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Rechtsprechung
   BFH, 12.06.1990 - VII B 50/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,13152
BFH, 12.06.1990 - VII B 50/90 (https://dejure.org/1990,13152)
BFH, Entscheidung vom 12.06.1990 - VII B 50/90 (https://dejure.org/1990,13152)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - VII B 50/90 (https://dejure.org/1990,13152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer nach Beendigung der Instanz eingelegten Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.11.1985 - VII B 88/83

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Versagung - Zulässigkeit - Erledigung der …

    Auszug aus BFH, 12.06.1990 - VII B 50/90
    Zwar ist eine nach Beendigung der Instanz eingelegte Beschwerde gegen die Versagung der PKH ausnahmsweise zulässig, wenn das Gericht - wie hier - über den Antrag erst so spät entschieden hat, daß dem Antragsteller die Einlegung der Beschwerde vor Abschluß der Instanz nicht möglich war (§ 142 FGO, § 127 Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozeßordnung; Senatsbeschlüsse vom 7. August 1984 VII B 27/84, BFHE 141, 494, 496, BStBl II 1984, 838, und vom 5. November 1985 VII B 88/83, BFHE 144, 407, BStBl II 1986, 71).

    Der Zulässigkeit der Beschwerde steht jedoch der - weitere - Umstand entgegen, daß die zugehörige Hauptsache nicht an den Bundesfinanzhof (BFH) gelangen kann (BFHE 144, 407 ff.; BFH-Beschluß vom 22. Juni 1988 VI B 16/88, BFH / NV 1989, 188 jeweils m. w. N.).

  • BFH, 07.08.1984 - VII B 27/84

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Versagung - Beendigung der Instanz - …

    Auszug aus BFH, 12.06.1990 - VII B 50/90
    Zwar ist eine nach Beendigung der Instanz eingelegte Beschwerde gegen die Versagung der PKH ausnahmsweise zulässig, wenn das Gericht - wie hier - über den Antrag erst so spät entschieden hat, daß dem Antragsteller die Einlegung der Beschwerde vor Abschluß der Instanz nicht möglich war (§ 142 FGO, § 127 Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozeßordnung; Senatsbeschlüsse vom 7. August 1984 VII B 27/84, BFHE 141, 494, 496, BStBl II 1984, 838, und vom 5. November 1985 VII B 88/83, BFHE 144, 407, BStBl II 1986, 71).
  • BFH, 22.06.1988 - VI B 16/88

    Beschwerde gegen eine ablehnende Entscheidung über Prozesskostenhilfe (PKH)

    Auszug aus BFH, 12.06.1990 - VII B 50/90
    Der Zulässigkeit der Beschwerde steht jedoch der - weitere - Umstand entgegen, daß die zugehörige Hauptsache nicht an den Bundesfinanzhof (BFH) gelangen kann (BFHE 144, 407 ff.; BFH-Beschluß vom 22. Juni 1988 VI B 16/88, BFH / NV 1989, 188 jeweils m. w. N.).
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