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Rechtsprechung
   BFH, 24.08.2009 - VII B 42/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9100
BFH, 24.08.2009 - VII B 42/09 (https://dejure.org/2009,9100)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2009 - VII B 42/09 (https://dejure.org/2009,9100)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2009 - VII B 42/09 (https://dejure.org/2009,9100)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Keine Steueranrechnung bei nicht erklärten Einkünften; Steuerlicher Belastungserfolg bei steuerunehrlichen Steuerpflichtigen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 36 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 36 Abs. 2
    Erfassung von Kapitalerträgen bei der Veranlagung zur Anrechnung von Steuerbeträgen bei Abgabe einer der Wahrheit nicht entsprechenden Einkommenssteuererklärung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Anrechnung entrichteter Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuerschuld bei nicht erklärten Einkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.02.2008 - VIII R 1/07

    Sinn und Zweck der auf zehn Jahre verlängerten Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. …

    Auszug aus BFH, 24.08.2009 - VII B 42/09
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang geltend machen will, das Urteil des FG weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Februar 2008 VIII R 1/07 (BFHE 220, 229, BStBl II 2008, 659) ab, ist eine solche Abweichung weder ausreichend dargelegt noch liegt sie vor.
  • FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 3 K 268/15

    Änderung von bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden aufgrund nacherklärter …

    So verhält es sich im Streitfall, da nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer auf die Einkommensteuerschuld nur angerechnet wird, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt und nicht die Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist (BFH-Beschluss vom 24. August 2009 VII B 42/09, BFH/NV 2009, 198).
  • BFH, 27.10.2010 - VII B 130/10

    Abrechnungsbescheid nur bei vorheriger Steuerfestsetzung - Steuerfestsetzung als …

    Notwendige Voraussetzung einer Anrechnung ist mit anderen Worten, dass die betreffenden Kapitalerträge zur Besteuerungsgrundlage (§ 157 Abs. 2 AO) geworden sind, mag sich das auf die Höhe der festgesetzten Steuer ausgewirkt haben oder nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2009 VII B 42/09, BFH/NV 2009, 198).
  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2020 - 3 K 2073/20

    Anrechnung von Schweizer Abzugsteuer nach Art. 15a Abs. 3 Buchst. a DBA Schweiz, …

    Rn. 26 Tatsächlich erfasst sind die im Steuerabzug belasteten Einnahmen, wenn sie Besteuerungsgrundlage (§ 157 Abs. 2 AO) geworden sind, unabhängig davon, ob sie sich etwa bedingt durch Freibeträge oder Verlustabzüge auf die Höhe der festgesetzten Steuer ausgewirkt haben (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2009 VII B 42/09, BFH/NV 2009, 198;… BFH-Beschluss vom 3. August 2010 VII B 70/10, BFH/NV 2010, 2274;… vgl. Schmidt/Loschelder, EStG, 39. Aufl. 2020, § 36 Rz. 11;… Geurts in: Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 36 Rz. 17;… Gosch in Kirchhof, EStG, 19. Aufl. 2020, § 36 Rz. 8;… Geisenberger in: Kirchhof/Söhn/Mellinghof, Einkommensteuergesetz, § 36 D43 ff.).
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