Rechtsprechung
| BFH, 31.08.1993 - VII B 80/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Tarifierung von Videorecorder, Farbfernsehgeräte, Camcorder zur Verteilung an die sowjetischen Streitkräfte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Eingangsabgabenfreie Truppenzollgutverwendung der sowjetischen Streitkräfte
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BFH, 08.07.1980 - VII B 18/80
Aufhebung eines Beschlusses - Beschwerdeverfahren - Aussetzung der Vollziehung
Auszug aus BFH, 31.08.1993 - VII B 80/93
Da diese Prüfung im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegt, hält es der Senat für angebracht, sie der Vorinstanz zu überlassen, und von der auch im Beschwerdeverfahren wegen Aussetzung der Vollziehung gegebenen Möglichkeit der Aufhebung und Zurückverweisung Gebrauch zu machen (hierzu Senat, Beschluß vom 8. Juli 1980 VII B 18/80, BFHE 131, 12, BStBl II 1980, 657). - BFH, 21.03.1974 - V R 144/69
Lieferung an Stationierungsstreitkräfte - Zuschuß - Erstattung - Entrichtung von …
Auszug aus BFH, 31.08.1993 - VII B 80/93
Die von der Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. März 1974 V R 144/69, BFHE 112, 88, 92, BStBl II 1974, 437;… Beschluß vom 19. Juli 1990 V B 136/88, BFH/NV 1991, 778, 779 a.E.) hierzu entwickelten Grundsätze - Erfordernis der unbaren Zahlung - sind somit entgegen der Ansicht des HZA nicht einschlägig. - BFH, 19.07.1990 - V B 136/88
Aufgabe des Bundesfinanzhofes (BFH) im Beschwerdeverfahren
Auszug aus BFH, 31.08.1993 - VII B 80/93
Die von der Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. März 1974 V R 144/69, BFHE 112, 88, 92, BStBl II 1974, 437; Beschluß vom 19. Juli 1990 V B 136/88, BFH/NV 1991, 778, 779 a.E.) hierzu entwickelten Grundsätze - Erfordernis der unbaren Zahlung - sind somit entgegen der Ansicht des HZA nicht einschlägig. - BFH, 02.09.1986 - VII R 125/83
Auszug aus BFH, 31.08.1993 - VII B 80/93
Eine verwendungsrechtliche Begünstigungsvorschrift kennzeichnet sich dadurch, daß nach ihr die Zollvergünstigung von einer zollamtlich zu überwachenden Verwendung abhängig ist (§ 55 Abs. 1 des Zollgesetzes - ZG - bzw. § 45 Abs. 2 ZG-DDR vom 22. Juni 1990, GBlDDR I 1990, 451; Senat, Urteil vom 2. September 1986 VII R 125/83, BFHE 147, 559, 563).
- FG Hamburg, 21.10.1996 - IV 226/94
Zollabfertigung zur bleibenden Verwendung unter zollamtlicher Überwachung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 04.06.1996 - VII R 92/95
Abgabenbefreiung für Truppengut der sowjetischen Streitkräfte - Lieferung …
Diese ergebe sich zwar nicht aus Art. 16 Abs. 2 des deutsch-sowjetischen Aufenthalts- und Abzugsvertrags (AAV) vom 12. Oktober 1990 (BGBl II 1991, 258), denn die Klägerin habe ihren Sitz in Berlin (West) und damit außerhalb des Aufenthaltsgebiets gehabt (Hinweis auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 31. August 1993 VII B 80/93, BFH/NV 1994, 210), indessen aus der einigungsrechtlich fortgeltenden Anordnung zur Zoll- und Verbrauchsteuerentlastung von Waren, die an die Westgruppe der Streitkräfte der UdSSR geliefert werden (AnO), vom 29. August 1990 (Gesetzblatt DDR I 1990, 1608).Da Art. 1 Nr. 4 AAV das Aufenthaltsgebiet als Gebiet der neuen Bundesländer mit Berlin (Ost) definiert, hat der Senat (BFH/NV 1994, 210;… vgl. auch Urteil vom 13. Juli 1995 VII R 3/95, BFH/NV 1996, 278) gefolgert, daß bei Lieferungen durch Personen mit Sitz im alten Bundesgebiet oder Berlin (West) Art. 16 Abs. 2 AAV nicht eingreift und daß insoweit die Vorschriften des innerstaatlichen Truppenzollrechts anwendbar sind.
Kleinere Mängel des Abwicklungsscheins können mithin unschädlich sein, wenn sich im Einzelfall ergibt, daß die begünstigte Verwendung der Lieferungen nicht in Zweifel zu ziehen ist (in diesem Sinne auch schon BFH/NV 1994, 210, 212 a. E.).
Das "zur Verhinderung von Mißbräuchen" aufgestellte Barzahlungsverbot nach § 3 Abs. 2 AnO steht der Abgabenbefreiung nach innerstaatlichem Truppenzollrecht nicht entgegen (BFH/NV 1994, 210 f.).
