Rechtsprechung
| BVerwG, 14.12.1962 - VII B 68.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entziehung der Fahrerlaubnis - Wiederholte geringfügige Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften - Mehrfaches Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim Fahren mit einem Personenkraftwagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1961 - VIII A 144/61
- BVerwG, 14.12.1962 - VII B 68.61
Papierfundstellen
- BB 1963, 209
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.10.1955 - I C 156.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.12.1962 - VII B 68.61
Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem Urteil vom 20. Oktober 1955 - BVerwG I C 156.53 - (BVerwGE 2 S. 259) entschieden hat, können auch wiederholte geringfügige Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen. - BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
Auszug aus BVerwG, 14.12.1962 - VII B 68.61
Zu Unrecht hat er sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 1954 - 3 StR 330/54 - (BGHST 7 S. 165 = NJW 1955 S. 557) berufen. - BVerwG, 24.08.1957 - I B 183.56
Schluss auf das Charakterbild und die Eignung eines Kraftfahrzeugführers zum …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1962 - VII B 68.61
Auch Verstöße solcher Art können zu der Feststellung führen, daß der Betreffende nicht gewillt ist, die im Interesse der Verkehrssicherheit erlassenen Verkehrsvorschriften zu befolgen und sein Verhalten einen Hang zur Nichtbeachtung solcher Vorschriften erkennen läßt (vgl. die Beschlüsse vom 24. August. 1957. - BVerwG I B 183.56 und BVerwG I B 86, 57 -).
- BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61
Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein …
Es kommt auch nicht darauf an, ob die Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften, bei der die Persönlichkeit des Kraftfahrzeugführers nicht festgestellt werden konnte, leicht oder schwer war, zumal sich die mangelnde Eignung eines Kraftfahrers auch aus einer Häufung leichter Verkehrsverstöße ergeben kann (BVerwGE 2, 259 [BVerwG 20.10.1955 - I C 156/53]; Beschluß des Senats vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII B 68.61 - Buchholz BVerwG 442.10 § 4 StVG Nr. 12).Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich aus fortgesetztem Uberschreiten der zulassigen Höchstgeschwindigkeit bereits die Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers ergeben (vgl. Beschluß vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII B 68.61 - Buchholz BVerwG 442.10 § 4 StVG Nr. 12).
- BGH, 06.12.1974 - V ZR 95/73
Geltendmachung eines Anspruchs auf Zuerkennung einer höheren Vergütung - …
Die Revision verkennt, daß Schätzungen ihrem Wesen nach einer exakten Begründung nicht zugänglich sind; sie sind Sache des Tatrichters und können vom Revisionsgericht nur ausnahmsweise beanstandet werden, nämlich dann, wenn ihnen dem Grunde nach rechtsfehlerhafte Erwägungen oder ein Verstoß gegen ein Denkgesetz oder gegen die Erfahrung zugrunde liegen (vgl. BGH BB 1963, 209). - BVerwG, 18.05.1973 - VII C 12.71
Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis bei fortgesetzter Missachtung …
Danach können die Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis insbesondere auch dann gegeben sein, wenn ein Kraftfahrer die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit fortgesetzt mißachtet (Beschluß vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII B 68.61 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 12).
- BVerwG, 17.04.1964 - VII C 31.62
Rechtsmittel
Schließlich steht es auch mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang, wenn das Berufungsgericht angenommen hat, daß bereits die fortgesetzte Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen kann (vgl. den Beschluß des Senats vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII B 68.61 -, Buchholz 421.10 Nr. 12 zu § 4 StVG) und daß auf späteres verkehrsgerechtes Verhalten die Anfechtung der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit infolge charakterlicher Mängel nicht gestützt werden kann (vgl. Urteil vom 13. Januar 1961 - BVerwG VII C 233.59 -, BVerwGE 11, 334 [BVerwG 13.01.1961 - VII C 233/59]). - BVerwG, 09.09.1964 - VII B 17.63
Einholung eines Obergutachtens i.R.d. Entziehung der Fahrerlaubnis wegen …
Bei der Beurteilung der Frage der Eignung ist in rechtlicher Hinsicht auch zu berücksichtigen, daß sich nach der Rechtsprechung des Senats bereits auf Grund wiederholter geringfügiger Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen kann (vgl. den Beschluß vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII B 68.61 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 12). - OLG Karlsruhe, 03.12.1980 - 13 W 114/80
Geschäftswertermittlung anhand des Einheitswerts
Auch der BGH hat (im Rahmen einer Pflichtteilsberechnung, BB 63, S. 209) ausgeführt, daß eine exakte Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks in der Regel nicht möglich sei. - BVerwG, 05.08.1964 - VII B 55.63
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen u.a. fortgesetzter Überschreitungen der …
Es hat zutreffend in Betracht gezogen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats fortgesetzte Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen können (Beschluß vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII B 68.61 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 12). - BVerwG, 25.03.1964 - VII B 26.63
Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß sich bereits aus wiederholten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Folgerung ergeben könne, daß der Kraftfahrer zur Führung von Kraftfahrzeugen nicht geeignet sei, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. den Beschluß vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII B 68.61 -, Buchholz, BVerwG 442.10 § 4 StVG Nr. 12). - BVerwG, 18.05.1973 - VII C 23.71
Bindung der Verkehrsbehörde an ein Strafurteil bei Unterbleiben einer …
Danach können die Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis insbesondere auch dann gegeben sein, wenn ein Kraftfahrer die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit fortgesetzt mißachtet (Beschluß vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII B 68.61 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 12). - BVerwG, 31.03.1964 - VII B 119.62
Rechtsmittel
Insbesondere genügt auch ein fortgesetzter Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit, um die Schlußfolgerung zu rechtfertigen, daß der betreffende Kraftfahrer nicht zuverlässig ist, weil er nicht gewillt ist, sich hinreichend in die Rechtsgemeinschaft einzuordnen (vgl. den Beschluß des Senats vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII B 68.61 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 12).
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