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Rechtsprechung
   BFH, 12.12.1978 - VII B 50/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,971
BFH, 12.12.1978 - VII B 50/78 (https://dejure.org/1978,971)
BFH, Entscheidung vom 12.12.1978 - VII B 50/78 (https://dejure.org/1978,971)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 1978 - VII B 50/78 (https://dejure.org/1978,971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 126, 509
  • NJW 1979, 1176 (Ls.)
  • DB 1979, 923
  • BStBl II 1979, 264
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.06.1978 - VII B 18/77

    Nichtzulassungsbeschwerde - Streitwertbemessung - Untersagung der Hilfeleistung …

    Auszug aus BFH, 12.12.1978 - VII B 50/78
    Der erkennende Senat hat allerdings in seinem Beschluß vom 27. Juni 1978 VII B 18/77 (BFHE 125, 435, BStBl II 1978, 631) ausgeführt, bei der Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen sei der Streitwert gleich dem letzten "Jahreseinkommen" des Betroffenen.

    Wie im Falle des Beschlusses VII B 18/77 kann auch hier dahingestellt bleiben, ob der vom III. Senat im Beschluß III B 38/67 vertretenen Auffassung zu folgen ist, eine Nichtzulassungbeschwerde könne auch mit der Begründung als zulässig angesehen werden, daß bei ihrer Einlegung der Wert des Streitgegenstandes nicht ohne weiteres beziffert werden konnte.

  • BFH, 03.05.1968 - III B 38/67

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision bei Abweichen eines Urteils des …

    Auszug aus BFH, 12.12.1978 - VII B 50/78
    Wie im Falle des Beschlusses VII B 18/77 kann auch hier dahingestellt bleiben, ob der vom III. Senat im Beschluß III B 38/67 vertretenen Auffassung zu folgen ist, eine Nichtzulassungbeschwerde könne auch mit der Begründung als zulässig angesehen werden, daß bei ihrer Einlegung der Wert des Streitgegenstandes nicht ohne weiteres beziffert werden konnte.
  • BFH, 18.02.2000 - VII E 2/00

    Streitwert bei Rücknahme der vorläufigen Bestellung als Steuerberater

    Zum Streitwert im Rechtsstreit über die Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen hat der Senat ausgeführt, dass er nach den Einkünften zu bemessen sei, die der von der Untersagungsverfügung Betroffene in dem der Untersagungsverfügung vorangegangenen Kalenderjahr aus der untersagten Tätigkeit erzielt hat (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 1978 VII B 50/78, BFHE 126, 509, BStBl II 1979, 264).
  • BFH, 09.12.2005 - VII B 324/04

    Streitwert: Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen

    In einem Rechtsstreit über die Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen ist der Streitwert nach den Einkünften zu bemessen, die der von der Untersagungsverfügung Betroffene in dem der Untersagungsverfügung vorangegangenen Kalenderjahr aus der untersagten Tätigkeit erzielt hat (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 1978 VII B 50/78, BFHE 126, 509, BStBl II 1979, 264).
  • BFH, 13.07.1998 - VII E 5/98

    Steuerberater - Widerruf der Bestellung - Kostenrechnung - Kostenschuldner - …

    Zum Wert des Rechtsstreits über die Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen hat der Senat ausgeführt, daß er nach den Einkünften zu bemessen sei, die der von der Untersagungsverfügung Betroffene in dem der Untersagungsverfügung vorangegangenen Kalenderjahr aus der untersagten Tätigkeit erzielt hat (Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1978 VII B 50/78, BFHE 126, 509, BStBl II 1979, 264).
  • BFH, 20.07.1982 - VII B 154/81

    Auskunftsbegehren - Zolltarifauskunft - Streitwert - Statthaftigkeit der …

    Die Nichtzulassung der Revision hat eine Beschwer grundsätzlich dann nicht zur Folge, wenn die Revision ohne Zulassung eingelegt werden kann, weil etwa der Wert des Streitgegenstandes die für die Streitwertrevision maßgebende Grenze übersteigt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Mai 1968 III B 38/67, BFHE 93, 25, BStBl II 1968, 685; vom 26. April 1978 I B 1/78, BFHE 125, 143, BStBl II 1978, 463; vom 27. Juni 1978 VII B 18/77, BFHE 125, 435, BStBl II 1978, 631 und vom 12. Dezember 1978 VII B 50/78, BFHE 126, 509, BStBl II 1979, 264).
  • BFH, 30.08.1991 - VII S 26/91

    Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes

    Der Senat hat zwar im Beschluß vom 12. Dezember 1978 VII B 50/78 (BFHE 126, 509, BStBl II 1979, 264) ausgeführt, daß der Wert des Rechtsstreits über die Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen nach den Einkünften zu bemessen sei, die der von der Untersagungsverfügung Betroffene in dem der Verfügung vorangegangenen Kalenderjahr aus der nunmehr untersagten Tätigkeit erzielt hat.
  • BFH, 16.02.1982 - VII E 18/81
    NV: Der Wert des Rechtsstreits über den Widerruf der Bestellung als Steuerbevollmächtigter ist nach den Einkünften zu bemessen, die der vom Widerruf Betroffene in dem der Verfügung vorangegangenen Kalenderjahr aus der steuerberatenden Tätigkeit erzielt hat (vgl. BFH-Beschluß vom 12.12.1978 VII B 50/78).
  • BVerfG, 22.08.1980 - 2 BvR 653/79
    gegen den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 12. Dezember 1978 - VII B 50/78 -.
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