Rechtsprechung
| BFH, 18.05.1999 - VII B 45/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Mineralölsteuer - Mineralölentnahmen - Dieselkraftstoff - Mittelschweres Öl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 3 S. 3
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Ermessensentscheidung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 04.10.1996 - VIII B 2/96
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 18.05.1999 - VII B 45/98
Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus welchen Gründen und in welchem Umfang die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Oktober 1996 VIII B 2/96, BFH/NV 1997, 411, m.w.N.).
- BFH, 18.01.2008 - VII B 83/07
Revisionszulassung bei Einwänden gegen Ermessensfehler des Finanzamts - …
Denn eine über das Interesse des Klägers am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichende, für die Allgemeinheit bedeutsame, durch den Bundesfinanzhof (BFH) klärungsbedürftige und in diesem Verfahren klärungsfähige konkrete Rechtsfrage i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (s. dazu z.B. die BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 1999 VII B 45/98, BFH/NV 1999, 1493, …und vom 20. Juli 1999 X B 10/99, BFH/NV 2000, 434;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 27 ff.) ist damit nicht formuliert. - BFH, 05.06.2003 - I B 191/02
NZB: Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
Die Anforderungen an die Darlegungspflicht wachsen in dem Maße, in dem zu dem in der Beschwerde formulierten Rechtsproblem bereit Entscheidungskriterien entwickelt worden sind, die als "gesichert" gelten können (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 27. März 1997 X B 207, 208/96, BFH/NV 1997, 689; vom 18. Mai 1999 VII B 45/98, BFH/NV 1999, 1493). - BFH, 28.06.2000 - X B 49/96
Nichtzulassungsbeschwerde - Pflicht zur Ermessensprüfung - Begründung der …
Eine über das Interesse des Klägers am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichende, für die Allgemeinheit bedeutsame, durch den BFH klärungsbedürftige und in diesem Verfahren klärungsfähige konkrete Rechtsfrage i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (s. dazu z.B. die BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 1999 VII B 45/98, BFH/NV 1999, 1493, …und vom 20. Juli 1999 X B 10/99, BFH/NV 2000, 434;… Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 7 ff.) ist damit nicht formuliert.
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