232.57/C 173.58 -), und nicht nur eine alle Lebensbereiche umfassende Geisteskrankheit schließt die Prozeßfähigkeit einer Person aus, sondern auch eine auf ein bestimmtes Gebiet, auf einen sog. Komplex, beschränkte Geisteskrankheit nacht insoweit prozeßunfähig, als das von dieser Krankheit erfaßte Gebiet in Frage steht (BVerwG, Beschluß vom 28. November 1957 - BVerwG VII B 41.57 -;Beschluß vom 29. Dezember 1958 - BVerwG I B 115.58 - mit Hinweis auf RG in JW 1912 S. 872 Nr. 33 und JW 1922 S. 1007 Nr. 5; vgl. auchBeschluß vom 22. März 1957 - BVerwG V C 304.56 -). - BVerwG, 13.03.1962 - II C 46.60
Rechtsmittel
Nicht nur eine alle Lebensbereiche umfassende Geisteskrankheit schließt die Prozeßfähigkeit einer Person aus, sondern auch eine auf ein bestimmtes Gebiet, auf einen sogenannten Komplex, beschränkte Geisteskrankheit macht insoweit prozeßunfähig, als das von dieser Krankheit erfaßte Gebiet in den Rechtsstreit einbezogen ist (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 28. November 1957 - BVerwG VII B 41.57 -, Beschluß vom 29. Dezember 1958 - BVerwG I B 115.58 - mit Hinweis auf RG in JW 1912 S. 872 Nr. 33 und JW 1922 S. 1007 Nr. 5; vgl. auchBeschluß vom 22. März 1957 - BVerwG V C 304.56 -;Urteil vom 14. Juni 1960 - BVerwG II C 36.60 -). - BVerwG, 29.02.1960 - II CB 141.59
Rechtsmittel
Weiterhin hat das Bundesverwaltungsgericht schon entschieden, daß nicht nur eine alle Lebensbereiche umfassende Geisteskrankheit die Prozeßfähigkeit einer Person ausschließt, sondern auch eine auf ein bestimmtes Gebiet, auf einen sog. Komplex, beschränkte Geisteskrankheit insoweit prozeßunfähig macht, als das von dieser Krankheit erfaßte Gebiet in Frage steht (BVerwG, Beschluß vom 28. November 1957 - BVerwG VII B 41.57 -;Beschluß vom 29. Dezember 1958 - BVerwG I B 115.58 - mit Hinweis auf RG in JW 1912 S. 872 Nr. 33 und JW 1922 S. 1007 Nr. 5; vgl. auchBeschluß vom 22. März 1957 - BVerwG V C 304.56 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.