Rechtsprechung
| BFH, 09.09.2010 - VII B 63/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst - Beteiligung des Künstlers bei der Herstellung von Nachbildungen
- openjur.de
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst; Beteiligung des Künstlers bei der Herstellung von Nachbildungen
- Bundesfinanzhof
UStG § 12 Abs 2 Nr 1, UStG Anl 2 Nr 2, UStG Anl 2 Nr 53 Buchst c, KN Pos 9703
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst - Beteiligung des Künstlers bei der Herstellung von Nachbildungen - rechtsinformationen.bund.de
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst - Beteiligung des Künstlers bei der Herstellung von Nachbildungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 12 Abs 2 Nr 1 UStG 2005, Anl 2 Nr 2 UStG 2005, Anl 2 Nr 53 Buchst c UStG 2005, Pos 9703 KN
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst - Beteiligung des Künstlers bei der Herstellung von Nachbildungen - rechtsprechung-im-internet.de
§ 12 Abs 2 Nr 1 UStG 2005, Anl 2 Nr 2 UStG 2005, Anl 2 Nr 53 Buchst c UStG 2005, Pos 9703 KN
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst - Beteiligung des Künstlers bei der Herstellung von Nachbildungen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1
Eine mittels einer von einem Künstler geschaffenen Gussvorlage hergestellte, nummerierte und vom Künstler signierte Bronzeskulptur als Originalerzeugnis der Bildhauerkunst - datenbank.nwb.de
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für in Auflage von 1000 Stück hergestellte Bronzeskulpturen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 10.03.2010 - 4 K 2514/09
- BFH, 09.09.2010 - VII B 63/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 08.01.2003 - VII R 11/02
Ermäßigter Steuersatz für Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst auch bei …
Auszug aus BFH, 09.09.2010 - VII B 63/10
Rn. 6 1. Anders als die Beschwerde meint, weicht das angefochtene FG-Urteil nicht von dem Urteil des beschließenden Senats vom 8. Januar 2003 VII R 11/02 (BFHE 201, 352) ab.Rn. 9 Diese Auffassung steht im Einklang mit dem Urteil in BFHE 201, 352, da das FG den Originalcharakter der Skulpturen nicht allein wegen der hohen Anzahl der hergestellten Exemplare verneint hat, sondern die Anzahl der Nachbildungen in einen Zusammenhang mit der Beteiligung des Künstlers bei der Herstellung der Nachbildungen gestellt und die im Streitfall festgestellte Beteiligung des Künstlers als nicht ausreichend angesehen hat, um von einem Originalerzeugnis der Bildhauerkunst zu sprechen.
- BFH, 12.09.2013 - VII B 5/13
Tarifierung von (Kunst-) Handwerksarbeiten mit der Bezeichnung "Alebrijes
Ob Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst oder Handelswaren vorliegen, ist weitgehend eine Frage der tatsächlichen Würdigung, die, falls verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und denkgesetzlich möglich, für das Revisionsgericht bindend ist (Senatsbeschluss vom 9. September 2010 VII B 63/10, BFH/NV 2011, 325; Senatsurteil vom 8. Januar 2003 VII R 11/02, BFHE 201, 352, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2003, 197;… Senatsurteil vom 26. November 1996 VII R 54/96, BFH/NV 1997, 724). - FG Baden-Württemberg, 22.06.2015 - 14 K 3317/13
Umsatzsteuersatz für "Feuerschalen": Abgrenzung Handelware von …
Erforderlich sei eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls (Beschluss des BFH vom 9. September 2010 VII B 63/10, BFH/NV 2011, 325 - in diesem Fall waren Bronzeskulpturen in Auflagen von 1.000 Stück hergestellt worden).
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