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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.08.1961 - VII B 83.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,837
BVerwG, 21.08.1961 - VII B 83.61 (https://dejure.org/1961,837)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1961 - VII B 83.61 (https://dejure.org/1961,837)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1961 - VII B 83.61 (https://dejure.org/1961,837)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Schankerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit der Erlaubnisinhaberin und ihres Ehemannes - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung ...

Papierfundstellen

  • JR 1962, 356
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.10.1955 - I C 156.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1961 - VII B 83.61
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch hinreichend geklärt, daß auch eine Vielzahl kleinerer Gesetzesverletzungen, die - jeweils für sich allein betrachtet - noch keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Gewerbeerlaubnis bieten würden, in ihrer Häufung eine solche Maßnahme rechtfertigen können, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen (Entscheidungen vom 20. Oktober 1955 - BVerwGE 2, 259 -, vom 2. Dezember 1959 - BVerwG VII B 103.59 - [GewArch. 1959/60 S. 184] und vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - [GewArch. 1961 S. 40]).

    Soweit das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang auch Vorkommnisse aus der Zeit nach der Entziehung der Schankerlaubnis zur Bestätigung herangezogen hat, daß die Gesamtpersönlichkeit der Klägerin auf Grund ihres Verhaltens vor der Entziehung zutreffend beurteilt worden ist, stimmt auch dies mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (BVerwGE 2, 259).

  • BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1961 - VII B 83.61
    Da der Ehemann der Klägerin nach den Feststellungen des Berufungsgerichts erheblichen Einfluß auf die Führung des Gaststättenbetriebes der Klägerin hatte, rechtfertigte nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 9, 222) auch der Umstand, daß die Klägerin diesen Einfluß nicht ausschalten wollte oder konnte, den Schluß, daß sie nicht willens oder nicht in der Lage war, alle Voraussetzungen für eine einwandfreie Führung ihres Betriebes zu schaffen, also auch aus diesem Grunde in ihrer eigenen Person keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Betriebsführung bot.
  • BVerwG, 27.05.1960 - VII C 65.59
    Auszug aus BVerwG, 21.08.1961 - VII B 83.61
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch hinreichend geklärt, daß auch eine Vielzahl kleinerer Gesetzesverletzungen, die - jeweils für sich allein betrachtet - noch keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Gewerbeerlaubnis bieten würden, in ihrer Häufung eine solche Maßnahme rechtfertigen können, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen (Entscheidungen vom 20. Oktober 1955 - BVerwGE 2, 259 -, vom 2. Dezember 1959 - BVerwG VII B 103.59 - [GewArch. 1959/60 S. 184] und vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - [GewArch. 1961 S. 40]).
  • BVerwG, 15.06.1954 - I C 58.53
    Auszug aus BVerwG, 21.08.1961 - VII B 83.61
    Geklärt ist insbesondere auch die Frage, daß fortgesetzte Verstöße gegen die Vorschriften über die Polizeistunde die Annahme der Unzuverlässigkeit im Sinne des Gaststättengesetzes begründen und die Rücknahme der Schankerlaubnis gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 dieses Gesetzes rechtfertigen können (BVerwGE 1, 157).
  • BVerwG, 02.12.1959 - VII B 103.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1961 - VII B 83.61
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch hinreichend geklärt, daß auch eine Vielzahl kleinerer Gesetzesverletzungen, die - jeweils für sich allein betrachtet - noch keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Gewerbeerlaubnis bieten würden, in ihrer Häufung eine solche Maßnahme rechtfertigen können, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen (Entscheidungen vom 20. Oktober 1955 - BVerwGE 2, 259 -, vom 2. Dezember 1959 - BVerwG VII B 103.59 - [GewArch. 1959/60 S. 184] und vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - [GewArch. 1961 S. 40]).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I B 44.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Es komme vielmehr allein darauf an, ob der Bewerber einem solchen Ehegatten Einfluß auf die Betriebsführung einräume (ebenso schon BVerwGE 9, 222 [223]; vgl. auch Beschluß vom 21. August 1961 - BVerwG VII B 83.61 - GewArch.

    1962, 101 [102] = JR 1962, 356 = …

  • BVerwG, 05.11.1962 - VII B 103.62

    Rechtsmittel

    Durch diese Rechtsprechung ist bereits grundsätzlich geklärt, daß ein Mangel an Zuverlässigkeit schon aus einer Vielzahl von Gesetzesverletzungen gefolgert werden kann, selbst wenn diese - eine jede einzeln nur für sich allein betrachtet - nicht besonders schwerwiegend sein mögen, aber gerade aus der Häufung der Verfehlungen erkennbar wird, daß der Gewerbetreibende nach seiner charakterlichen Veranlagung nicht gewillt ist, sich in die staatliche Ordnung einzufügen, sich vielmehr aus eigennützigem Gewinnstreben unbedenklich immer von neuem über die im Interesse der Allgemeinheit erlassenen Vorschriften hinwegsetzt und durch dieses Verhalten beweist, daß er zu einer diesen Interessen Rechnung tragenden einwandfreien Betriebsführung nicht gewillt oder nicht in der Lage ist (vgl. hierzu die im Anschluß an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1955 - BVerwGE 2, 259 - ergangenen Entscheidungen des beschließenden Senats vom 2. Dezember 1959 - BVerwG VII B 103.59 - [GewArch. 1959/60 S. 184] , vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - [GewArch. 1961 S. 40] und vom 21. August 1961 - BVerwG VII B 83.61 - [GewArch. 1962 S. 101]).

    Schon früher hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden (BVerwGE 1, 157) - und hieran hat auch der beschließende Senat bis in die neueste Zeit festgehalten (vgl. z.B. die zuletzt genannte Entscheidung vom 21. August 1961 - BVerwG VII B 83.61 -) -, daß auch wiederholte Zuwiderhandlungen gegen die zur Regelung der Polizeistunde getroffenen Bestimmungen die Annahme der Unzuverlässigkeit eines Gaststätteninhabers rechtfertigen können.

  • BVerwG, 31.01.1964 - VII B 162.63

    Entziehung der Gewerbeerlaubnis einer Gaststätte wegen Vorliegens einer Vielzahl …

    Sie stehen vielmehr in Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Entscheidungen vom 2. Dezember 1959 - BVerwG VII B 103.59 - [GewArch. 1961 S. 85], vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - [GewArch. 1961 S. 40] und vom 21. August 1961 - BVerwG VII B 83.61 - [GewArch. 1962 S. 101]), der zufolge auch eine Vielzahl kleinerer Gesetzesverletzungen, die, jeweils für sich allein betrachtet, noch keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Gewerbeerlaubnis bieten würden, in ihrer Häufung eine solche Maßnahme rechtfertigen kann, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen.
  • BVerwG, 31.01.1964 - VII B 175.63
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Entscheidungen vom 2. Dezember 1959 - BVerwG VII B 103.59 - [GewArch. 1961 S. 85] , vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - [GewArch. 1961 S. 40] und vom 21. August 1961 - BVerwG VII B 83.61 - [GewArch. 1962 S. 101]) kann auch eine Vielzahl kleinerer Gesetzesverletzungen, die, jeweils für sich allein betrachtet, noch keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Gewerbeerlaubnis bieten würden, in ihrer Häufung eine solche Maßnahme rechtfertigen, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen.
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