Der nach zwischenstaatlichem Truppenzollrecht (AAV Anlage 3 Abschn. I Abs. 2 Satz 2 und 3) erforderliche buchmäßige Nachweis ist nach den Feststellungen erbracht, so daß es auf seine rechtliche Qualifikation (hierzu BFH/NV 1994, 210, 212) nicht ankommt.
- FG Berlin-Brandenburg, 15.03.2023 - 1 K 1168/20
Energiesteuer: Kein Nachweis der Nämlichkeit bei importiertem Biomethan aus dem …
Derartige Dienstvorschriften entfalten keine Außenwirkung (BFH, Beschluss vom 31.08.1993, VII B 80/93, BFH/NV 1994, 210).
- BFH, 13.07.1995 - VII R 3/95
Abgrenzung zwischen Abgabenbefreiungen und Abgabenvergütungen und …
Es erübrigt sich somit, auf die weitere Frage einzugehen, ob die in Berlin (West) ansässige Klägerin überhaupt als berechtigter Lieferer i. S. von Art. 16 Abs. 2, Art. 1 Nr. 4 AAV in Betracht gekommen wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 31. August 1993 VII B 80/93, BFH/NV 1994, 210).Die AnO, die als Bundesrecht fortgilt (BFH/NV 1994, 210), sieht in § 1 Abs. 2 für den Fall der Ausfuhr Abgabenbefreiungen oder -vergünstigungen vor, die in den Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolgesetzen geregelt sind.
- BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97
Zeitpunkt der Entstehung der Einfuhrzollschuld - Voraussetzungen für die …
Da aber sowohl die TruZO wie auch das ihr zugrundeliegende Truppenzollgesetz auf die sowjetischen Streitkräfte nicht anwendbar sind (vgl. Senatsbeschluß vom 31. August 1993 VII B 80/93, BFH/NV 1994, 210), hat das FG richtig erkannt, daß sich das Verfahren im Streitfall (im folgenden ebenfalls als Verteilerverwendungsverkehr bezeichnet) ausschließlich nach der AnO richtet, weil die Lieferung an die sowjetischen Streitkräfte von einem Gebiet aus erfolgt ist, daß außerhalb des Aufenthaltsgebiets dieser Streitkräfte in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) lag (vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1994, 210). - BFH, 30.01.1996 - VII R 84/95
Einfuhrumsatzsteuer nach dem Truppenzollgesetz (TruZG)
Ebenso wie die truppenabgabenrechtlichen Vergünstigungen selbst (…zu diesen Müller-Eiselt in Dorsch, Zollrecht, E II Rz. 3; zum Zollbereich Senat, Beschluß vom 31. August 1993 VII B 80/93, BFH/NV 1994, 210; Hessisches FG, Urteil vom 11. Juni 1993 7 K 2813/92, Entscheidungen der Finanzgerichte 1993, 819) widersprechen auch Regelungen über die Abgabenentstehung für entnommenes Truppengut nicht dem Gemeinschaftsrecht. - BFH, 16.07.1996 - VII R 97/94
Voraussetzungen eines Zollschuldentstehungstatbestandes - Entziehung von Waren …
Die truppenzollrechtlichen Bedingungen für das Verfahren und die Abgabenfreiheit ergeben sich nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 31. August 1993 VII B 80/93, BFH/NV 1994, 210;… vgl. auch BFH/NV 1996, 278) für Fälle der hier vorliegenden Art -- Lieferung von Waren aus einem besonderen Zollverkehr aus dem Bundesgebiet in seinem früheren Umfang -- jedenfalls in erster Linie aus der einigungsrechtlich fortgeltenden AnO. - FG Brandenburg, 07.11.1995 - 4 K 8/95 Nach Art. 1 Abs. 2 des AAV kommt eine verbrauchsteuerbefreite Lieferung von Alkohol an die Truppen nämlich nur durch Personen aus dem Aufenthaltsgebiet, das ist das Gebiet der ehemaligen DDR, in Betracht (vgl. BFH, Beschluß vom 31.10.1993 VII B 80/93, BFH/NV 94, 210, 211).
- BFH, 03.05.1994 - VII B 49/94
Entnahme aus der Zollgutverwendung im Sinne eines Herauslösens von …
Jedenfalls ist die Beschwerde unbegründet, da die hier maßgebende Rechtsfrage - Auslegung des zollrechtlichen Entnahmebegriffs (hier: § 5 der Anordnung - AnO - zur Zoll- und Verbrauchsteuerentlastung von Waren, die an die Westgruppe der Streitkräfte der UdSSR geliefert werden, vom 29. August 1990, Gesetzblatt der DDR I 1990, 1608, zur Geltung dieser Rechtsvorschrift Senat, Beschluß vom 31. August 1993 VII B 80/93, BFH/NV 1994, 210) - keine grundsätzliche Bedeutung hat. - BFH, 11.09.1996 - VII B 108/96
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenz
Mit Berufung auf Divergenz der Vorentscheidung von dem Senatsbeschluß vom 31. August 1993 VII B 80/93 (BFH/NV 1994, 210) und grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache begehrt der Kläger die Zulassung der Revision gegen dieses Urteil.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".