Rechtsprechung
| BFH, 29.06.2006 - VII B 8/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
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AO 1977 § 284; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines Aussetzungsantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 06.12.2005 - 3 K 2611/05
- BFH, 29.06.2006 - VII B 8/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.07.2003 - III B 125/02
NZB: Einheitlichkeit der Rspr.
Auszug aus BFH, 29.06.2006 - VII B 8/06
Das vermag die Zulassung der Revision indes nicht zu rechtfertigen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445, m.w.N.). - BFH, 23.02.2005 - VII B 133/04
Richterliche Hinweispflicht; Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 29.06.2006 - VII B 8/06
Die sich aus § 96 Abs. 2 ergebende besondere Prozessverantwortung ist nicht gewahrt, wenn ein Beteiligter trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2005 VII B 133/04, BFH/NV 2005, 1325).
- BFH, 20.09.2012 - VIII B 119/11
NZB, Terminsverlegung, Recht auf Gehör
Daran fehlt es aber, wenn er --wie im Streitfall die Klägerin-- trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint (…ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 19. Januar 2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947; vom 29. Juni 2006 VII B 8/06, BFH/NV 2006, 1864).
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