Rechtsprechung
| BVerwG, 26.03.1959 - VII B 73.58 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1959, 439
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2023 - 9 S 15/22
Aufforderung an Eltern, Kinder an einer Schule anzumelden und zum Unterricht zu …
Rn. 120 Ungeachtet der Frage, ob diese Durchführungsverordnung aufgrund des Art. 123 Abs. 1 GG gegenwärtig noch geltendes (Landes-)Recht ist (vgl. zur Fortgeltung als Landesrecht vor Erlass der Schulgesetze und deren Ausführungsverordnungen durch die Länder BVerwG, Beschluss vom 26.03.1959 - VII B 73.58 -, DVBl. 1959, 439 sowie Urteil vom 02.07.1965 - VII C 47/64 -, VerwRspr 1966, 661, 663; für das Saarland OVG Saarland, Urteil vom 12.11.1959 - I M 34/58 -, VerwRspr 1962, 655, 658;… vgl. auch Heckel, in: Peters, Handbuch der Kommunalen Wissenschaft und Praxis, Bd. 2, 1957, S. 127), bringt § 5 Nr. 1 der Durchführungsverordnung mit dem Wort "grundsätzlich" zum Ausdruck, dass der Besuch einer Schule den Regelfall der Erfüllung der Schulpflicht darstellt, und - ihrem Wortlaut und ihrer Regelungsstruktur nach - die private Erziehung und Unterweisung vom Vorliegen eines Ausnahmefalls abhängig ist. - BVerwG, 02.07.1965 - VII C 47.64 Dieses Gesetz und seine Durchführungsverordnungen sind Landesrecht (Beschluß des Senats vom 26.03.1959 - BVerwG VII B 73.58 -, Buchholz BVerwG 421.10, § 1 Schulpflichtgesetz Nr. 1).
- BVerwG, 18.11.1960 - VII C 24.60
Rechtsmittel
Übrigens hat der Senat die Fortgeltung des Reichsschulpflichtgesetzes vom 6. Juli 1938 (RGBl. I S. 799) als Landesrecht mit den Beschlüssenvom 29. Dezember 1958 - BVerwG VII B 33.58 - (DVBl. 1959, 366) undvom 26. März 1959 - BVerwG VII B 73.58 - (DVBl. 1959, 439) bejaht.
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 29.04.1959 - VII B 73.58 |
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Verfahrensgang
- OVG Berlin, 29.04.1959 - VII B 73.58
- BVerwG, 24.01.1962 - VI C 107.59
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