Rechtsprechung
| BFH, 05.03.1985 - VII B 69/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Umfang der steuerrechtlichen Pflichten des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (25)
- BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97
Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen
Wer den Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer nicht entsprechen kann, muß vielmehr von der Übernahme des Geschäftsführeramtes absehen bzw. es niederlegen (Beschluß des Senats vom 5. März 1985 VII B 69/84, BFH/NV 1987, 422). - BFH, 07.03.1995 - VII B 172/94
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden
Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ergibt sich die Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH allein aus seiner nominellen Bestellung zum Geschäftsführer ohne Rücksicht darauf, ob sie auch tatsächlich ausgeübt werden kann (…Bundesfinanzhof -- BFH --, Beschluß vom 25. April 1989 VII S 15/89, BFH/NV 1989, 757;… Urteile vom 2. Juli 1987 VII R 104/84, BFH/NV 1988, 6;… vom 11. November 1986 VII R 201/83, BFH/NV 1987, 212;… Beschluß vom 19. November 1985 VII S 13/85, BFH/NV 1986, 266;… Urteil vom 7. Mai 1985 VII R 111/78, BFH/NV 1987, 210; Beschluß vom 5. März 1985 VII B 69/84, BFH/NV 1987, 422). - BFH, 18.09.2018 - XI R 54/17
Zum Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei unterlassenem …
Wer den Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer nicht persönlich entsprechen kann, muss von der Übernahme des Geschäftsführeramtes absehen bzw. es niederlegen, oder die Hilfe eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen, um eine Haftungsinanspruchnahme nach § 69 AO zu vermeiden (BFH-Beschlüsse vom 5. März 1985 VII B 69/84, BFH/NV 1987, 422;… in BFH/NV 1998, 1325;… in BFH/NV 2004, 1363).
- BFH, 12.05.2009 - VII B 266/08
Geschäftsführerhaftung trotz Einsatzes sachverständiger Sanierungsexperten
Ein Geschäftsführer, der sich in der von ihm vertretenen Gesellschaft oder im Unternehmensverbund nicht durchsetzen kann und sich an jeglicher Einflussnahme und an einer Kontrolle des Zahlungsverkehrs gehindert sieht, darf nicht untätig bleiben, sondern muss zur Vermeidung haftungsrechtlicher Konsequenzen von der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit Abstand nehmen oder sein Amt niederlegen (Senatsbeschluss vom 5. März 1985 VII B 69/84, BFH/NV 1987, 422). - BFH, 09.01.1996 - VII B 189/95
Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuer
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ergibt sich die Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH allein aus seiner nominellen Bestellung zum Geschäftsführer ohne Rücksicht darauf, ob sie auch tatsächlich ausgeübt werden kann (…vgl. Urteile des Senats in BFH/NV 1987, 210;… vom 11. November 1986 VII R 201/83, BFH/NV 1987, 212;… vom 2. Juli 1987 VII R 104/84, BFH/NV 1988, 6, und Beschlüsse des Senats vom 5. März 1985 VII B 69/84, BFH/NV 1987, 422;… vom 19. November 1985 VII S 13/85, BFH/NV 1986, 266;… vom 25. April 1989 VII S 15/89, BFH/NV 1989, 757, und in BFH/NV 1995, 941). - OLG Köln, 31.01.2013 - 18 U 5/12
Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit und einer …
Wer den Anforderungen, die an einen gewissenhaften Geschäftsführer gestellt sind, nicht oder nicht mehr entsprechen kann, muss vielmehr von der Übernahme des Geschäftsführeramts absehen bzw. es niederlegen (vgl. BFH, vom 5.03.1985 -VII B 69/84, BFH/NV 1987, 422). - BFH, 18.08.1999 - VII B 106/99
Haftungsbescheid
Wer den Anforderungen, die an einen gewissenhaften Geschäftsführer gestellt sind, nicht oder nicht mehr entsprechen kann, muß vielmehr von der Übernahme des Geschäftsführeramts absehen bzw. es niederlegen (vgl. Beschluß des Senats vom 5. März 1985 VII B 69/84, BFH/NV 1987, 422). - BFH, 13.02.1996 - VII B 245/95
