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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.1973 - VII B 55.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1144
BVerwG, 25.07.1973 - VII B 55.73 (https://dejure.org/1973,1144)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1973 - VII B 55.73 (https://dejure.org/1973,1144)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1973 - VII B 55.73 (https://dejure.org/1973,1144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfall von Kirchensteuer im Fall eines Kirchenaustritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kirchenaustritt und Beendigung der Kirchensteuerpflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.02.1970 - VII C 43.69

    Zahlen ohne Glauben

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VII B 55.73
    Zur Kirchensteuer im Falle eines Kirchenaustritts (Bestätigung von BVerwGE 35, 90 [BVerwG 27.02.1970 - VII C 43/69]).

    Der beschließende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 27. Februar 1970 (BVerwGE 35, 90 [BVerwG 27.02.1970 - VII C 43/69]) entschieden, daß die hier maßgebliche Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 2 des (preußischen) Gesetzes betr.

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VII B 55.73
    Zwar herrscht im Vereinsrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit; aber auch die Religionsgesellschaften sind - von Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BVerwGE 21, 330 [BVerwG 09.07.1965 - VII C 16/62] [333]) - nicht in der Lage, Zwangsmitgliedschaften zu begründen (BVerfGE 19, 206 [217]; 30, 415 [425]); jedenfalls dann, wenn - wie hier offensichtlich - die Mitgliedschaft in einer Religionsgesellschaft durch einen freiwiligen Akt - und sei es auch nur durch die vom Erziehungsberechtigten veranlaßte Taufe - begründet worden ist, können gegen kurzfristige Nachwirkungen des Mitgliedsverhältnisses ebensowenig Bedenken bestehen wie im Falle des § 39 Abs. 2 BGB (vgl. G. Schultz in MDR 1971, 898 [899], ferner K. Säcker in DVBl. 1971, 553 und v. Campenhausen in DÖV 1970, 801 [803]).
  • BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67

    Mitgliedschaftsrecht

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VII B 55.73
    Zwar herrscht im Vereinsrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit; aber auch die Religionsgesellschaften sind - von Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BVerwGE 21, 330 [BVerwG 09.07.1965 - VII C 16/62] [333]) - nicht in der Lage, Zwangsmitgliedschaften zu begründen (BVerfGE 19, 206 [217]; 30, 415 [425]); jedenfalls dann, wenn - wie hier offensichtlich - die Mitgliedschaft in einer Religionsgesellschaft durch einen freiwiligen Akt - und sei es auch nur durch die vom Erziehungsberechtigten veranlaßte Taufe - begründet worden ist, können gegen kurzfristige Nachwirkungen des Mitgliedsverhältnisses ebensowenig Bedenken bestehen wie im Falle des § 39 Abs. 2 BGB (vgl. G. Schultz in MDR 1971, 898 [899], ferner K. Säcker in DVBl. 1971, 553 und v. Campenhausen in DÖV 1970, 801 [803]).
  • BVerwG, 09.07.1965 - VII C 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VII B 55.73
    Zwar herrscht im Vereinsrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit; aber auch die Religionsgesellschaften sind - von Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BVerwGE 21, 330 [BVerwG 09.07.1965 - VII C 16/62] [333]) - nicht in der Lage, Zwangsmitgliedschaften zu begründen (BVerfGE 19, 206 [217]; 30, 415 [425]); jedenfalls dann, wenn - wie hier offensichtlich - die Mitgliedschaft in einer Religionsgesellschaft durch einen freiwiligen Akt - und sei es auch nur durch die vom Erziehungsberechtigten veranlaßte Taufe - begründet worden ist, können gegen kurzfristige Nachwirkungen des Mitgliedsverhältnisses ebensowenig Bedenken bestehen wie im Falle des § 39 Abs. 2 BGB (vgl. G. Schultz in MDR 1971, 898 [899], ferner K. Säcker in DVBl. 1971, 553 und v. Campenhausen in DÖV 1970, 801 [803]).
  • BVerwG, 20.07.1971 - VII B 45.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VII B 55.73
    den Austritt aus den Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts vom 30. November 1920 (GS 1921, 119) mit dem Grundgesetz vereinbar ist; er hat daran in dem Beschluß vom 20. Juli 1971 (BVerwG VII B 45.71) festgehalten.
  • BVerwG, 14.09.1973 - VII B 80.73

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    den Austritt aus den Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts vom 30. November 1920 (GS 1921, 119) mit dem Grundgesetz vereinbar ist; er hat daran in den Beschlüssen vom 20. Juli 1971 - BVerwG VII B 45.71 - (DokBer. A 71, 8269) und vom 25. Juli 1973 - BVerwG VII B 55.73 - festgehalten und in dem zuletzt genannten Beschluß noch einmal zu den im Schrifttum erhobenen Bedenken Stellung genommen.
  • BVerwG, 04.01.1974 - VII B 113.73

    Heranziehung zur Kirchensteuer

    Im übrigen hat sich der Senat zu der erwähnten Frage bereits grundsätzlich geäußert (vgl. BVerwGE 35, 90 [BVerwG 27.02.1970 - VII C 43/69]); er hat eine Zulassung der Revision zu ihrer erneuten Erörterung wiederholt abgelehnt und dies in seinem Beschluß vom 25. Juli 1973 - BVerwG VII B 55.73 - noch einmal näher begründet.
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