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Rechtsprechung
   BFH, 27.06.1994 - VII B 54/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,11433
BFH, 27.06.1994 - VII B 54/94 (https://dejure.org/1994,11433)
BFH, Entscheidung vom 27.06.1994 - VII B 54/94 (https://dejure.org/1994,11433)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 1994 - VII B 54/94 (https://dejure.org/1994,11433)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.10.1985 - VII R 187/82

    GbR - Umsatzsteuerschuld - Haftung

    Auszug aus BFH, 27.06.1994 - VII B 54/94
    Als Gesellschafter der GbR hafte W für deren Umsatzsteuerschulden (z. B. Bundesfinanzhof -- BFH --, Urteil vom 23. Oktober 1985 VII R 187/82, BFHE 145, 13, BStBl II 1986, 156).

    Mit ihrer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision beruft die Klägerin sich auf Divergenz zu näher bezeichneten BFH- Entscheidungen (darunter das Senatsurteil in BFHE 145, 13) und auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.

    Eine Abweichung liegt auch hinsichtlich des Senatsurteils in BFHE 145, 13 nicht vor.

  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83

    Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der …

    Auszug aus BFH, 27.06.1994 - VII B 54/94
    Dasselbe gilt für das weiter von der Klägerin angeführte BFH-Urteil vom 12. November 1985 VIII R 364/83 (BFHE 145, 408, BStBl II 1986, 311), in dem ausgesprochen wird, daß eine atypische stille Gesellschaft und der atypische stille Gesellschafter nicht Steuerschuldner im gewerbesteuerrechtlichen Sinne sind.

    Hinsichtlich der Haftung wird in dieser Entscheidung sogar ausdrücklich ausgeführt, daß die Gesellschafter -- schlechthin -- (nur noch) als Haftungsschuldner für die (Gewerbe-)Steuerschuld des Unternehmens in Anspruch genommen werden können (BFHE 145, 408, 420).

  • BFH, 27.06.1989 - VII R 100/86

    Gesellschafter einer GbR haften auch für die mit dem Hauptanspruch …

    Auszug aus BFH, 27.06.1994 - VII B 54/94
    In diesem Zusammenhang ist auch auf das Urteil vom 27. Juni 1989 VII R 100/86 (BFHE 158, 1, 5, BStBl II 1989, 952) zu verweisen, in dem der Senat erkannt hat, daß die unternehmerisch tätige GbR der gemeinschaftlichen Teilnahme am Rechtsverkehr dient.
  • BFH, 09.10.1986 - IV R 235/84

    Steuerberatung durch Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Innengesellschaft) …

    Auszug aus BFH, 27.06.1994 - VII B 54/94
    Das gilt zunächst in Hinblick auf das BFH- Urteil vom 9. Oktober 1986 IV R 235/84 (BFHE 148, 42, BStBl II 1987, 124).
  • BFH, 18.09.1990 - VII R 110/89

    Persönliche, gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter für eine …

    Auszug aus BFH, 27.06.1994 - VII B 54/94
    Ihr widerspricht es somit nicht, wenn der Beteiligte an einer GbR, die -- hier aus berufsrechtlichen Gründen -- als bloße Innengesellschaft errichtet ist, aufgrund seiner in tatsächlicher Hinsicht festgestellten, abgesehen von der fehlenden Inhaberschaft auch nach außen in Erscheinung tretenden Mitunternehmerschaft (mit Mitunternehmerrisiko und -initiative) zur Gesellschafterhaftung für Umsatzsteuerschulden der GbR herangezogen wird (anders der stille Gesellschafter; vgl. hierzu Senatsurteil vom 18. September 1990 VII R 110/89, BFH/NV 1991, 574).
  • BFH, 28.09.2007 - V B 213/06

    Keine Beendigung einer Organschaft bei Abweisung des Antrags auf Eröffnung des …

    Es reicht nicht aus, lediglich aus der Divergenzentscheidung, nicht aber auch aus dem FG-Urteil einen tragenden abstrakten Rechtssatz herauszuarbeiten (…BFH-Beschlüsse vom 16. November 1993 I B 115/93, BFH/NV 1994, 551;… vom 16. November 1993 V B 78/93, BFH/NV 1994, 802; vom 27. Juni 1994 VII B 54/94, BFH/NV 1995, 90).
  • BFH, 24.10.2005 - II B 131/04

    Fahndung bei Kreditinstitut; Tätigwerden der Steuerfahndung; Anfechtung …

    b) Aus der Begründung der Divergenzrügen ergeben sich auch keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO oder solcher Fragen, die i.S. der Nr. 2 Alternative 1 der Vorschrift zur Fortbildung des Rechts einer Entscheidung durch das Revisionsgericht bedürfen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 27. Juni 1994 VII B 54/94, BFH/NV 1995, 90).
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