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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1965 - VII B 56.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,2063
BVerwG, 10.08.1965 - VII B 56.64 (https://dejure.org/1965,2063)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1965 - VII B 56.64 (https://dejure.org/1965,2063)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1965 - VII B 56.64 (https://dejure.org/1965,2063)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63

    Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1965 - VII B 56.64
    Das Bundesverwaltungsgericht hat - z.B. in demUrteil vom 28. Mai 1965, BVerwG VII C 125.63, m.w.N. - dargelegt, daß nicht jeder in der mündlichen Verhandlung vorgetragene Vorschlag zur Beweisaufnahme als ein Antrag im Sinne des § 86 Abs. 2 VwGO anzusehen ist.
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf …

    Ein Antrag, der lediglich hilfsweise gestellt wird (dazu Beschluß vom 11. Januar 1963 - BVerwG VII B 44.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 86 VwGO Nr. 16]), ein Antrag, der nur für den Fall gestellt wird, daß es auf das Beweisthema ankommen sollte (dazu Beschluß vom 10. August 1965 - BVerwG VII B 56.64 -), oder ein - wie hier - nur vorsorglich gestellter Beweisantrag löst die Bescheidungspflicht nach § 86 Abs. 2 VwGO nicht aus.
  • BVerwG, 21.08.1990 - 9 B 211.90

    Frage der Gruppenverfolgung - Vorliegen "neuer" Beweismittel im Sinne des § 51 …

    Zum ändern hat der Kläger die gewünschte Vernehmung in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht nur "hilfsweise" beantragt, eine weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO also nur angeregt (vgl. Beschluß vom 10. August 1965 - BVerwG 7 B 56.64 - Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 [BVerwG 26.06.1968 - V C 111/67]).
  • BVerwG, 04.05.1994 - 9 B 689.93

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Urteils - Verstoß gegen den Grundsatz des …

    Denn der Verwaltungsgerichtshof hat von der Anregung einer weiteren Sachverhaltsaufklärung, als die sich der in der mündlichen Verhandlung hilfsweise gestellte Beweisantrag darstellt (vgl. Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 9 B 211.90 - vom 10. August 1965 - BVerwG 7 B 56.64 - Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 ), Kenntnis genommen und sich mit ihr ausweislich der Urteilsgründe (vgl. UA S. 18, 43) auseinandergesetzt.
  • BVerwG, 04.05.1994 - 9 B 691.93

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Urteils - Verstoß gegen den Grundsatz des …

    Denn das Oberverwaltungsgericht hat von der Anregung einer weiteren Sachverhaltsaufklärung, als die sich der in der mündlichen Verhandlung hilfsweise gestellte Beweisantrag darstellt (vgl. Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 9 B 211.90 - vom 10. August 1965 - BVerwG 7 B 56.64 - Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 ), Kenntnis genommen und sich mit ihr ausweislich der Urteilsgründe (vgl. UA S. 9) auseinandergesetzt.
  • BVerwG, 14.02.1967 - VIII B 69.65

    Bestimmung der Voraussetzungen des Vorliegens einer subjektiven Zwangslage - …

    Der Antrag ist als Anregung aufzufassen, das Gericht möge den Sachverhalt in dieser Weise aufklären, falls es darauf ankommen sollte (vgl. Beschluß vom 10. August 1965 - BVerwG VII B 56.64 -).
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