Rechtsprechung
| BFH, 18.03.1986 - VII B 74/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Stundung der Steuerschulden - Gefährdung der streitbefangenen Steueransprüche - Erhebliche Härte durch Einziehung der streitbefangenen Steuern
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.11.1984 - V B 44/84
Einstweilige Anordnung - Einziehung einer Steuerforderung - Gegenanspruch - …
Auszug aus BFH, 18.03.1986 - VII B 74/85
Zur Glaubhaftmachung sind neben der Bezeichnung des Anordnungsanspruchs schlüssige Darlegungen zu dessen Bestehen und die Beibringung präsenter - d.h. unmittelbar verfügbarer - Beweismittel erforderlich (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1984 V B 44/84, BFHE 142, 418, BStBl II 1985, 194;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 11. Aufl., § 114 FGO Tz. 14).Zur Glaubhaftmachung dieses Anspruchs sind Darlegungen erforderlich, aus denen sich ergibt, daß eine Ablehnung der Stundung durch das FA ermessenswidrig ist (vgl. BFHE 142, 418, 421).
- BFH, 10.08.1993 - VII B 262/92
Zulässigkeit eines Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung neben einer Klage …
Jedenfalls reicht es für die nach den oben genannten Vorschriften erforderliche Glaubhaftmachung, die nur unter Vorlage präsenter, d.h. unmittelbar verfügbarer, Beweismittel möglich ist (vgl. nur die Senatsbeschlüsse vom 18. März 1986 VII B 74/85, und vom 25. November 1986 VII B 123/86, BFH/NV 1987, 110 bzw. 522, 523), nicht aus, daß der Antragsteller es für offenkundig hält, daß ihm angesichts seiner geringen Einkünfte keine Bank weiteren Kredit gewähren würde. - FG Thüringen, 08.03.2005 - II 1416/03
Nachweis des gemeinen Werts
Im summarisches Verfahren wie dem Aussetzungsverfahren erstreckt sich die Prüfung wegen seiner Eilbedürftigkeit und seines vorläufigen Charakters nur auf die Würdigung präsenter, d.h. unmittelbar verfügbarer Beweismittel (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. März 1986 VII B 74/85, …und vom 25. November 1986 VII B 123/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1987, 110 bzw. 522, 523, BFH-Beschluss vom 17.03.1994 XI B 81/93, BFH/NV 1995, 171). - FG Baden-Württemberg, 02.10.2001 - 2 V 25/01
Begründetheit des Antrags auf Aussetzung und Zulässigkeit des Antrags auf …
Eine Glaubhaftmachung muss unter Vorlage präsenter, d.h. unmittelbar verfügbarer Beweismittel vorgenommen werden (Beschluss des BFH vom 18. März 1986 VII B 74/85, BFH/NV 1987, 110). - FG Hamburg, 05.02.2002 - V 286/01
Vorläufiger Rechtsschutz im finanzgerichtlichen Verfahren
Für eine einstweilige Anordnung ist jedoch erforderlich, dass konkrete Anordnungsgründe im Einzelfall tatsächlich vorliegen und dass diese unter Vorlage präsenter, d.h. unmittelbar verfügbarer, Beweismittel (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18.3.1986 VII B 74/85, BFH/NV 1987, 110 …und vom 25.11.1986 VII B 123/86, BFH/NV 1987, 522) glaubhaft gemacht werden. - FG Thüringen, 08.03.2005 - II 416/03
Anforderungen an die Ermittlung der Höhe eines Grundbesitzwertes ; …
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