Rechtsprechung
| BVerwG, 16.10.1964 - VII B 59.61 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,10060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 28.01.1971 - III C 166.68
Feststellung eines Vertreibungsschadens an Grundvermögen - Bindung des …
Hält das Gericht nach seiner sachlich-rechtlichen Auffassung eine Beweiserhebung für unerheblich, so ist die unterlassene Beweiserhebung kein Verfahrensmangel (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1964 - BVerwG VII B 59.61 - ; Beschluß vom 3. Januar 1961 - BVerwG VIII B 97.60 -). - BVerwG, 11.10.1968 - VII C 139.65
Pflicht des Richters zum Hinweis auf seine Rechtsauffassung - Anfechtungsklage …
Das gilt jedoch nur, wenn grundlegend neue Gesichtspunkte auftreten, die bisher noch nicht Gegenstand der rechtlichen Erörterungen der Parteien waren (…BVerwG a.a.O., BVerwG, Beschluß vom 16. Oktober 1964 - BVerwG VII B 59.61 -, KommStZ 1965, 76 = DtGemStZ 1965, 100). - BVerwG, 21.01.1972 - VII C 29.70
Zugrundelegung der Rechtsansicht des Berufungsgerichts - Pflicht zur Einholung …
Dann aber liegt ein Verfahrensverstoß nicht vor; denn bei der Prüfung ist von, der Rechtsauffassung auszugehen, die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. Urteil vom 7. Februar 1964 - BVerwG I C 104.61 -, Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 1; Urteil vom 27. Februar 1964 - BVerwG II C 115.62 - Beschluß vom 16. Oktober 1964 - BVerwG VII B 59.61 - [DGemStZ 1965, 100 = DKommStZ 1965, 76]; Beschluß vom 20. Juli 1971 - BVerwG III B 127.70 - [ZLA 1971, 210]). - BVerwG, 06.12.1978 - 7 B 132.77
Zulässigkeit der nachträglichen Abänderung von Gutachten über eine …
Das Berufungsgericht war demnach nur gehalten, diejenigen Akten sich vorlegen zu lassen, die nach seiner - auch für das Revisionsgericht im Rahmen der Prüfung von Verfahrensrügen maßgeblichen - Rechtsauffassung für die Entscheidung erheblich sein konnten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. Oktober 1964 - BVerwG 7 B 59.61 - [KommStZ 1965, 76 = DtGemStZ 1965, 100]; Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG 3 C 166.68 - [Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 9] m.w.N.; allgemein zu den Grenzen der Aufklärungspflicht BVerwGE 39, 36 [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70] [37]). - BVerwG, 09.12.1970 - V C 122.68
Beihilfe zum Lebensunterhalt einschließlich eines Selbstständigenzuschlages - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es deshalb als verfahrensfehlerhaft anzusehen, wenn vom Gericht unterlassen wird, Rechtsfragen zu erörtern, die von der bislang von den Beteiligten vertretenen Rechtsauffassung abweichen, auf die aber die Entscheidung gestützt werden soll (Beschlüsse vom 24. September 1962 - BVerwG V B 97.62 -, 16. Oktober 1964 - BVerwG VII B 59.61 - und Urteil vom 27. Juli 1959 - BVerwG IV C 47.59 - [NJW 1959, 2227 = VerwRspr. Bd. 12 S. 635]).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.