Rechtsprechung
| BFH, 14.10.2009 - VII B 86/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
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Zolltarif: Zollfreiheit für pharmazeutische Erzeugnisse (Betacaroten); Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Klärungsbedürftigkeit einer Tarifierungsfrage bzgl. einer pharmazeutischen Ware zubereitet mit Betacaroten - datenbank.nwb.de
Gemisch für die Zubereitung von Betacaroten nicht von der sog. Liste P für von Zöllen befreite pharmazeutische Erzeugnisse erfasst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 20.02.2009 - 4 K 140/07
- BFH, 14.10.2009 - VII B 86/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 11.02.2002 - VII B 136/01
Zolltarifsache - Allgemeines Revisionssystem - Grundsätzliche Bedeutung - …
Auszug aus BFH, 14.10.2009 - VII B 86/09
Geht es --wie im Streitfall-- allein darum, ob die Zollverwaltung die betreffende Ware zutreffend in den Zolltarif eingereiht hat oder ob die gegenteilige Auffassung des Beschwerdeführers die richtige ist, beschränkt sich also die Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommen soll, auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt, wie der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01 (BFHE 198, 242) ausgeführt hat, der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage und ihrer ausreichenden Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) entscheidende Bedeutung zu.
- BFH, 23.05.2019 - VII R 33/17
Zollfreiheit für pharmazeutische Stoffe
Rn. 14 Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 23. April 2014 - VII R 27/13 (BFHE 246, 88, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2015, 237) bestätigt, dass die pharmazeutischen Substanzen zur Erlangung einer Zollfreiheit sowohl durch die CAS RN als auch durch die INN identifiziert sein müssen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2009 - VII B 86/09, BFH/NV 2010, 703).
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