Rechtsprechung
| BFH, 17.12.2009 - VII B 71/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4
Vorliegen eines gesetzlich vermuteten Vermögensverfalls trotz Ankündigung einer Restschuldbefreiung; Vorliegen von geordneten Vermögensverhältnissen eines Schuldners nach Ankündigung der Restschuldbefreiung - datenbank.nwb.de
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 21.01.2009 - 6 K 1472/06
- BFH, 17.12.2009 - VII B 71/09
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02
Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO
Auszug aus BFH, 17.12.2009 - VII B 71/09
Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass das Inkrafttreten der InsO nichts an der gesetzlichen Grundentscheidung geändert hat, dass den Beruf des Steuerberaters nur ausüben dürfen soll, wer in geordneten Vermögensverhältnissen lebt (…Senatsbeschlüsse vom 28. August 2003 VII B 79/02, BFH/NV 2004, 90;… vom 28. August 2003 VII B 159/02, BFH/NV 2004, 91; vom 4. März 2004 VII R 21/02, BFHE 204, 563, BStBl II 2004, 1016;… Senatsurteil vom 30. März 2004 VII R 56/03, BFH/NV 2004, 1426).Solange dies aber nicht mit hinreichender Sicherheit feststeht, sondern offen ist, ob die Bereinigung der desolaten wirtschaftlichen Situation letztlich gelingen wird, kann von geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen im Sinne des StBerG und mithin von einer Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls nicht ausgegangen werden (Senatsbeschluss in BFHE 204, 563, BStBl II 2004, 1016, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH-- für den Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung --BRAO--).
- BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04
Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete …
Auszug aus BFH, 17.12.2009 - VII B 71/09
Die Ansicht der Klägerin, mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht seien geordnete wirtschaftliche Verhältnisse wiederhergestellt, wird weder durch die angeführten Senatsbeschlüsse noch durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. August 2005 6 C 15.04 (BVerwGE 124, 110) oder die in der Beschwerde angegebenen Beschlüsse des BGH bestätigt. - BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04
AGH Frankfurt am Main
Auszug aus BFH, 17.12.2009 - VII B 71/09
Insbesondere lag dem BGH-Beschluss vom 7. Dezember 2004 AnwZ (B) 40/04 (Neue Juristische Wochenschrift 2005, 1271), aus dem die Beschwerde zitiert, ein Fall der Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft zugrunde, in welchem das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rechtsanwalts bereits aufgehoben worden war und deshalb --was der BGH hervorhebt-- keine gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls mehr bestand, der betroffene Rechtsanwalt also wieder frei über sein Vermögen verfügen durfte und im Rahmen der sog. Wohlverhaltensphase zur Erlangung der Restschuldbefreiung seine pfändbaren Bezüge an einen Treuhänder abgetreten hatte und diese Abtretung auch regelmäßig bediente.
- BFH, 28.08.2003 - VII B 79/02
Widerruf der Bestellung als Steuerberater, Insolvenzverfahren
Auszug aus BFH, 17.12.2009 - VII B 71/09
Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass das Inkrafttreten der InsO nichts an der gesetzlichen Grundentscheidung geändert hat, dass den Beruf des Steuerberaters nur ausüben dürfen soll, wer in geordneten Vermögensverhältnissen lebt (Senatsbeschlüsse vom 28. August 2003 VII B 79/02, BFH/NV 2004, 90;… vom 28. August 2003 VII B 159/02, BFH/NV 2004, 91; vom 4. März 2004 VII R 21/02, BFHE 204, 563, BStBl II 2004, 1016;… Senatsurteil vom 30. März 2004 VII R 56/03, BFH/NV 2004, 1426). - BFH, 12.07.2002 - II B 33/01
NZB; grundsätzliche Bedeutung; Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur …
Auszug aus BFH, 17.12.2009 - VII B 71/09
Die ordnungsgemäße Erhebung einer Divergenzrüge setzt voraus, dass der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeitet und gegenüberstellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482, …und vom 11. September 2003 X B 103/02, BFH/NV 2004, 180). - BFH, 11.09.2003 - X B 103/02
Betriebsaufspaltung: Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage
Auszug aus BFH, 17.12.2009 - VII B 71/09
Die ordnungsgemäße Erhebung einer Divergenzrüge setzt voraus, dass der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeitet und gegenüberstellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482, und vom 11. September 2003 X B 103/02, BFH/NV 2004, 180). - BFH, 30.03.2004 - VII R 56/03