Haftung des Geschäftsführers als "Strohmann"
Wie der Senat mehrfach entschieden hat, ergibt sich die Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH allein aus seiner nominellen Bestellung zum Geschäftsführer ohne Rücksicht darauf, ob sie auch tatsächlich ausgeübt werden kann (…vgl. Urteile des Senats vom 7. Mai 1985 VII R 111/78, BFH/NV 1987, 210;… vom 11. November 1986 VII R 201/83, BFH/NV 1987, 212, und in BFH/NV 1988, 6, und Beschlüsse des Senats vom 5. März 1985 VII B 69/84, BFH/NV 1987, 422;… vom 19. November 1985 VII S 13/85, BFH/NV 1986, 266;… vom 25. April 1989 VII S 15/89, BFH/NV 1989, 757, und in BFH/NV 1995, 941). - BFH, 31.10.2005 - VII B 57/05
Geschäftsführerhaftung bei interner Aufgabenverteilung
Ein Geschäftsführer, der sich in der von ihm vertretenen Gesellschaft oder im Unternehmensverbund nicht durchsetzen kann und sich an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Überwachungspflichten gehindert sieht, darf nicht untätig bleiben, sondern muss zur Vermeidung haftungsrechtlicher Konsequenzen von der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit Abstand nehmen oder sein Amt niederlegen (Senatsbeschluss vom 5. März 1985 VII B 69/84, BFH/NV 1987, 422). - BFH, 31.10.2005 - VII B 66/05
Geschäftsführerhaftung: keine Haftungsfreistellung bei Einbindung in …
Ein Geschäftsführer, der sich in der von ihm vertretenen Gesellschaft oder im Unternehmensverbund nicht durchsetzen kann und sich an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Überwachungspflichten gehindert sieht, darf nicht untätig bleiben, sondern muss zur Vermeidung haftungsrechtlicher Konsequenzen sein Amt niederlegen (Senatsbeschluss vom 5. März 1985 VII B 69/84, BFH/NV 1987, 422). - FG Köln, 17.03.2011 - 13 K 4010/06
Abberufung, Firmenbestattung, Gesetzwidriges Handeln
- FG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 9 K 9151/15
Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden der …
- VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5124
Haftungsbescheid gegen Gesellschaft als Liquidatorin im Hinblick auf …
- FG München, 15.07.2010 - 14 V 1552/10
Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Verspätungszuschläge - Verfahren der …
- FG Köln, 12.06.2019 - 2 K 2087/17
Abgabenordnung: Geschäftsführer-Haftung für Versicherungsteuerschulden einer …
- FG Sachsen, 18.10.2001 - 2 K 1952/01
Beschränkung der Vertreterhaftung für Lohnsteuer; Haftung nach § 69 AO (1977) bei …
- FG Münster, 16.11.2006 - 8 K 2598/04
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Lohnsteuer wegen Verletzung der …
- FG Sachsen, 06.08.2001 - 2 K 1952/01
Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens; Haftung des Geschäftsführers für …
- FG Saarland, 07.09.2004 - 2 K 114/00
- FG Münster, 16.11.2006 - 8 K 2601/04
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Lohnsteuer wegen Verletzung der …
- FG Saarland, 19.03.2003 - 2 K 320/98
Haftung des formell bestellten Geschäftsführers einer GmbH für deren …
- VG Gelsenkirchen, 08.11.2007 - 5 K 1950/06
Haftungsbescheid, GmbH, Geschäftsführer, Strohmann, Pflichtverletzung, …
- FG Sachsen, 21.01.2004 - 7 K 1712/99
Keine Vertreterhaftung für außerhalb des Haftungszeitraums in Zusammenhang mit …
- FG München, 21.09.2006 - 14 K 328/04
Haftung der gesetzlichen Vertreter juristischer Personen bei Nichterfüllung von …
- FG Köln, 10.05.2001 - 15 K 3417/93
Gesellschafterhaftung für rückständige Umsatzsteuer einer ehemaligen GmbH & Co. …
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