Rechtsprechung
| BFH, 07.06.2001 - VII B 57/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 14.10.1999 - IV R 63/98
Zahlungsreihenfolge bei Duldungsverpflichtung
Auszug aus BFH, 07.06.2001 - VII B 57/01
Soweit der Kläger rügt, dass die Feststellungen des Strafbefehls gegen seine Ehefrau und des Strafbefehls gegen Frau B, soweit sie ihn betrafen, dem Urteil nicht hätten zu Grunde gelegt werden dürfen, steht dem die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entgegen, wonach sich das Gericht auch die einem Strafurteil gegen einen am finanzgerichtlichen Verfahren nicht Beteiligten zu Grunde liegenden Feststellungen zu Eigen machen darf, wenn diese --wie im Streitfall vom FG im Einzelnen ausgeführt-- nicht substantiiert bestritten werden und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt werden (vgl. u.a. BFH, Urteile vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463; vom 14. Oktober 1999 IV R 63/98, BFH/NV 2000, 357, …und Beschluss vom 11. Januar 1994 VII B 200/93, BFH/NV 1994, 804). - BFH, 26.04.1988 - VII R 124/85
Bank als weiterer Einfuhrumsatzsteuerschuldner
Auszug aus BFH, 07.06.2001 - VII B 57/01
Soweit der Kläger rügt, dass die Feststellungen des Strafbefehls gegen seine Ehefrau und des Strafbefehls gegen Frau B, soweit sie ihn betrafen, dem Urteil nicht hätten zu Grunde gelegt werden dürfen, steht dem die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entgegen, wonach sich das Gericht auch die einem Strafurteil gegen einen am finanzgerichtlichen Verfahren nicht Beteiligten zu Grunde liegenden Feststellungen zu Eigen machen darf, wenn diese --wie im Streitfall vom FG im Einzelnen ausgeführt-- nicht substantiiert bestritten werden und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt werden (vgl. u.a. BFH, Urteile vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463;… vom 14. Oktober 1999 IV R 63/98, BFH/NV 2000, 357, …und Beschluss vom 11. Januar 1994 VII B 200/93, BFH/NV 1994, 804). - BFH, 29.07.1998 - VII B 4/98
PKH; Maßgeblichkeit der Feststellungen eines rechtskräftig gewordenen …
Auszug aus BFH, 07.06.2001 - VII B 57/01
Zwischen den in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen und denen, die einem Strafbefehl zu Grunde liegen, besteht hinsichtlich ihrer Verwertbarkeit im finanzgerichtlichen Verfahren kein Unterschied (vgl. u.a. BFH, Beschluss vom 29. Juli 1998 VII B 4/98, BFH/NV 1999, 324). - BFH, 11.01.1994 - VII B 200/93
Überlange Verfahrensdauer (§ 76 FGO )
Auszug aus BFH, 07.06.2001 - VII B 57/01
Soweit der Kläger rügt, dass die Feststellungen des Strafbefehls gegen seine Ehefrau und des Strafbefehls gegen Frau B, soweit sie ihn betrafen, dem Urteil nicht hätten zu Grunde gelegt werden dürfen, steht dem die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entgegen, wonach sich das Gericht auch die einem Strafurteil gegen einen am finanzgerichtlichen Verfahren nicht Beteiligten zu Grunde liegenden Feststellungen zu Eigen machen darf, wenn diese --wie im Streitfall vom FG im Einzelnen ausgeführt-- nicht substantiiert bestritten werden und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt werden (vgl. u.a. BFH, Urteile vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463;… vom 14. Oktober 1999 IV R 63/98, BFH/NV 2000, 357, und Beschluss vom 11. Januar 1994 VII B 200/93, BFH/NV 1994, 804).
- FG Düsseldorf, 12.03.2003 - 4 K 1963/02
Zigarettenschmuggel; Schmuggel; Bedingter Vorsatz; Beihilfe; Steuerhehlerei; …
Das gilt auch für Feststellungen eines Strafbefehls (ständige Rechtsprechung, s. BFH Beschluss v. 25.02.1992, VII B 125/91, BFH/NV 1993, 4 ff., Beschluss v. 29.07.1998, VII B 4/98, BFH/NV 1999, 324 ff., Beschluss v. 07.06.2001, VII B 57/01, m.w.N., in Juris veröffentlicht).
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