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Rechtsprechung
   BFH - VII B 54/21   

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BFH - VII B 54/21 (https://dejure.org/9999,134125)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 23.05.2022 - V B 4/22

    AdV-Verfahren: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge

    Rn. 6 Die Antragstellerin begründete ihre ernstlichen Zweifel mit dem in den Säumniszuschlägen enthaltenen Zinsanteil und verwies auf die BFH-Beschlüsse vom 26.05.2021 - VII B 13/21 (AdV) (…BFH/NV 2022, 209) und vom 10.06.2021 - VII B 54/21 (AdV) (nicht veröffentlicht --n.v.--).

    Rn. 10 Der VII. Senat des BFH habe in mehreren Beschlüssen bezüglich Säumniszuschlägen, die in den Jahren 2020 und 2021 entstanden seien, AdV gewährt (…Beschlüsse in BFH/NV 2022, 209; vom 31.08.2021 - VII B 69/21 (AdV), n.v.; s.a. nicht veröffentlichter Beschluss VII B 54/21 (AdV)).

  • FG Münster, 16.05.2022 - 5 V 507/22

    Verfassungsmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden ausgewiesenen Säumniszuschläge

    Soweit der BFH in diesem sowie in weiteren Beschlüssen vom 25.06.2021 (VII B 13/21 (AdV)) und vom 10.06.2021 (VII B 54/21 (AdV)) die Aussetzung der Vollziehung auf die hälftige Höhe der entstandenen Säumniszuschläge beschränkt habe, sei dies allein dem Umstand geschuldet, dass der jeweilige Antragsteller nur in dieser (hälftigen) Höhe die Aussetzung der Vollziehung beantragt habe und der BFH an diesen Antrag gebunden gewesen sei.

    verweist zur weiteren Begründung der Verfassungswidrigkeit der Säumniszuschläge insbesondere auf den BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17), die BFH-Beschlüsse vom 25.06.2021 (VII B 13/21 (AdV)), vom 10.06.2021 (VII B 54/21 (AdV)) und vom 31.08.2021 (VII B 69/21 (AdV)) sowie auf die Beschlüsse des FG Münster vom 16.12.2021 (12 V 2684/21, juris) und vom 23.02.2022 (15 V 202/22, Gerichtsakte 4 V 195/22, Bl. 62 ff.).

  • BFH, 28.10.2022 - VI B 27/22

    AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …

    Zur Begründung verwies sie u.a. auf den BFH-Beschluss vom 26.05.2021 - VII B 13/21 (AdV) sowie die nicht veröffentlichten BFH-Beschlüsse vom 10.06.2021 - VII B 54/21 (AdV) und vom 31.08.2021 - VII B 69/21 (AdV).
  • FG Münster, 11.01.2022 - 12 V 1805/21

    Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in Abrechnungsbescheiden ausgewiesenen …

    Dieser Auffassung sei der BFH in den Verfahren VII B 13/21 (ADV) und VII B 54/21 (ADV) gefolgt.
  • FG Münster, 04.04.2022 - 11 V 2680/21

    Ussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids zur Entstehung von …

    Sie fügte den Beschuss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10.06.2021 VII B 54/21 (AdV) bei.

    In der BFH-Entscheidung in dem Verfahren VII B 54/21 sei die Aussetzung der Vollziehung in Höhe der hälftigen Säumniszuschläge im Hinblick auf die zum damaligen Zeitpunkt vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch nicht entschiedene Rechtsfrage hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes gewährt worden.

  • FG Münster, 14.02.2022 - 8 V 2789/21

    Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides über die Entstehung von …

    Zur Begründung verweis sie auf den beigefügten Beschluss des Bundesfinanzhof (BFH) vom 10.06.2021 im Verfahren VII B 54/21 (AdV).
  • FG Münster, 21.09.2022 - 12 V 26/22

    Aufhebung der Vollziehung der Abrechnungsbescheide über die Entstehung von …

    Rn. 10 Mit ihrem daraufhin am 04.01.2022 bei Gericht gestellten Antrag auf Aufhebung der Vollziehung macht die Antragstellerin geltend, die Vollziehung der in den Abrechnungsbescheiden zur Körperschaftsteuer 2017 und 2018 sowie zur Umsatzsteuer 2014 ausgewiesenen Säumniszuschlägen sei nach den Beschlüssen des BFH vom 26.05.2021 (Az. VII B 13/21), vom 10.06.2021 (Az. VII B 54/21) und vom 31.08.2021 (Az. VII B 69/21) sowie vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 08.07.2021 (Az. 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) in voller Höhe aufzuheben.
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