Rechtsprechung
| BVerwG, 19.06.1972 - VII B 64.71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 19.01.1971 - II OE 94/70
- BVerwG, 19.06.1972 - VII B 64.71
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvR 708/65
Effektivität des Rechtsschutzes bei Verletzung von Rechtssätzen mit Reflexwirkung …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1972 - VII B 64.71
Die Verneinung eines solchen Anspruchs verstößt ebenfalls nicht gegen Bundesrecht, insbesondere nicht gegen Grundrechte, auch nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG, Diese Vorschrift eröffnet den Rechtsweg nur demjenigen, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt ist; die Verletzung von Rechtssätzen, auf deren Einhaltung der Bürger keinen Rechtsanspruch hat - wie hier hinsichtlich des § 135 HGO -, genügt also nicht (vgl. BVerfGE 31, 33 [BVerfG 27.04.1971 - 2 BvR 708/65] [39 f.]).
- OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2013 - 2 LB 32/12
Kommunalaufsichtliche Begutachtung der Beteiligung privatrechtlicher …
Obwohl § 108 Abs. 1 Satz 4 GO dem Wortlaut nach der Kommunalaufsichtsbehörde auf der Rechtsfolgenseite nicht ausdrücklich Ermessen hinsichtlich der Entschließung zur Widerspruchserhebung einräumt, ist dem Beklagten dennoch eine pflichtgemäße Ermessensausübung auferlegt, weil im Kommunalaufsichtsrecht das Opportunitätsprinzip umfassend gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.06.1972 - VII B 64/71 -). - VG Sigmaringen, 22.01.2020 - 6 K 300/17
Feststellung des Fortbestehens der Zeppelin-Stiftung; Klage- bzw. …
Die Kommunalaufsicht erfolgt jedoch anerkanntermaßen nur im öffentlichen Interesse; Rechte privater Dritter auf deren Einschreiten bestehen nicht (völlig h. M.; vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 1972 - VII B 64.71 -, Buchholz 11 Art .19 GG Nr. 44;… Kunze / Bronner / Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, Loseblatt, Stand Juli 2019, § 118 Rdnr. 38). - VG München, 27.04.2005 - M 1 E 05.1115
Feinstaub-Klage abgewiesen
Dritte haben keinen verwaltungsgerichtlich verfolgbaren Rechtsanspruch auf rechtsaufsichtliches Einschreiten (BayVGH nF 9, 93; BVerwG v. 19.06.1972 DÖV 1972, 723 [BVerwG 19.06.1972 - BVerwG VII B 64.71] ); denn dieses berührt nur das Verhältnis zwischen Rechtsaufsichtsbehörde und Gemeinde.
- VG Schleswig, 24.05.2012 - 6 A 108/11
Kommunalaufsichtlicher Widerspruch gegen die Gründung dreier, auf den Betrieb von …
Obwohl die vorbezeichnete Vorschrift nach ihrem Wortlaut der Kommunalaufsichtsbehörde nicht ausdrücklich Ermessen hinsichtlich der Entschließung zur Widerspruchserhebung einräumt, ist dem Beklagten auch vorliegend pflichtgemäße Ermessensausübung auferlegt, weil im Kommunalaufsichtsrecht umfassend das Opportunitätsprinzip gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 1972, AZ. VII B 64/71 ). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.09.1984 - 10 A 102/82
Umfang der staatlichen Stiftungsaufsicht; Dauerhafte Gewähr des Stifterwillens; …
Ähnlich wie die Kommunalaufsicht (…diese Parallele betont Liermann, Die Staatsaufsicht über Stiftungen, in: Deutsches Stiftungswesen 1948 bis 1966, 1968, S. 211/222), die am öffentlichen Interesse des Staates an der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung durch die Kommunen ausgerichtet ist, und nicht die Wahrung der Rechtssphäre des Bürgers bezweckt (vgl. Knemeyer in;… Handbuch der Kommunalen Wissenschaft und Praxis, 2. Aufl. 1981, Bd. I S. 270; BVerwG, Beschl, v. 19.06.1972 - VII B 64.71 -, Buchholz 11 Art. 19 GG Nr. 44; OVG NW, Beschl, v. 17.04.1975 - III B 1103/74 -, OVGE 31, 51), dient die Stiftungsaufsicht nicht den Interessen Einzelner. - VG Göttingen, 14.01.2009 - 1 B 9/09
Kein Anspruch des Bürgers auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde gegenüber einem …
Die Verneinung eines Anspruchs auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde verstößt auch nicht gegen Bundesrecht, insbesondere nicht gegen Grundrechte, auch nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG (BVerwG, Beschluss vom 19.06.1972 - VII B 64.71 -, Juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2023 - 1 M 12/23
Aus einer Jagdgenossenschaftssatzung abgeleiteter Anspruch eines Jagdgenossen auf …
Dementsprechend haben weder Dritte noch die Organe oder einzelne Organteile der unter Aufsicht stehenden Körperschaft selbst einen Anspruch auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 29. Mai 1985 - 7 B 11/85 -, DÖV 1986, 152;… Gern/Brüning, Deutsches Kommunalrecht, 4. Aufl. 2019, Rn. 329; s. auch BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 1972 - VII B 64.71 -, juris Rn. 2; BayVGH…, Beschluss vom 25. April 2001 - 8 ZE 01.888 -, juris Rn. 2). - VG München, 02.08.2021 - M 12 E 21.2974
Kein Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten öffentlich geförderten Wohnung
Rn. 28 Wie der Antragsgegner bereits richtigerweise ausgeführt hat, begründen die einschlägigen Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung zur staatlichen Kommunalaufsicht (insb. Art. 109 Bayerische Gemeindeordnung - GO) selbstständig grundsätzlich keinen subjektiven, gerichtlich einklagbaren Rechtsanspruch des Einzelnen auf kommunalaufsichtliches Einschreiten, dienen vielmehr allein dem öffentlichen Interesse und entfalten daher generell keine drittschützende Wirkung (…Glaser/Gaß in Widtmann/Grasser/Glaser, BayGO, Stand 1.2.2021, Art. 108 Rn. 8; BVerwG, B.v. 19.6.1972 - VII B 64.71 - juris Rn. 2).
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