Rechtsprechung
| BFH, 02.11.2007 - VII B 72/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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AO § 166; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Darlegung eines Verfahrensfehlers; Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 13.12.2006 - 2 K 185/01
- BFH, 02.11.2007 - VII B 72/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 22.12.1998 - IX B 107/98
NZB; Verfahrensmangel; fehlerhafte Anwendung des § 122 Abs. 2 AO
Auszug aus BFH, 02.11.2007 - VII B 72/07
Vermeintliche Fehler des FG bei der Auslegung von Vorschriften der Abgabenordnung und anderer das Besteuerungsverfahren regelnder Vorschriften sind demgegenüber keine Verfahrensfehler (BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1998 IX B 107/98, BFH/NV 1999, 665, …und vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 77).Mit dem Einwand, das FG habe die abgabenrechtliche Vorschrift des § 166 AO fehlerhaft ausgelegt und insoweit den Anwendungsbereich verkannt, machen die Kläger mithin keinen Verfahrensmangel, sondern lediglich geltend, das angefochtene Urteil sei inhaltlich unzutreffend, womit die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers nicht erreicht werden kann (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 665).
- BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01
Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung - …
Auszug aus BFH, 02.11.2007 - VII B 72/07
Vermeintliche Fehler des FG bei der Auslegung von Vorschriften der Abgabenordnung und anderer das Besteuerungsverfahren regelnder Vorschriften sind demgegenüber keine Verfahrensfehler (…BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1998 IX B 107/98, BFH/NV 1999, 665, und vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 77). - BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03
NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Auszug aus BFH, 02.11.2007 - VII B 72/07
Sollte dem Vorbringen die Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung entnommen werden können, so ist nicht dargelegt, dass die vermeintlich unzureichende Aufklärung des Sachverhalts und die Nichterhebung weiterer Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich gewesen ist (Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529). - BFH, 25.07.2003 - VII B 240/02
Haftungsschuldner, Einwendungen
Auszug aus BFH, 02.11.2007 - VII B 72/07
Allein der Hinweis, das FG hätte das Verschulden der Kläger prüfen müssen, wird den Darlegungserfordernissen nicht gerecht, zumal sich die Kläger nach den Ausführungen im FG-Urteil lediglich darauf berufen haben, dass die der Haftung zugrunde liegenden Körperschaftsteuerbescheide auf unzutreffenden Schätzungen beruhten und zumal das FG ausdrücklich auf die fehlenden, d.h. nicht abgegebenen Steuererklärungen hingewiesen hat (nach der Rechtsprechung des BFH indiziert die objektive Pflichtwidrigkeit des Verhaltens eines gesetzlichen Vertreters dessen Verschulden - Senatsbeschluss vom 25. Juli 2003 VII B 240/02, BFH/NV 2003, 1540). - BFH, 14.07.2000 - V B 50/00
Nicht ordnungsgemäße Ladung
Auszug aus BFH, 02.11.2007 - VII B 72/07
Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind Verstöße des FG gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juli 2000 V B 50-52/00, BFH/NV 2000, 1493).
- BFH, 29.08.2018 - XI R 57/17
Zum Einwendungsausschluss des § 166 AO bei unterlassenem Widerspruch gegen eine …
Rn. 36 a) Dies gilt --anders als der Kläger meint-- auch bei der nicht rechtzeitigen Entrichtung der Körperschaftsteuer (…vgl. BFH-Urteile vom 4. Dezember 2007 VII R 18/06, BFH/NV 2008, 521, unter II.1., Rz 13; vom 27. September 2017 XI R 9/16, BFHE 259, 221, BStBl II 2018, 515, Rz 9 und 24; BFH-Beschluss vom 2. November 2007 VII B 72/07, juris, Rz 8).
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