Vermögensverfall: Versagung der Wiederbestellung als Steuerberater
Auszug aus BFH, 17.12.2009 - VII B 71/09
Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass das Inkrafttreten der InsO nichts an der gesetzlichen Grundentscheidung geändert hat, dass den Beruf des Steuerberaters nur ausüben dürfen soll, wer in geordneten Vermögensverhältnissen lebt (…Senatsbeschlüsse vom 28. August 2003 VII B 79/02, BFH/NV 2004, 90;… vom 28. August 2003 VII B 159/02, BFH/NV 2004, 91; vom 4. März 2004 VII R 21/02, BFHE 204, 563, BStBl II 2004, 1016; Senatsurteil vom 30. März 2004 VII R 56/03, BFH/NV 2004, 1426). - BFH, 18.06.2001 - II B 129/00
Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht, Nichtberücksichtigung unstreitigen …
Auszug aus BFH, 17.12.2009 - VII B 71/09
Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen hat (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2001 II B 129/00, BFH/NV 2001, 1292). - BFH, 19.11.2002 - X B 78/01
Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 17.12.2009 - VII B 71/09
Daher liegt in derartigen Fällen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 19. November 2002 X B 78/01, BFH/NV 2003, 335, m.w.N.). - BFH, 28.08.2003 - VII B 159/02
Insolvenzverfahren, Widerruf der Bestellung als Steuerberater
Auszug aus BFH, 17.12.2009 - VII B 71/09
Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass das Inkrafttreten der InsO nichts an der gesetzlichen Grundentscheidung geändert hat, dass den Beruf des Steuerberaters nur ausüben dürfen soll, wer in geordneten Vermögensverhältnissen lebt (…Senatsbeschlüsse vom 28. August 2003 VII B 79/02, BFH/NV 2004, 90; vom 28. August 2003 VII B 159/02, BFH/NV 2004, 91; vom 4. März 2004 VII R 21/02, BFHE 204, 563, BStBl II 2004, 1016;… Senatsurteil vom 30. März 2004 VII R 56/03, BFH/NV 2004, 1426).
- BFH, 20.04.2010 - VII B 235/09
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
Das Gleiche gilt hinsichtlich des die Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft betreffenden Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2004 AnwZ (B) 40/04 (Neue Juristische Wochenschrift 2005, 1271), auf den sich die Beschwerde beruft (vgl. dazu: Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2009 VII B 71/09, BFH/NV 2010, 699). - FG Hessen, 07.10.2010 - 13 K 716/09
Wiederbestellung als Steuerberater: geordnete wirtschaftliche Verhältnisse bei …
Der erkennende Senat versteht auch den Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17.12.2009 VII B 71/09, juris, (dort insbesondere Tz. 8) in diesem Sinne. - FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 1954/21
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall bei erheblichen …
Solange dies aber nicht mit hinreichender Sicherheit feststeht, sondern offen ist, ob die Bereinigung der desolaten Situation letztlich gelingen wird, kann von geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen im Sinne des StBerG und mithin von einer Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls nicht ausgegangen werden (…BFH-Beschlüsse vom 30.04.2009, VII R 32/08, BFH/NV 2009, 1463; vom 17.12.2009 VII B 71/09, BFH/NV 2010, 699; vom 04.03.2004 VII R 21/02, BFHE 204, 563;… vgl. auch Willerscheid in Kuhls, Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, § 46 StBerG Rz. 31 ff., m. w. N.). - FG Sachsen, 24.08.2011 - 2 K 717/11
Widerruf der Bestellung eines mit ca. 2 Mio. Euro überschuldeten Steuerberaters …
Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof (Beschlüsse vom 17. Dezember 2009, BFH/NV 2010, 699 m.w.N. und 20. April 2010, BFH/NV 2010, 1496), dem sich der Senat anschließt, bereits entschieden, dass sich durch das Inkrafttreten der Insolvenzordnung nichts an der gesetzlichen Grundentscheidung geändert hat, dass den Beruf des Steuerberaters nur ausüben dürfen soll, wer in geordneten Vermögensverhältnissen lebt. - FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 K 4730/09
Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters bei Vorliegen des Vermögensverfalls; …
Die Möglichkeit, dass der Klägerin zukünftig im Rahmen des Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung gewährt werden könnte, steht dem nicht entgegen (vgl. BFH-Beschluss vom 17.12.2009 VII B 71/09, BFH/NV 2010, 699;… BFH-Beschluss vom 20.4.2010 VII B 235/09, BFH/NV 2010, 1496).
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