Rechtsprechung
| BFH, 08.09.1994 - VII B 72/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anrechenbarkeit von Umsatzsteuerzahlungen auf Lohnsteuerschulden
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87
Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge
Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII B 72/94
Das FG führte hierzu aus, die Unterschiede bei der Haftung für Umsatz- und für Lohnsteuer (Hinweis auf das Senatsurteil vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859) ließen keine "Zusammenfassung" zu; eine erst nachträglich festgestellte zufällige Übererfüllung bei der Umsatzsteuer könne somit der zuvor eingetretenen grob schuldhaften Pflichtverletzung bei der Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer die Haftungsfolge nicht nehmen.Das gilt besonders mit Rücksicht auf die vom FG hervorgehobenen Unterschiede zwischen der Berechnung der Haftungssumme bei der Umsatzsteuer und der vom Arbeitgeber nur treuhänderisch einzuziehenden Lohnsteuer (hierzu Senat in BFHE 153, 512, 515).
- BFH, 12.06.1986 - VII R 192/83
Umsatzsteuer - Höhe des Haftungsbetrag - Unzureichende Mittel zur Tilgung
Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII B 72/94
Auf den Gesamtzeitraum der Haftung ist -- nur -- im Rahmen der Feststellung des Haftungsbetrages für die Umsatzsteuer abzustellen (Senat, Urteil vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, 513 f., BStBl II 1986, 657). - BFH, 02.08.1988 - VII R 60/85
Umfang der Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge - Verpflichtung zur Abführung der …
Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII B 72/94
Daß ein solcher Ausgleich (oder eine -- wie die Kläger meinen -- "Globalbetrachtung") nicht in Betracht kommt, läßt sich im übrigen auch dem Urteil vom 2. August 1988 VII R 60/85 (BFH/NV 1989, 150) entnehmen, in dem der Senat erkannt hat, daß sich der Geschäftsführer (dort: der einer GmbH) gegenüber seiner Inanspruchnahme wegen Lohnsteuerhaftung noch nicht einmal auf einen Vorsteuerüberschuß berufen kann, wenn er die Verrechnung des Umsatzsteuerguthabens mit der Lohnsteuer nicht ausdrücklich beantragt hat.
- BFH, 14.10.1999 - IV R 63/98
Zahlungsreihenfolge bei Duldungsverpflichtung
Der BFH hat durch Beschluß vom 8. September 1994 VII B 72/94 (BFH/NV 1995, 373) entschieden, daß eine rückwirkende Tilgungsbestimmung nicht in Betracht kommt. - FG Niedersachsen, 24.09.2014 - 3 K 118/14
Bindung einer einmal getroffenen Tilgungsbestimmung nach den Grundsätzen von Treu …
Rn. 31 Diese einmal getroffene Tilgungsbestimmung konnte auch nicht durch eine anderweitige Tilgungsbestimmung ersetzt werden, da sowohl eine durch den Steuerpflichtigen getroffene Tilgungsbestimmung im Sinne des § 225 Abs. 1 AO als auch eine Tilgung ohne Tilgungsbestimmung entsprechend der gesetzlichen Tilgungsreihenfolge gem. § 225 Abs. 2 AO grundsätzlich bindend sind (BFH Beschluss vom 8. September 1994 VII B 72/94, BFH/NV 1995, 373;… BFH Urteil vom 14. Oktober 1999 IV R 63/98, BFH/NV 2000, 357). - VGH Baden-Württemberg, 23.01.2003 - 2 S 1311/02
Mitwirkung bei Ermittlung von Haftungsvoraussetzungen - Ermittlungspflicht der …
Kann der Sachverhalt wegen dieser die Verletzung der Mitwirkungspflicht verringerten Ermittlungspflicht nicht aufgeklärt werden, verringert sich auch das Beweismaß entsprechend: Die Steuerbehörde darf sich mit einem geringeren Grad an Überzeugung begnügen, als es in der Regel geboten ist (BFH, Beschl. vom 8.9.1994 - VII B 72/94 -, BFH/NV 1995, 373;… Tipke/Kruse, a.a.O. § 88 RdNr. 33 m.w.N.). - OVG Sachsen, 31.01.2018 - 5 A 361/15
Abwassergebühren; Unterscheidung zwischen Festsetzung der Abgabe und …
Eine nachträgliche Bestimmung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht ausdrücklich vorbehalten wurde (…vgl. jeweils m. w. N.: BFH, Urt. v. 14. Oktober 1999 - IV R 63/98 -, juris Rn. 28, und Beschl. v. 8. September 1994 - VII B 72/94 -, juris Rn. 6;… Loose a. a. O., Rn. 4 bis 7;… Schindler a. a. O. Rn. 2, 9 bis 12;… Fritsch a. a. O., Rn. 4/5).
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